75. Verhandlungstag

Fortsetzung der Hauptverhandlung am Mittwoch, den 11. Februar 1976, um 9.04 Uhr



[6734] Fortsetzung der Hauptverhandlung am Mittwoch, den 11. Februar 1976, um 9.04 Uhr.

(75. Verhandlungstag)

Gericht und Bundesanwaltschaft erscheinen in derselben Besetzung wie am ersten Verhandlungstag.

Als Urkundsbeamte sind anwesend:

Just. Ass. Clemens und

Just. Ass. z. A. Scholze.

Die Angeklagten sind nicht anwesend.[1]

Als deren Verteidiger sind erschienen:

RAe Schily, Dr.[a] Augst (als amtlich bestellter Vertreter von RA Eggler), Künzel, Schnabel, Schwarz, Schlaegel, Linke und Grigat.

Als Zeugen sind erschienen:

KHM Bernhard Weinmann, KHM Artur Hörner, KK Joachim Gomille, KHK Heribert Borchardt und KHK[b] Franz Burkart.

Vors.:

Und den Herrn, der jetzt eben die Zeitung in die Hand nimmt, möchte ich drauf hinweisen, daß das Gericht morgens diese Höflichkeit erwartet, daß sich die Beteiligten, hier die Anwesenden, erheben. Anschließend während des Tages erwarten wir das nicht mehr. Zeitung lesen ist jederzeit erlaubt, aber nicht im Gerichtssaal; dazu steht ja das Foyer zur Verfügung.

Wir können die Sitzung fortsetzen.

Es ist wieder ein technischer Hinweis zunächst zu geben für

Donnerstag, den 26. Februar:

Hier war geladen

der Zeuge KHM Krischke.

Er ist ersetzt durch den

KHM Kurt Runkel,

der zum selben Thema Angaben machen kann.

Herr Krischke ist verhindert.

[6735] Maßgeblich: die Ordner 102 und 104.

Am selben Tag ist auch geladen der

Sergeant Hunt

- sein Name ist schon mehrfach gefallen - es ist einer der Amerikaner, die bei dem Frankfurter Anschlag sich im Kasino, im Foyer aufgehalten haben und haben sollen, nach den Angaben der Zeugen,

und darüber soll er befragt werden.

Ob der Zeuge

Bizzell,

der für diesen Tag geladen ist, kommen kann oder nicht, ist noch nicht geklärt; es wird dann rechtzeitig bekanntgegeben: ob oder[c] nicht.

RA Schi[ly]:

Herr Vorsitzender, können Sie nochmals sagen, wer anstelle von Herrn Krischke geladen ist?

Vors.:

Das ist

KHM Kurt Runkel -

er ist wohl im Beweismittelverzeichnis der Anklage mitaufgeführt. Zunächst mal:

Herr RA Schily, ist Ihnen bekannt, was mit Herrn RA Dr. Heldmann ist? Er hat sich für gestern entschuldigt, heute nicht.

RA Schi[ly]:

Nein, ist mir nicht bekannt.

Vors.:

Ich stelle also fest, daß Herr RA Dr. Heldmann nicht erschienen ist; eine Entschuldigung[2] liegt bislang nicht vor.

Wir haben heute früh die

Herren Weinmann, Gomille, Hörner, Burkart

- Herr Pelzing ist erst auf heute mittag vorgesehen - Herr Tietgen schon anwesend? Noch nicht.

Herr Borchardt? Wir haben auch mit Ihnen erst heute nachmittag gerechnet; es ist uns aber lieb.

Wir wollen die Herrn in der Reihenfolge, wie sie eben aufgerufen worden sind, heute früh vernehmen, also mit Herrn Weinmann beginnen. Nach der Belehrung werden Sie also nochmals entlassen. Die übrigen Herrn können sich sicher, je nach der Staffelung, noch gut einen kleinen Ausflug oder einen Imbiß leisten.

[6736] Die Zeugen Weinmann, Hörner, Gomille, Borchardt und Burkart werden gemäß § 57 StPO[3] belehrt.

Die Zeugen Weinmann, Hörner, Gomille, Borchardt und Burkart erklären sich mit der Aufnahme ihrer Aussage auf das Gerichtstonband einverstanden.[4]

Die Zeugen Hörner, Gomille, Borchardt und Burkart werden um 9.09 Uhr in Abstand verwiesen.

Der Zeuge Weinmann macht folgende Angaben zur Person:

Zeuge We[inmann]:

Bernhard Weinmann, 36 Jahre, verheiratet,

Kriminalbeamter b. d. Polizeidirektion Heidelberg;

mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert;

wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

Vors.:

Herr Weinmann, wenn die Unterlagen, die wir haben, ein richtiges Bild geben, so müßten Sie einer der ersten gewesen sein, der im Mai 1972, als es im US-Hauptquartier zu Detonationen gekommen war, an diesem Ort erschienen ist.

Ist das richtig?

Zeuge We[inmann]:

Das ist richtig.

Vors.:

Wir wollen Sie heute nur zu diesen Beobachtungen, die Sie als einer der ersten gemacht haben, hören. Wir wissen - jedenfalls, wenn die Unterlagen stimmen sollten -, daß Sie dann auch noch spezielle Ermittlungen bezüglich einzelner gefundener Spuren angestellt haben - das spielt heute keine Rolle - nur der Bericht, was Sie bei Ihrem ersten Eintreffen beobachtet haben, insbesondere eben, welche ersten Befunde erhoben worden sind hinsichtlich der Zahl der Detonationen, welche Folgen man sehen konnte und die ersten sichtbaren Spuren.

Bitte schön.

Zeuge We[inmann]:

Ich befand mich an diesem Abend auf der Dienststelle mit einem weiteren Kollegen zusammen, als wir eine Detonation hörten, bereits auf der Dienststelle. Wir haben dieser Detonation zunächst keine Bedeutung beigemessen, aber etwa zwei, drei Minuten später liefen die Telefonapparate heiß. Es wurde sofort vom amerikanischen US-Hauptquartier gesprochen, daß dort irgendwas passiert sei.

[6737] Ich fuhr mit diesem zweiten Kollegen sofort dort hin zum Hauptquartier über die Römerstraße durch die Marc Twain-Village - das ist ein Wohngebiet für amerikanische Angehörige - und kamen so zu dem Hauptquartier und fuhren an dem Paradeplatz innerhalb des Hauptquartieres vorbei zu diesem uns als Tatort bezeichneten Gebiet.

Als ich dort ankam, sah ich überall Einzelteile, die ich zunächst nicht deuten konnte, herumliegen. Es waren sehr viele Amerikaner dort - in Uniform, in Zivil -, und ich sah auch noch wie eine verletzte oder tote Person aus dem Gebäude Nr. 28 auf einer Tragbahre herausgetragen wurde. Später wurde mir dann gesagt, daß dies der dritte Tote war, der hier herausgeholt wurde. Wir haben dann - der zweite Kollege und ich - erste Maßnahmen ergriffen: Wir haben versucht, den Tatort abzusperren, weitere Kräfte zu verständigen und versucht, erste Fahndungshilfsmittel - irgendwelche Fahndungsmittel - zu bekommen, um weitere Maßnahmen einzuleiten. Ich muß dazu sagen, daß es sehr schwierig war, zunächst irgend etwas Brauchbares zu finden, und trotzdem hat sich gleich anfänglich ein Zeuge gemeldet, ein amerikanischer CID-Beamter, den ich aus früheren Ermittlungsvorgängen bereits kannte, der mich auch kannte. Er hat mir vier Kennzeichen von möglichen verdächtigen Fahrzeugen gegeben; die Fahndung nach diesen Fahrzeugen wurde eingeleitet. Später - ich meine damit noch am gleichen Abend - hat sich’s dann herausgestellt, daß diese Fahrzeuge und die Fahrer dazu nichts mit diesem Ereignis zu tun hatten, und an diese erste Spur haben sich dann sehr viele andere Hinweise angereiht, die ich also nicht mehr im einzelnen aus dem Gedächtnis wiederbringen kann - ich müßte mich eben dann in dem Fall auf meine Berichte berufen.

Vors.:

Herr Weinmann, können Sie, wenn Sie sich die Örtlichkeit vorstellen, sagen, daß man schon bei dem ersten Eindruck Feststellungen darüber treffen konnte, wo die Detonationen erfolgt sind, und können Sie das etwas näher beschreiben?

Zeuge We[inmann]:

Nach dem ersten Eindruck war es nicht sofort möglich, weil

a) ein ... der Großteil eines Fahrzeuges an dem Gebäude direkt buchstäblich klebte, an die Wand gedrückt war, und ich für meine Person zunächst davon ausging - ich bin [6738] auch Laie auf diesem Gebiet -, daß dort die Detonation stattfand. Später, bei genauer Besichtigung, haben wir dann ein weiteres Fahrzeug ausgemacht, das offenbar noch hier in Frage kommt und das in Einzelteile zerrissen wurde und haben dann auch etwa 3 m von dem Gebäude Nr. 28 - das ist ja dieses Secret-Service-Gebäude - eine Vertiefung im Boden gefunden - ich schätze diese Ausdehnung etwa auf 1,20 m2, evtl. auch 1,50, die Tiefe vielleicht 15 - 30 cm -, und dies hat uns dann im ersten Augenblick zu der Folgerung wohl zu Recht verleitet, daß hier die Detonation wohl stattgefunden haben mußte.

Vors.:

Das war Gebäude Nr. 28, so daß Sie also offenbar damals davon ausgegangen sind - das hat sich ja wohl später auch bestätigt -, daß vor diesem Gebäude eine Detonation erfolgt ist. Hat man einen anderen Ort noch gefunden?

Zeuge We[inmann]:

Während ich nun noch an diesem Ort einige Maßnahmen traf, kam - ich kann mich nicht mehr erinnern, wer dies war - hat mir jemand gesagt, es befinde sich noch ein Explosionsort innerhalb dieses Geländes, und mit Hilfe dieser Person bin ich dann zu diesem Tatort gegangen.

Es war ein größerer Parkplatz; dort hat’s ähnlich ausgesehen wie an dem vorhergehenden Tatort: Es standen meiner Schätzung nach 30 - 50 Fahrzeuge geparkt auf diesem Parkplatz - es waren Lücken dazwischen, viele Parkplätze waren nicht belegt - aber einzelne Teile unbekannter Herkunft zunächst lagen verstreut auf diesem Platz im Umkreis von vielleicht 50, 60 m2. Ich kann mich heute noch genau erinnern:

Es ist mir besonders aufgefallen, daß bei der sog. Computerstation, so haben wir dann diesen Tatort später genannt, ein ganzer Motorblock auf dem Boden lag. Wir haben uns zunächst keine Erklärung geben können, weil wir ja noch nicht auf ein Fahrzeug gekommen sind, wie dieser Motorblock hier hinkam; später hat sich’s rausgestellt, daß dies der Motorblock dieses Pkw VW war, in dem die Bombe detoniert war.

Vors.:

Ist man schon im Laufe dieser ersten Ermittlungen zu der Ansicht gelangt, daß die Bomben in Fahrzeugen detoniert gewesen sein müßten?

Zeuge We[inmann]:

Wenn ich den gesamten Abend - Spätnachmittag und Abend - einbeziehe, dann ja.

[6739] Vors.:

Können Sie diesen zweiten Platz mit dem Computerraum noch durch irgendein besonderes Bauwerk noch kennzeichnen?

Zeuge We[inmann]:

Ich kann es noch dadurch kennzeichnen, daß diese Computerstation in einem wagenähnlichen ... - also es war kein festes Gebäude, mit der Erde verbundenes Gebäude, sondern es war mehr ein wagenähnliches, fahrbares, so hab ich’s noch in Erinnerung -, wo diese einzelnen Stationen und technischen Geräte drin enthalten waren und dann vor allen Dingen eine sehr große Antenne, die dort steht, die also über die ganzen Gebäude von dem Hauptquartier dort hinüberragt.

Vors.:

Könnte man zu dieser Antenne auch Funkmast sagen?

Zeuge We[inmann]:

Kann man Funkmast sagen; dieser Ausdruck ist auch öfter gefallen.

Vors.:

Also das ist dann die Terminologie[d]: einerseits Gebäude 28, andererseits Ort am Funkmast.

Können Sie nun über diese ersten Ermittlungen sonst noch irgend etwas berichten, insbesondere - ohne jetzt dem im einzelnen da nachzugehen - über herausragende erste Beweisstücke, die man gesehen oder gefunden hat?

Zeuge We[inmann]:

Ja, herausragend am Tatort 1, Gebäude Nr. 28 wäre noch zu berichten, daß in der Nähe dieser Detonationsvertiefung auf dem[e] Boden mehr Einzelteile lagen von diesem später festgestellten Fahrzeug, u. a. lagen dort verschiedene Papiere, Fahrzeugpapiere; ich erinnere mich noch ganz genau an ein Kundendienstheft, und aus diesem Kundendienstheft ging ein Pkw Ford daraus hervor mit bestimmten Kennzeichen, mit bestimmtem Halter - an Namen und Kennzeichen kann ich mich heute nicht mehr erinnern. Und diese Erkenntnisse haben uns dann sofort zu weiteren Ermittlungen veranlaßt: Halterfeststellung - die üblichen Dinge, die man da tut, um über die Herkunft dieses Fahrzeuges etwas sagen zu können.

Vors.:

Nun werden Sie sich wahrscheinlich auch für die Folgen interessiert haben. Sie erwähnten schon, Sie hätten gesehen, daß man noch eine verletzte oder getötete Person weggetragen habe. Haben Sie sich noch im Laufe des Abends über die Menschenopfer irgendeine Vorstellung machen können?

Zeuge We[inmann]:

Ich mußte mich da sehr genau informieren, weil ich ja auch meine vorgesetzten Dienststellen per Fernschreiben weiter informieren mußte, und dazu war es ja erforderlich, das Ausmaß zu kennen. [6740] Ich hab also noch in der ersten Stunde wohl erfahren, daß es sich um drei getötete Personen handelt und fünf Verletzte, wobei ich hierbei einschränken muß, daß zunächst von drei Verletzten gesprochen wurde; aber dann im Laufe des Abends hat sich’s ergeben, daß es wohl fünf Schwerverletzte waren.

Vors.:

Haben Sie sich schon um die Personalien damals kümmern können?

Zeuge We[inmann]:

Die Personalien wurden sofort festgestellt, soweit dies möglich war, aber ich erinnere mich nur noch an die Personalien der Toten, die festgestellt wurden; bei den Verletzten gab es etwas Schwierigkeiten oder hat es länger gedauert, bis wir diese Personalien hatten; die waren also am Abend nicht mehr bekannt - mir wenigstens nicht mehr.

Vors.:

Welche Namen sind Ihnen bekanntgeworden als Getötete?

Zeuge We[inmann]:

Mir fällt noch ein Name ein: Woodward oder so ähnlich - den hab ich noch gut in Erinnerung -, aber die andern? Da müßte ich jetzt also ... -

Vors.:

Wenn ich Ihnen den Namen Captain Bonner sage?

Zeuge We[inmann]:

Ja.

Vors.:

Fällt’s Ihnen wieder ein?

Zeuge We[inmann]:

Das fällt mir jetzt wieder ein.

Vors.:

Und der Name Peck?

Zeuge We[inmann]:

Besagt mir im Moment nichts.

RA König erscheint um 9.19 Uhr im Sitzungssaal.

Vors.:

Hat man sich auch schon um die Schäden, die darüber hinaus entstanden sind - natürlich Sachschäden hier - damals bemüht?

Zeuge We[inmann]:

Ja, soweit’s im ersten Angriff eben möglich war ...

Vors.:

... wobei wir also uns klar sein wollen: Sie sprechen grade von der Sprengstelle 1, Gebäude Nr. 28. Dort sind ja, um das noch richtigzustellen:

Bezieht sich die Angabe auf drei Tote auf diese Stelle?

Zeuge We[inmann]:

... auf diese Stelle, wobei ich bei den Verletzten, wenn Sie mich jetzt danach fragen, ich also nicht genau sagen kann, ob diese fünf Verletzten ausschließlich beim Gebäude 28 verletzt wurden - also da müßte ich passen dann.

[6741] Vors.:

Aber bei den Toten? ...

Zeuge We[inmann]:

... weiß ich’s genau, daß diese drei hier an diesem Tatort ... -

Vors.:

Und nun hat man sich schon einen[f] Eindruck über die Sachschäden gemacht - es stand ja sicherlich nicht im Vordergrund, aber es könnte ja sein, daß Sie einen Eindruck gewonnen haben.

Zeuge We[inmann]:

Der Eindruck? - Das war also überwältigend im negativen Sinne: Das Gebäude, so wie ich das noch in Erinnerung hab, das ebenerdige Gebäude - ein Stock war also teilweise eingestürzt, kann man wohl sagen; im Gebäude drin sah es sehr wüst aus, also alles durcheinander, kaputt, Büromöbel usw. ... Über die Höhe des Sachschadens hab ich mir damals zunächst keine Gedanken gemacht und auch später war ich damit nicht befaßt, so daß ich also keine Zahlen sagen kann, wie hoch der Sachschaden war.

Vors.:

Und nun zu der zweiten Sprengstelle dieselben Angaben? - Sie haben schon angedeutet:

Über die Verletzten wissen Sie nicht, wo sie zuzuordnen sind. Hat’s an der zweiten Sprengstelle Tote gegeben?

Zeuge We[inmann]:

Mit Sicherheit nicht; bei Verletzten hab ich ja schon betont: Ich weiß es nicht mehr ganz genau, ob’s dort einen Verletzten gab.

Vors.:

Und der äußere Eindruck hinsichtlich der Sachschäden?

Zeuge We[inmann]:

Es waren sehr viele Fahrzeuge leicht und mittler beschädigt durch die herumfliegenden Bombenteile. Dann eben dieses später festgestellte Fahrzeug, in dem die Bombe detoniert war:

Dieser VW war also buchstäblich auseinandergerissen. Wie gesagt, der Motorblock lag etwa - ich berichte nur, was ich damals gesehen habe, nicht, was ich später festgestellt hab - etwa 20, 25 m von dem Standort des mutmaßlichen Fahrzeuges weg, und zwar etwa 3, 4 m vor dem Eingang zu einer solchen fahrbaren Funkstation entfernt. Also diese Funkstation selber wurde von diesem Motorblock nicht getroffen, das wurde dann festgestellt an fehlenden Beschädigungen.

Vors.:

Ich weiß nicht, ob mir’s entgangen ist, Herr Weinmann, oder ob Sie präzise Zeitangaben machen konnten, wann das gewesen ist nach Ihren Feststellungen?

Zeuge We[inmann]:

Ja, ich kann relativ präzise Angaben machen, und zwar aus folgendem Grund heraus:

[6742] Wir hatten beabsichtigt, an diesem Abend eine andere Sache durchzuführen und wollten uns um 18.00 Uhr auf der Dienststelle treffen - ich hab die Angewohnheit, ein paar Minuten früher dort hinzukommen; ich war also schon auf der Dienststelle.

Es dürfte, als die ersten Anrufe eingegangen sind, etwa 18.15 Uhr gewesen sein.

Vors.:

Also müßte es kurz zuvor erfolgt sein.

Haben Sie dafür später noch Anhalts... Bestätigungen gefunden?

Zeuge We[inmann]:

Die Bestätigung fand ich in der im Gebäude 28 angebrachten Wanduhr, die ganz genau um 18.11 Uhr stehengeblieben ist.

Vors.:

Wir wollen Ihnen nachher vielleicht einige Bilder noch vorführen, damit Sie uns bestätigen können, ob das der Eindruck war, wie Sie das gesehen haben.

Sind Sie selbst beteiligt gewesen bei der Herstellung solcher Aufnahmen?

Zeuge We[inmann]:

Ich war insofern beteiligt, als ich diesen Beamten, der ausgebildet ist und dafür zuständig ist, über die einzelne Tatorte geführt habe und hab ihn aufmerksam gemacht auf bestimmte Dinge, auf die es ankommt und war auch dafür verantwortlich - speziell beim Tatort 2 -, daß dort nichts verändert wird[g].

Vors.:

Die Aufnahmen sind also demnach später gemacht worden?

Zeuge We[inmann]:

Die Aufnahmen sind etwa, wenn ich sage später, dann höchstens eine Stunde später gemacht worden ...

Vors.:

... so daß Sie aus eigenem Wissen sagen können, daß jedenfalls, soweit Sie’s beobachten konnten, keine Veränderungen ...

Zeuge We[inmann]:

Ich muß allerdings dazu sagen, daß ich diese Bilder später nie gesehen habe; ich kann nur aus den gefertigten Aufnahmen dann schließen: Jawohl, ich hab dem Kollegen gezeigt, hier noch ne Aufnahme und dort noch ne Aufnahme.

Vors.:

Herr Berichterstatter, bitte.

Richter Mai[er]:

Herr Weinmann, was für eine Dienststelle war denn in diesem Gebäude Nr. 28 untergebracht?

Zeuge We[inmann]:

Das Secret-Service meines Wissens.

Richter Mai[er]:

Hatten Sie da irgendwie Schwierigkeiten, evtl. gerade aus diesem Grunde, weil da eine besondere Dienststelle untergebracht war, das Innere des Gebäudes zu besichtigen?

Zeuge We[inmann]:

Schwierigkeiten in dem Sinne nicht. Ich hab das Gebäude von innen gesehen; ich hab die Beschädigungen gesehen; ich kenne [6743] sehr viele Leute von dieser Dienststelle dort. Aufgrund meiner Tätigkeit in einem andern Dezernat haben wir sehr viel mit diesen Leuten zu tun.

Richter Mai[er]:

Also Sie haben das Gebäudeinnere gesehen. Könnten Sie das ganz grob beschreiben, wie das etwa ausgesehen hat?

Zeuge We[inmann]:

Meinen Sie die Zahl der Räume oder?

Richter Mai[er]:

Nein, das Gebäude. War das alles so an einem Stück gebaut oder war das gegliedert in einzelne Teile?

Zeuge We[inmann]:

Also dazu kann ich keine detaillierten Angaben machen. Ich hab mehrere Blicke, wenn Sie so wollen, reingeworfen; ich bin einmal durch dieses Gebäude durchgegangen, hab die Beschädigungen gesehen. Also ich hab dieses Gebäude nicht so gesehen, daß ich nachher einen umfangreichen Tatortbefundsbericht, wie wir das nennen, nicht hätte machen können.

Richter Mai[er]:

Nun berichten Sie von zwei Fahrzeugen, die besonders stark zerstört waren. Sie sprechen einmal von einem Ford, Sie haben auch Papiere und [h] den möglichen Halter gefunden.

Wissen Sie noch die Farbe des Ford?

Zeuge We[inmann]:

Nein.

Richter Mai[er]:

Der Ford soll weiß gewesen sein.

Zeuge We[inmann]:

Kann ich mich nicht mehr dran erinnern.

Richter Mai[er]:

Und dann das zweite Fahrzeug:

Kennen Sie da noch den Fahrzeugtyp?

Zeuge We[inmann]:

Sie meinen vom ersten Tatort das zweite Fahrzeug?

Richter Mai[er]:

Ja.

Zeuge We[inmann]:

Dabei handelte es sich um einen Ford Capri.

Richter Mai[er]:

Auch der war sehr stark zerstört, wie Sie ...

Zeuge We[inmann]:

Der war sehr stark ... aber nicht so stark, als ...

Richter Mai[er]:

Haben Sie in Erfahrung gebracht, wem dieser Ford Capri gehörte?

Zeuge We[inmann]:

Das ist sicherlich in Erfahrung gebracht worden, aber nicht von mir, und ich kann dazu nichts sagen.

Richter Mai[er]:

Und nun sagen Sie:

[6744] Teile von beiden Fahrzeugen fanden sich einige Meter von dieser Vertiefung im Boden entfernt an eine Wand geklebt.

Hab ich Sie da recht verstanden?

Zeuge We[inmann]:

Nein. Von dem zweiten Fahrzeug, dem Ford Capri, war ein größerer Teil an dem Gebäude regelrecht angeklebt.

Richter Mai[er]:

Und von dem Ford?

Zeuge We[inmann]:

Da waren nur kleinere Teile ... - ich kann mich jetzt nicht festlegen, welches Teil das größte im Ausmaß war -, aber das Fahrzeug war nach meiner Kenntnis total zerstört.

Richter Mai[er]:

In welchem Umkreis um diese Vertiefung im Boden, von der Sie sprechen, waren denn Trümmer, sei es von den Fahrzeugen, seien es Gebäudeteile, verstreut?

Zeuge We[inmann]:

Umkreis ... -

Richter Mai[er]:

Etwa.

Zeuge We[inmann]:

Es war ein freier Platz vor diesem Gebäude, links ein Gebäude, rechts waren Gebüsche - ich kann mich also nicht so genau festlegen. Ich schätze, daß dieser Platz vielleicht 20 x 20 im Quadrat gewesen war, und auf diesem Platz waren eben diese Teile verstreut, die ich damals sehen konnte. Sicherlich sind auch noch über dem Gebüsch, das sich rechts befindet, wenn man vor dem Gebäude 28 steht, über diesem Gebüsch noch Teile gefunden worden. Aber das müßte man dann eben diese Kollegen befragen.

Richter Mai[er]:

Also in einem größeren Umkreis auf diesem freien Platz waren Trümmerstücke verstreut.

Haben Sie auch noch Leichenteile am Tatort gesehen?

Zeuge We[inmann]:

Nein. Ich habe, wie gesagt, nur noch eine Person gesehen, die von zwei weiteren auf einer Tragbahre aus dem Gebäude herausgetragen wurde in dem Moment, als ich zu diesem Tatort kam.

Richter Mai[er]:

Das ist alles. Danke schön.

Vors.:

Weitere Fragen? Beim Gericht, seh ich, nicht.

Herr B. Anwalt Widera.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Herr Weinmann, Sie haben gesagt, daß Sie die Explosionsgeräusche gehört haben.

War es ein Knall oder wiederholte sich das?

Zeuge We[inmann]:

Sie meinen, als ich noch auf der Dienststelle war?

Reg. Dir. Wi[dera]:

So ist es.

Zeuge We[inmann]:

Ich konnte das auf der Dienststelle nicht ausmachen, ob es zwei Detonationen waren.

[6745] Reg. Dir. Wi[dera]:

Dann haben Sie gesagt, wo Sie so eine Art Trichter beim Gebäude 28 gesehen haben, haben Sie bei dem Tatort II, beim Funkmast, auch eine ... irgend etwas dafür gefunden, so daß man den eigentlichen Explosionsort festlegen kann?

Zeuge We[inmann]:

Am Tatort II wurde keine Vertiefung gefunden, aber auffallend eine weiße Stelle, der ich zunächst keine Bedeutung beigemessen habe. Aber später wurde dann durch Sachverständige ermittelt, daß hier wohl die Detonation stattgefunden haben soll, d. h., daß hier wohl das Fahrzeug gestanden hatte, in dem die Detonation stattgefunden hat.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Und wissen Sie noch, wo diese Stelle gewesen ist? Können Sie die beschreiben?

Zeuge We[inmann]:

Ich kann mich da nicht festlegen genau. Ich weiß aber, daß diese weiße Stelle unweit von diesem vorher erwähnten fahrbaren Funkwagen war.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Jetzt würde ich an sich gerne, Herr Vorsitzender, noch fragen zu den Auswirkungen, zu der Reichweite der Splitterwirkung, zum Tatort II. Wenn es allerdings beabsichtigt ist, daß der Zeuge nochmals kurz anhand dieses Modells das erklärt, dann würde ich die Frage jetzt lassen.

Vors.:

Ja, wir wollen nachher dieses Modell einführen, über die Herkunft uns klar werden und auch die Frage des Maßstabsgerechten aufwerfen ganz kurz, und würden den Zeugen dann schon bitten, anhand des Modells noch Erläuterungen zu geben.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Dann hab ich noch eine Frage - Herr Weinmann, nicht, daß das unzulässig wäre und nicht, daß ich den Eindruck nach Ihrer Aussage hätte - trotzdem die Frage:

Haben Sie Unterlagen über Ihre Berichte, die Sie in diesem Ermittlungsverfahren je gemacht haben?

Zeuge We[inmann]:

Ob ich Unterlagen habe?

Reg. Dir. Wi[dera]:

Ja, also Durchschriften etwa von Ihren Berichten, die Sie ...

Zeuge We[inmann]:

Selbstverständlich habe ich Durchschriften von diesen Ermittlungen, die ich gemacht habe.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Haben Sie zur Vorbereitung Ihrer Aussage heute diese Berichte gelesen und wann zuletzt?

Zeuge We[inmann]:

Zuletzt vor zwei Tagen.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Danke schön.

[6746] Vors.:

Weitere Fragen an den Herrn Zeugen?

OStA Ze[is]:

Ich hätte noch eine Frage:

Herr Weinmann, Sie haben vorhin auf die Frage des Herrn Vorsitzenden gesagt, daß in unmittelbarer Nähe des einen Sprengorts Fahrzeugpapiere gefunden worden seien. An das amtliche Kennzeichen, das in diesen Fahrzeugpapieren verzeichnet gewesen sein soll, würden Sie sich nicht mehr erinnern. Ich möchte Ihnen deshalb ...

Zeuge We[inmann]:

Nicht mehr aus dem Gedächtnis erinnern.

OStA Ze[is]:

Eben.

Zeuge We[inmann]:

Ich kenne das Kennzeichen.

OStA Ze[is]:

Ich möchte Ihnen deshalb aus

SonderO 102 Bl. 26

einen Vorhalt machen:

„In unmittelbarer Nähe des Explosionsortes wurden verschiedene Papiere aufgefunden, aus denen u. a. zwei polizeiliche Kennzeichen hervorgingen.

Sie lauten

- jetzt kommt der eigentliche Vorhalt -

GL-CW 145 und GL-YS 84.“

Zeuge We[inmann]:

Wenn Sie mir diesen Vorhalt machen, dann kann ich nur sagen, daß ich mich an das GL-Kennzeichen erinnern kann, weil dies dann später Anlaß zu umfangreichen Ermittlungen war, die ich zwar nicht geführt habe, die aber bei Besprechungen ... dieses Kennzeichen wurde immer wieder genannt; aber an das andere Kennzeichen kann ich mich heute nicht mehr erinnern.

OStA Ze[is]:

Danke schön.

Vors.:

Herr RA Schily bitte.

RA Schi[ly]:

Herr Weinmann, Sie sagten:

Das Gebäude Nr. 28 sei die Dienststelle des Secret Service, also des Geheimdienstes, ja?

Zeuge We[inmann]:

Ja.

RA Schi[ly]:

Und für den waren Sie auch tätig? Oder wie hab ich das zu verstehen gehabt? Mit dem waren Sie verbunden oder?

[6747] Zeuge We[inmann]:

Nein, das haben Sie falsch verstanden.

RA Schi[ly]:

Ja wie war’s denn? Hab ich das mißverstanden, was?

Zeuge We[inmann]:

Das haben Sie mißverstanden.

Ich bin dort nicht tätig.

RA Schi[ly]:

Können Sie mir’s nochmals erklären?

Zeuge We[inmann]:

Ich habe gesagt, daß ich keinerlei Schwierigkeiten hatte, dieses Gebäude im Innern anzusehen, weil ich ein, zwei Kollegen von dieser Dienststelle kenne.

RA Schi[ly]:

Dienstlich oder privat?

Zeuge We[inmann]:

Dienstlich.

RA Schi[ly]:

In welcher Dienststelle sind Sie tätig, Herr Weinmann?

Zeuge We[inmann]:

Im Einbruchsdezernat.

RA Schi[ly]:

Sagen Sie:

Also Sie konnten das Gebäude von innen besichtigen. Konnten Sie denn auch nähere Feststellungen treffen? Konnten Sie also beispielsweise die Unterlagen, die dort waren, katalogisieren, sichten und das Ausmaß der Zerstörung im einzelnen besichtigen? Oder haben das die amerikanischen Dienststellen selbst übernommen?

Zeuge We[inmann]:

Was später, an den darauffolgenden Tagen, und nach etwa 20.00 Uhr passiert ist, darüber kann ich keine Auskünfte geben, weil ich mit diesen Dingen nicht befaßt war dann mehr. Ich hab nur von meinem ersten Eindruck berichtet, daß ich in diesem Gebäude drin war und daß ich keine Schwierigkeiten hatte, in dieses Gebäude zu gelangen, um mir die Schäden anzusehen.

RA Schi[ly]:

Was war denn da im einzelnen in diesen Diensträumen untergebracht?

Zeuge We[inmann]:

Büromöbel.

RA Schi[ly]:

Nur Büromöbel?

Zeuge We[inmann]:

An andere Einzelheiten kann ich mich nicht erinnern.

RA Schi[ly]:

Sie haben doch vor zwei Tagen Ihre Unterlagen angesehen. Ist da vielleicht irgendwie noch was in Ihrer Erinnerung geblieben?

Zeuge We[inmann]:

Ich habe meine eigenen Unterlagen angesehen, und ich habe keine Berichte über die Möblierung dieser Räume gemacht.

RA Schi[ly]:

Und nun in dem andern, was Sie als Tatort II bezeichnen: Herr Zeuge, Sie sagten, die Computerstation, was war denn das?

[6748] Zeuge We[inmann]:

Ich konnte mir damals unter diesem Wort nicht sehr viel vorstellen. Dieses Wort ist irgendwann am Tatort gefallen, und wir haben das eben als Anhaltspunkt für die Bezeichnung dieses Tatortes gewählt. Später sind wir davon abgekommen; wir haben von Tatort I und Tatort II gesprochen, und dies haben wir dann auch beibehalten.

RA Schi[ly]:

Haben Sie mal Erkenntnisse darüber gewonnen, was für Zwecke dieser Computer, was das mit dem auf sich hatte?

Zeuge We[inmann]:

Nein.

RA Schi[ly]:

Auch nicht, sagen wir mal, vom Hörensagen?

Zeuge We[inmann]:

Auch nicht vom Hörensagen.

RA Schi[ly]:

War in diesem ... - entweder bei Tatort I oder bei Tatort II - irgendwo mal das Wort USAREUR[5] - ich weiß nicht, wie man diese Abkürzung richtig aussprechen soll - USAREUR ...

Zeuge We[inmann]:

Dieses Wort ist mir an sich geläufig, aber nicht in der Bedeutung. Dieses Wort lese ich beinahe jeden Abend, wenn ich am Hauptquartier vorbeifahre.

RA Schi[ly]:

Haben Sie das da auch mal irgendwo gesehen bei Ihren Tatortfeststellungen?

Zeuge We[inmann]:

Nein, kann ich mich nicht erinnern.

Das heißt, ich kann nicht differenzieren, wo ich überall dieses Wort schon gesehen habe. Wie gesagt, ich sehe es beinahe jeden Abend am Hauptquartier.

RA Schi[ly]:

Aber nähere Feststellungen, ob da im Tatortbereich, Explosionsortbereich, ob Sie da etwas ...

Können Sie nicht mehr sagen?

Zeuge We[inmann]:

Nein.

RA Schi[ly]:

Wie sind Ihnen eigentlich diese Unterlagen zugänglich geworden, von denen Sie gesprochen haben?

Zeuge We[inmann]:

Die Unterlagen hab ich ja selbst verfertigt und mit meinem Namen unterschrieben, und diese Unterlagen hab ich eingesehen.

RA Schi[ly]:

Ja wie? Wie sind Sie denn daran gekommen?

Zeuge We[inmann]:

Ja - ich beantworte diese Frage nicht.

RA Schi[ly]:

Warum nicht?

Zeuge We[inmann]:

Das sind Dinge über Dienstbetrieb, und dazu habe ich keine Aussagegenehmigung.[6]

[6749] RA Schi[ly]:

Das versteh ich nicht. Sie haben doch grade darüber erst berichtet, daß Sie Unterlagen eingesehen haben, [i] hier auch ganz locker auf die Frage von Herrn B. Anwalt Widera ...

Zeuge We[inmann]:

Ich stelle die Frage an den Vorsitzenden, ob ich sie beantworten muß.

RA Schi[ly]:

Nee, das können Sie nicht, Herr Weinmann.

Vors.:

Doch. Er kann sich selbstverständlich an das Gericht wenden.

RA Schi[ly]:

Er kann sich natürlich an das Gericht wenden; nur: Die Frage, ob es unter seine Aussagegenehmigung fällt oder nicht, die kann ihm das Gericht leider nicht abnehmen, die Beantwortung dieser Frage.

Vors.:

Nein, die Entscheidung können wir nicht abnehmen. Aber ich hab es wiederholt gesagt, daß ein Zeuge selbstverständlich das Recht hat, beim Gericht anzufragen, was das Gericht meint. Im übrigen darf ich drauf hinweisen, auch Sie, Herr Zeuge: Es ist absolut unverdächtig und korrekt - ich hab es früher sogar immer in die Belehrung aufgenommen und bloß unterlassen, weil die Herrn Verteidiger glaubten, daß ich da irgendwas vorwegnehme -, daß ein Polizeibeamter sich vor seiner Aussage über das unterrichtet. Bloß müssen Sie sich dann bei Ihrer Aussage an das halten, was Ihnen wieder von damals einfällt und nicht die Erinnerung wiedergeben, die man nur an die Vorbereitung ...

Zeuge We[inmann]:

Das hab ich versucht.

RA Schi[ly]:

Also Herr Vorsitzender - entschuldigen Sie.

Vors.:

Ich würde also insoweit keine Bedenken haben von meiner Seite aus, wenn Sie dem Herrn Verteidiger seine Frage beantworten würden.

Ob Sie’s tun wollen? - Ich kann nicht reinblicken. Inwieweit das in Ihre Internas [j] hineingeht, müssen Sie letztlich entscheiden. Aber mir scheint die Frage nicht so gravierend zu sein.

Zeuge We[inmann]:

Nun möchte ich es so formulieren ...

RA Schi[ly]:

Darf ich ums Wort bitten?

Zeuge We[inmann]:

Bei jeder Dienststelle ...

RA Schi[ly]:

Ich bitte ums Wort.

Vors.:

Augenblick, der Herr Zeuge ...

Zeuge We[inmann]:

Dann möchte ich es so formulieren ...

RA Schi[ly]:

Darf ich ums Wort bitten?

Vors.:

Sie dürfen ums Wort bitten. Bitte schön.

Entschuldigen Sie bitte.

[6750] RA Schi[ly]:

Ich höre das zwar, habe es auch schon mehrfach gehört, Herr Vorsitzender, daß Sie das jeweils als absolut korrekt ... Ich darf nochmals der Auffassung der Verteidigung hier Ausdruck verleihen, daß die Verteidigung nach wie vor der Auffassung ist, daß erhebliche Bedenken bestehen, wenn hier in der Form die Zeugen vorbereitet werden - das mag von Fall zu Fall verschieden sein -, aber so diese Generalabsolution, die hier jeweils jetzt auch neuerdings von der B. Anwaltschaft vorweg erteilt wird in dieser Hinsicht, die teile ich also nicht.

Das möchte ich nur der Ordnung halber hier auch nochmals zu Protokoll geben.

Vors.:

Ich möchte dazu sagen, daß die Zeugen nicht vorbereitet werden, wie Sie das grade auszudrücken beliebten, sondern daß sie sich vorbereiten. Das ist die Pflicht eines Zeugen, das ist höchstrichterliche Rechtsprechung,[7] längst anerkannt - Sie wissen das auch.

Im übrigen würden Sie nie Bedenken haben, wenn z. B. ein Mediziner, der hier über Obduktionsangelegenheiten Auskunft geben würde, seine Unterlagen mitbringt und diese Unterlagen entweder hier verwendet oder vorbereitet.

Es ist ein völlig falsches Bild, das hier immer wieder gezeigt wird, als hätten Polizeibeamte nicht das Recht und sogar die Pflicht, sich vor ihrer Vernehmung auf die Vernehmung einzulassen. Man muß sie bloß, und das hab ich in Ihrem, der Verteidigung, Interesse immer vorher gesagt, drauf hinweisen, daß sie nicht das wiedergeben, was sie gelesen haben, sondern was ihnen wieder eingefallen ist vom damaligen Bestand.

Aber Sie hindern mich, diese korrekte Belehrung abzugeben; das führt wieder zu diesen Weiterungen, die wir jetzt im Augenblick haben. Ich bleibe dabei, daß es korrekt ist, rechtlich völlig abgesichert.

Zeuge We[inmann]:

Jetzt möchte ich diese Frage beantworten:

Bei jeder Behörde, bei jeder Dienststelle gibt es Akten, die gesammelt werden, und bei dieser Stelle kann ich dann meine Akten einsehen, also meine Ermittlungsberichte, die ich gefertigt habe, kann ich dort einsehen.

Es wäre vollkommen unmöglich, die gesamten Akten dieses Verfahrens da durchzulesen, um ja für alles gewappnet zu sein; [6751] ich habe mich nur auf meine Dinge beschränkt, die ich gemacht habe und die vertrete ich auch hier, und ich habe versucht, herauszukristallisieren, was ich aus dem Gedächtnis weiß und worüber ich mich informiert hab und hab das dann auch jeweils dazugesagt.

RA Schi[ly]:

Herr Weinmann, Sie haben jetzt soeben eine Belehrung des Herrn Vorsitzenden erlebt, in der der Herr Vorsitzende seine Ansicht kundgetan hat, daß er also meinte, daß das Studium dieser Unterlagen absolut korrekt sei. Nur die Auseinandersetzung über die Frage, ob das korrekt ist oder nicht, hat das eigentlich was mit der Frage der Aussagegenehmigung zu tun?

Zeuge We[inmann]:

Ich hab mich doch bei der ...

RA Schi[ly]:

Hatten[k] Sie vorher[l] Zweifel, ob das korrekt war und haben Sie insofern sich dann auf die fehlende Aussagegenehmigung berufen?

Zeuge We[inmann]:

Es ging doch nur um dienstinterne Sachen hier.

RA Schi[ly]:

Ja eben, deshalb frag ich sie.

Geht’s nur darum, um unkorrekte oder korrekte ...?

Zeuge We[inmann]:

Ich versteh die Frage nicht.

RA Schi[ly]:

Kommt es darauf an, ob etwas dienstintern ist, ob es korrekt ist oder nicht?

Zeuge We[inmann]:

Ich versteh die Frage wieder nicht.

RA Schi[ly]:

Herr Weinmann, das ist doch ganz einfach:

Der Herr Vorsitzende hat Ihnen eine Ansicht hier kundgetan [m] und gesagt, es ist absolut korrekt, wenn Sie Ihre Unterlagen einsehen.

Vorher hab ich Sie gefragt, wie sind Sie an diese Unterlagen gekommen, und da haben Sie gesagt: Ich berufe mich, das ist dienstintern, ich gebe darauf keine Antwort.

Zeuge We[inmann]:

Nur in diesem Punkt.

RA Schi[ly]:

Moment, jetzt lassen Sie mich mal ausreden; ich hab Sie auch ausreden lassen.

Dann wenden Sie sich hilfesuchend an den Herrn Vorsitzenden und sagen: Ja, wie ist es? Dann sagt Ihnen der Herr Vorsitzende: Alles in Ordnung. Das ist ja vollkommen korrekt.

Spielt denn die Frage, ob etwas korrekt oder unkorrekt ist, eine Rolle, ob Sie etwas beantworten können oder nicht, hinsichtlich also der Frage des Ausmaßes Ihrer Aussagegenehmigung?

[6752] Zeuge We[inmann]:

Das hat doch nichts mit Korrektheit oder Unkorrektheit zu tun?

RA Schi[ly]:

Ja eben, eben. Deshalb frag ich Sie:

Wie kommen Sie jetzt nach der Belehrung durch den Herrn Vorsitzenden, daß das absolut korrekt sei, zu der Änderung Ihrer Auffassung, daß Sie doch über diese angeblich dienstinterne Angelegenheit Auskunft geben können?

Zeuge We[inmann]:

Ich versteh die Frage wieder nicht. Ich hab ... ich hatte nur dahingehend Bedenken, daß ich hier dienstinterne Dinge ausplaudere, und ich wollte lediglich wissen, ob man dies zu dienstinternen Dingen zählen kann und ich hab meine Bedenken dahingehend zur Seite gestellt, weil ich’s allgemein formuliert habe, daß auf jeder Behörde und bei jeder Dienststelle Akten gesammelt werden, und dort hatte ich Gelegenheit, diese einzusehen.

RA Schi[ly]:

Ja, aber die Belehrung des Herrn Vorsitzenden ging doch nicht darum, ob etwas dienstintern ist oder nicht, sondern die ging doch nur darum, ob korrekt oder nicht korrekt.

Vors.:

Das ist ein falscher Vorhalt:

Ich habe dem Herrn Zeugen gesagt, ich sehe in dieser Antwort keine Preisgabe von dienstinternen Dingen von [n] solchem Gewicht, daß er deswegen die Auskunft verweigern müßte.

Der Herr Zeuge hat hier um einen Rat gebeten; ich hab ihm den Rat gegeben. Das hing nicht mit der Frage der Korrektheit zusammen. Ich habe diese Gelegenheit, Herr RA Schily, benützt, da Sie ja auch gestern einen Zeugen so befragt haben, daß der Eindruck entstehen konnte, als würden die Polizeibeamten [o] hier weiß Gott was anstellen, wenn sie sich auf die Vernehmung vorbereiten. Das war der Grund.

Es galt an sich gar nicht so sehr dem Herrn Zeugen als Ihnen - das will ich Ihnen nicht verhehlen.

RA Schi[ly]:

Aber Herr Vorsitzender, ich glaube, wenn Sie die Vernehmung gestern richtig verfolgt haben, dann hätte es dem Zeugen zumindest gut angestanden, bevor er da die ganzen Zahlen hier zu Protokoll gibt, zu sagen, daß er vorher nochmals seine Unterlagen angesehen hat. Aber ich merke[p], daß hier bestimmte Dinge eben jetzt vorweggenommen werden sollen - ich nehme das zur Kenntnis - und daß also Belehrungen sich dann an mich richten, das [6753] nehme ich auch zur Kenntnis, was ich allerdings für ungewöhnlich halte während einer Zeugenbefragung.

Im übrigen meine ich aber nach wie vor, daß der Herr Zeuge hier zunächst einmal ... Und ich stelle die Frage erneut:

Haben Sie denn das vorher als unkorrekt angesehen, Herr Weinmann?

Reg. Dir. Wi[dera]:

Herr Vorsitzender ...

Vors.:

Die Frage ist beantwortet; sie bedarf keiner neuen Antworten mehr.

RA Schi[ly]:

Ich bitte dann[q] um einen Gerichtsbeschluß.[8]

Vors. (nach geheimer Umfrage):

Das Gericht bestätigt, daß die Antwort nicht mehr gegeben werden muß. Der Herr Zeuge hat vorhin ausdrücklich auf Ihre Frage gesagt, es habe das mit der Korrektheit oder Unkorrektheit nichts zu tun gehabt.

RA Schi[ly]:

Herr Weinmann, kennen Sie eigentlich einen Herrn Dengler?

Zeuge We[inmann]:

Ja, den kenn’ ich.

RA Schi[ly]:

Wann haben Sie den zuletzt gesehen?

Zeuge We[inmann]:

Den hab ich zuletzt gesehen - Moment: Das war genau vor vier Jahren.

RA Schi[ly]:

Da sind Sie absolut sicher?

Zeuge We[inmann]:

Da bin ich absolut sicher, daß ich den Kollegen zuletzt bei den Ermittlungen in diesem Zusammenhang gesehen habe ...

RA Schi[ly]:

... und auch gesprochen?

Zeuge We[inmann]:

Und auch gesprochen hab.

RA Schi[ly]:

Unter Einbeziehung von Telefongesprächen und ähnlichem?

Zeuge We[inmann]:

Nein, meines Wissens habe ich mit Herrn Dengler seit dieser Zeit nicht mal ein Telefongespräch geführt, weder in dieser noch in einer andern Sache.

Ende von Band 369.

[6754] RA Schi[ly]:

Darf ich Ihnen vorhalten, daß Herr Dengler gestern gesagt hat, er hätte Sie etwa vor einem halben Jahr das letzte Mal gesehen. Ja, oder gesprochen, bitte.

Zeuge Weinm[ann]:

Gesehen kann durchaus sein, aber gesprochen, also ich kann mich daran nicht erinnern.

RA Schi[ly]:

Können sich nicht erinnern.

Zeuge Weinm[ann]:

Der Herr Dengler befindet sich bei einer anderen Dienststelle, die nicht in Heidelberg ist und ich hatte keine Veranlassung, mit ihm zu sprechen oder ... Es könnte höchstens sein per Zufall, daß wir uns irgendwann mal gesehen haben.

RA Schi[ly]:

Sagen Sie, die Unterlagen, die Sie eingesehen haben, sind das eigentlich maschinenschriftliche Aufzeichnungen oder sind das handschriftliche Aufzeichnungen?

Zeuge Weinm[ann]:

Das sind maschinenschriftliche Aufzeichnungen.

RA Schi[ly]:

Sind das Durchschriften oder Originalurkunden?

Zeuge Weinm[ann]:

Das sind Durchschriften, ja.

RA Schi[ly]:

Sind das Durchschriften der hier in den Akten befindlichen Vermerke?

Zeuge Weinm[ann]:

Die von mir unterzeichnet sind, ja oder mitunterzeichnet.

RA Schi[ly]:

Ja. Haben Sie auch noch weitere Ermittlungsvorgänge einsehen können?

Zeuge Weinm[ann]:

Können ja. Ich hatte aber keine Veranlassung dazu.

RA Schi[ly]:

Sie hatten keine Veranlassung dazu. Dann hab ich keine Fragen mehr an den Herrn Weinmann.

Vors.:

Herr Bundesanwalt Zeis.

OStA Zeis:

Herr Weinmann, noch ’ne ganz wichtige Frage, die Herr Rechtsanwalt Schily offensichtlich unterlassen hat zu stellen. Kennen Sie einen Herrn Mauritz?

Zeuge Weinm[ann]:

Wie bitte?

OStA Zeis:

Kennen Sie einen Herrn Mauritz?

Zeuge Weinm[ann]:

Nein.

OStA Zeis:

Nicht, danke.

Vors.:

Wir haben hier auf dem Tisch ein Modell. Dieses Modell ist uns von der Bundesanwaltschaft übergeben worden. Können wir erfahren, woher das Modell stammt und ob es, was nun [6755] den Maßstab anlangt, verlässlich zu sein scheint. Ich meine, Vergleichsmöglichkeiten haben wir ja notfalls anhand der maßstabsgetreuen Skizzen.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Zum letzten, das dürfte verlässlich sein, und das stammt aus der Pforte von dem Hauptquartier und diente bisher dazu, daß Besucher, die sich dort nicht auskennen, daß ihnen leichter erklärt werden kann, wie sie sich bewegen müssen, um ihr Ziel zu erreichen.

Vors.:

Bestehen seitens der Prozeßbeteiligten irgendwelche Bedenken, dieses Modell hier zu den Erläuterungen mit zu benützen? Ich würde also drauf verweisen. Wir haben hier ein Meßtischblatt vorliegen, das befindet sich im O. 102 Bl. 240 ist es wohl. Es steht also jedem offen zu vergleichen, ob die hier angegebenen Dinge mit diesem Meßtischblatt, das genau plangerecht ist, übereinstimmt. Soweit ich es feststellen konnte, trifft das zu. Keine Bedenken? Dann können wir den Herrn Zeugen bitten, vielleicht anhand der Skizze zu erläutern ... anhand dieses Modells zu erläutern, was er uns gerade im Einzelnen schon gesagt hat. Wo ist die Lage der bezeichneten Gebäude? In welchem Umkreis fanden Sie noch irgendwelche Splitter?

Der Zeuge gibt die folgenden Erläuterungen seiner Angaben anhand eines Modells des US-Hauptquartiers in Heidelberg ab.

Die Verfahrensbeteiligten haben Gelegenheit, die Erläuterungen an Hand dieses Modells mitzuverfolgen.

Zeuge Weinm[ann]:

Hier befindet sich die Römerstraße, das ist für mich der Anhaltspunkt. Über diese Straße bin ich zu dem Hauptquartier gefahren. Und hier befindet sich der Haupteingang zu diesem Gelände. Und ich kann heute nicht mehr den Fahrweg sagen, aber ich weiß noch, daß wir an diesem Platz vorbeigefahren sind und sind dann eingewiesen worden zu diesem Gebäude Nr. 28, das sich da hinten befindet. Ich erinnere mich jetzt auch noch an, hier ist diese Buschreihe, die ich vorhin erwähnt habe ...

Vors.:

Der Stock dient dazu, daß Sie’s leichter zeigen können.

[6756] Zeuge Weinm[ann]:

Hier ist die Buschreihe. Die sah damals aber etwas anders aus als hier, war also mehr ausgedehnt hier, wie ich’s in Erinnerung habe hier. Es ging also bis hier vor. Und hier, hier in dem Bereich, hier muß diese Detonationsvertiefung gewesen sein, hier. Und hier hinten an der Wand, ich glaube zu wissen, daß es diese Wand hier war, von diesem Gebäude, hing das andere Fahrzeug, der größte Teil des anderen Fahrzeuges.

Vors.:

Gibt es sonst irgendwie noch Erläuterungen, die Sie anhand des Modells geben könnten. Zu Nummer 2 insbesondere?

Zeuge Weinm[ann]:

Das ist natürlich an dem Modell immer schwierig, bis man sich da zurechtfindet.

Vors.:

Sie hatten bis jetzt das Gebäude 28 angegeben. Das bezeichnen wir als Sprengstelle 1.

Zeuge Weinm[ann]:

Ja, Sprengstelle 1, Jetzt kann ich mich an diesem Parkplatz orientieren. Das müßte hier dieser Parkplatz sein.

Vors.:

Richtig.

Zeuge Weinm[ann]:

... dieser Parkplatz sein. Und da ... ich kann also diese ...

Vors.:

Vielleicht von der anderen Seite, daß Sie ihn besser, Sie können ruhig ...

Zeuge Weinm[ann]:

... fahrzeugähnliche Dinge nicht sehen hier.

Vors.:

Herr Weinmann, treten Sie doch um das Modell herum. Sie sehen von der anderen Seite dann hier ...

Zeuge Weinm[ann]:

Hier müsste es gewesen sein.

Vors.:

Ja, es ist ja wohl der Funkmast hier gekennzeichnet.

Zeuge Weinm[ann]:

Dann müßten ... das ist aber ein Gebäude. Das war aber ... Nach meiner Erinnerung war es kein mit der Erde verbundenes, sondern eben diese fahrzeugähnlichen Dinge da, die kann ich hier nicht erkennen.

Vors.:

Ja ja, bewegliche Teile sind natürlich nicht eingetragen, das ist klar.

Zeuge Weinm[ann]:

Bewegliche Teile, ja. Aber das müßte diese Stelle gewesen sein ...

Vors.:

Und können Sie nun zum Beispiel jetzt kennzeichnen, wie weit man hier Splitter hat liegen sehen oder Trümmerteile.

Zeuge Weinm[ann]:

Also die Splitter waren nahezu über den ganzen Parkplatz hier verteilt. Ich kann mich erinnern, daß hier unmittelbar vor diesem Eingang auch noch Splitter lagen. Ob allerdings [6757] zum Beispiel hier unten noch welche lagen, das kann ich also aus dem Gedächtnis nicht mehr sagen.

Vors.:

Das war also der Eingang zu dem Hauptgebäude Nr. 31 auf dem Plan 240?

Zeuge Weinm[ann]:

Ja.

Vors.:

Ist es Nummer 31? Ja. Fragen anhand des Modells an den Herrn Zeugen?

Richter Mai[er]:

Ja ich hätte eine Frage noch, Herr Weinmann. Nochmal zurück zum Tatort 1. Wenn Sie das Gebäude betrachten und zwar von Ihnen aus gesehen die äußerste rechte obere Ecke, wissen Sie was ich meine?

Zeuge Weinm[ann]:

Ja.

Richter Mai[er]:

Ja. Sind Sie im Inneren des Gebäudes auch in diese Ecke gekommen?

Zeuge Weinm[ann]:

Nein.

Richter Mai[er]:

Sind Sie nicht gekommen, danke.

Vors.:

Ich sehe sonst keine Fragen. Wir danken Ihnen. Bitte nehmen Sie wieder Platz.

Die Lichtbildmappe O. 102 Bl. 43-103 wird vom Gericht eingesehen.

Die Lichtbilder aus O. 102 Bl. 43 bis 103 werden dem Zeugen mit abgedecktem Text vorgelegt mit der Bitte, diese nur durchzublättern, und falls ihm ganz besondere Dinge dabei auffallen, diese unter Mitteilung der Blattzahl zu erklären.

Die Verfahrensbeteiligten haben Gelegenheit an der Besichtigung der Bilder[r] teilzunehmen.

Vors.:

Im übrigen kommt es uns nur darauf an, ob Sie selbst auch solch einen Eindruck gewonnen haben, wie sie hier die Bilder wieder geben.

Zeuge Weinm[ann]:

Offenbar eine Luftaufnahme von Tatort 2.

Vors.:

Entschuldigung, Sie sollten nochmals beginnen und immer zunächst die Blattzahl sagen.

Zeuge Weinm[ann]:

Ja. Nr. 43. Es handelt sich offensichtlich um ’ne Luftaufnahme von Tatort 2. Ich kann allerdings nicht sagen, wann diese Aufnahme gemacht wurde, ob die am gleichen Abend oder am nächsten Tag. Mir scheint aber, aus den geparkten Fahrzeugen könnte ich das schließen und auch natürlich aus den Beschädigungen, daß es noch an dem Tatabend gemacht wurde, [6758] also vor Einbruch der Dunkelheit, es war ja Mai. Bild Nr. 44. Das handelt sich um den, dürfte sich ... oder mit Sicherheit um den vorderen Teil des Tatortes 1 handeln.

Vors.:

Entschuldigung Herr Weinmann, wir müssen klarstellen, Sie sagen Bild Nr. 44.

Zeuge Weinm[ann]:

Sie möchten die Seitenzahl haben.

Vors.:

Das ist die Seitenzahl, die Sie wohl angeben, was oben steht. Die Bildnummer ist nämlich ’ne andere im allgemeinen.

Zeuge Weinm[ann]:

44/1.

Die Lichtbildmappe aus O.[s] 102 Bl. 43 bis 103 wird wieder dem Gericht übergeben und dem Zeugen erneut vorgelegt mit der Bitte, nun mit Bild 9 auf Seite 53 zu beginnen.

Zeuge Weinm[ann]:

Das handelt sich um die Innenansicht des Gebäudes, wie es nach der Detonation ausgesehen hat. Ich kann im einzelnen nicht sagen, welcher Raum das nun war. Aber ich kann erkennen, daß es sich um dieses Gebäude gehandelt hat.

Vors.:

Meinen Sie damit 28?

Zeuge Weinm[ann]:

28.

Vors.:

Das war die Nummer 9 und 10.

Zeuge Weinm[ann]:

9 und 10.

Vors.:

Danke.

Zeuge Weinm[ann]:

Bild Nr. 11 und 12. Bild Nr. 11, ja ich weiß, daß es das Gebäude wiederum zeigt, das beschädigte Gebäude von außen. Und Bild Nr. 12 Aufnahmen vor dem Gebäude, und im Hintergrund das beschädigte Gebäude.

Vors.:

Auch das ist jetzt immer Nr. 28, Gebäude Nr. 28?

Zeuge Weinm[ann]:

Gebäude Nr. 28 immer noch.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Darf ich mal eine Frage ...

Vors.:

Bitte.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Kannten Sie das Gebäude 28 auch vor seiner Zerstörung?

Zeuge Weinm[ann]:

Nein.

Vors.:

Es kommt uns darauf an, wenn Sie also irgendwo, Herr Weinmann, ein Bild finden, wo Sie sagen, so hab ich’s nicht vor Augen, dann müßten Sie uns die Unterschiede sagen. Sonst gehen wir [6759] davon aus, daß das den Eindrücken auch entspricht, die Sie gesehen haben.

Zeuge Weinm[ann]:

Gut, ja. Bild Nr. 13 und 14 gibt es nur dazu zu vermerken, daß also im Bild 14 rechts dieses Fahrzeug zu erkennen ist, das zerstörte, wo ich vorhin gesprochen habe, daß es an der Wand hing.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Ist Ihnen zu dem, was hier wie ein Fenster aussieht, etwas gesagt worden im Laufe Ihrer Ermittlungen?

Zeuge Weinm[ann]:

Nein.

Vors.:

Bitte weiter.

Zeuge Weinm[ann]:

Bild Nr. 15 ebenfalls das an die Wand geworfene Fahrzeug zu erkennen. Bild Nr. 16. An das Fahrrad kann ich mich zum Beispiel nicht erinnern, das hier rechts steht. Aber so etwa hab ich’s in meiner Vorstellung, daß hier die Teile auf dem Boden herum lagen.

Auch an das zweite Fahrzeug ist mir nicht mehr erinnerlich, daß hier zwei Fahrräder standen.

Vors.:

Das ist Nr. 17?

Zeuge Weinm[ann]:

Nr. 17.

Vors.:

Ja.

Zeuge Weinm[ann]:

Nr. 18. Ich kann mich zum Beispiel noch gut an die vergitterten Fenster erinnern, ansonsten keine Besonderheiten.

Richter Mai[er]:

Herr Weinmann, können Sie sich[t] auf Bild Nr. 17 an den PKW erinnern, der im Hintergrund zu sehen ist an der Seite?

Zeuge Weinm[ann]:

Nein, nein.

Richter Mai[er]:

Nicht.

Zeuge Weinm[ann]:

Ich kann mich zum Beispiel jetzt auch nicht mehr erinnern, daß hier diese Schild „Usareur“[u] stand, also das ist ... obwohl das ja ziemlich groß ist. Aber die Zeit löscht eben doch einiges aus.

Richter Mai[er]:

Ja, das bezieht sich auf Bild 19.

Zeuge Weinm[ann]:

Auf Bild 19.

Richter Mai[er]:

Seite 62.

Zeuge Weinm[ann]:

Deshalb die Frage vorhin.

Vors.:

Können Sie die hier schon mit Kreide gekennzeichneten Stellen [6760] irgendwie erläutern. Ist Ihnen was davon bekannt?

Zeuge Weinm[ann]:

Nein nein, ich hab es selbst nicht angefertigt, und ich weiß auch nicht, welche Bedeutung diese Kreise haben.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Können Sie das Teil beschreiben, das mitten auf dem Platz liegt? Aus eigener Sicht?

Zeuge Weinm[ann]:

Nein. Bild Nr. 20. Ich kann mich, wenn ich also die Absperrseile als Hilfsmittel nehme, die sind ziemlich frühzeitig da angebracht worden, aber an mehr, also an andere Details ... eben diese Teile die hier rumliegen.

Nr. 21 ja ja, da fällt mir jetzt dieser Cola-Automat, der ist mir in Erinnerumg. Der müßte, wenn ich mich richtig erinnere, gleich beim Betreten des Gebäudes müßte der, ich glaube, auf der rechten Seite stehen oder ... ich kann mich auch täuschen. Aber ziemlich gleich am Anfang, wenn man das Gebäude betritt, müßte dieser Automat gestanden haben.

Da kann ich mich jetzt erinnern.

Vors.:

Zustand des Gebäudes, ist das richtig wiedergegeben?

Zeuge Weinm[ann]:

Ja, das ist so wiedergegeben.

Also an diese beiden Räume Bild Nr. 22 und 23 kann ich mich nicht erinnern.

Jedenfalls Nr. 24, es könnte sein, daß ich‘s gesehen hab, aber es ist nicht erinnerlich.

Ohne Kommentar 25.

Auch nicht bekannt Nr. 26.

Ebenfalls nicht Nr. 27.

28 auch nein.

29 nein.

30 nein.

31 nein.

32 nein.

Ich glaube mich an dieses Bild zu erinnern, Nr. 33, kann das aber nicht mit Sicherheit sagen.

Bilder[v] Nr. 34 und 35 sind Aufnahmen dann vom Tatort 2. Ich kann mich bei diesem Bild an diesen hellen PKW erinnern. Der stand da ziemlich verloren auf dieser Seite. Also es waren keine weiteren Fahrzeuge, es fällt mir wieder ein.

[6761] Ja, so ungefähr habe ich diese verstreuten Teile in Erinnerung, also zwischen den Fahrzeugen, teilweise Fahrzeuge beschädigt, 36 und 37 waren das.

38, 39 kein Kommentar. Lediglich dieses Fahrzeug, hier dieses Armee-Fahrzeug, ist mir in Erinnerung, daß das da stand.

40, 41 kein Kommentar. Ich erinnere mich nur an diesen Turm ...

Vors.:

Hier sieht man ja nun die Splitterwirkung, wenn das richtig wiedergegeben ist, sehr deutlich. Entspricht das auch Ihrer Vorstellung oder haben Sie damals andere Beobachtungen gemacht?

Zeuge Weinm[ann]:

Das entspricht, genauso hab ich’s in Erinnerung, daß diese Teile da, größerer, kleinerer Art überall verstreut waren.

42, 43 da kann ich mich[w] besonderes an Bild 43, obwohl das banal klingt, aber ich kann mich an die heruntergerissenen Äste erinnern. Das fiel mir also sofort auf. Ich kann mich auch erinnern, daß ich hier dem Kollegen speziell gesagt habe, er solle hier noch ’ne Aufnahme machen.

44 ebenfalls wieder diese Äste zu erkennen und dann 45 eben dieser Funkturm oder dieser Stahlgerippeturm.

Vors.:

Und der Zustand, den das Bild aufzeigt, kann bestätigt werden von Ihnen?

Zeuge Weinm[ann]:

Also von dieser Seite her, das muß offenbar von der anderen Seite sein. Die Aufnahme ist mir nicht so erinnerlich, aber ich kann’s an diesen Fahrzeugen und an dem Turm erkennen.

Bild Nr. 46 ist mir sehr gut in Erinnerung. Da liegt dieser Motorblock, den ich vorher beschrieben habe, dem wir also anfänglich keine Bedeutung beimessen konnten. Wir dachten, daß das irgendwie hier dazugehört, daß da irgendjemand da vielleicht rumgebastelt hat an dem Motor. Erst später hat sich dann ergeben, daß dies der Motorblock von diesem Fahrzeug sein soll.

Bild Nr. 47 kein Kommentar.

Richter Mai[er]:

Herr Weinmann, wie groß ist etwa die Entfernung zwischen diesem Motorblock und der von Ihnen angenommenen Sprengstelle?

[6762] Zeuge Weinm[ann]:

Dürfte vielleicht zehn Meter, schätzungsweise.

Richter Mai[er]:

Zehn Meter, ja, danke.

Zeuge Weinm[ann]:

Bild Nr. 48 kein Kommentar.

Vors.:

Das war dann wohl diese Lichtbildmappe. Wir wollen uns ganz kurz überlegen, ob wir Ihnen noch irgendetwas anderes vorführen. Also wir beabsichtigen keine weiteren Bilder dem Herrn Zeugen mehr vorzuführen. Wird von irgendeiner Seite eine Anregung in dieser Richtung gegeben?

Reg. Dir. Wi[dera]:

Keine Anregung, ich hätte noch eine Frage an den Zeugen.

Vors.:

Bitte, gern.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Herr Weinmann, waren Sie unmittelbar nach der Explosion auch in der beweglichen Station am Tatort?

Zeuge Weinm[ann]:

Nein.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Waren Sie nicht, danke.

Vors.:

Keine Fragen mehr an den Herrn Zeugen? Können wir den Herrn Zeugen vereidigen? Keine Einwendungen?

Der Zeuge Weinmann wird vorschriftsmäßig vereidigt und im allseitigen Einvernehmen um 10.12 Uhr entlassen.

Der Zeuge KHM Hörner erscheint um 10.13 Uhr im Sitzungssaal.

Der Zeuge macht folgende Angaben zur Person:

Artur Hörner, verheirateter Kriminalhauptmeister, 58 Jahre, Polizeidirektion Heidelberg.

Mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert.

Wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

Vors.:

Wenn die hier vorliegenden Unterlagen zutreffen, dann müßten Sie, möglicherweise mit Herrn Weinmann, einer der ersten gewesen sein, die, nachdem es in Heidelberg im US-Hauptquartier im Mai 72 zur Detonationen[x] gekommen[y] waren[z] ... den Ort des Geschehens ein. Trifft das zu?

[6763] OStA Zeis verläßt um 10.16 Uhr den Sitzungssaal.

Zeuge Hö[rner]:

Ja, das trifft zu.

Vors.:

Wenn Sie uns schildern wollen, welche Eindrücke Sie damals hatten, was Sie beobachtet haben, was Sie in diesen ersten Augenblicken feststellen konnten über die Folgen und über die vorhandenen sichtbaren Spuren.

Zeuge Hö[rner]:

Ja, es war so, als ich noch mit einem Kollegen Piechullek zum Hauptquartier gefahren bin, war bereits Herr Weinmann und Herr Baumgärtner waren anwesend. Es ist möglich, daß auch noch andere Kollegen schon da waren. Ich wurde dann kurz eingewiesen, von Herrn Baumgärtner und von Herrn Weinmann und von der amerikanischen Kriminalpolizei, die auch da war. Es wurde mir gesagt, daß vor dem Gebäude 28 ... daß dort eine Explosion stattgefunden hat, was ich auch gesehen habe, unschwer festzustellen, weil da Brocken, Fahrzeugbrocken rumgefahren sind, und daß etwa 200 Meter entfernt in südlicher Richtung eine zweite Detonation stattgefunden hätte. Ich habe mir auch den Platz kurz angesehen. Dort habe ich erfahren, daß am Gebäude 28 oder in der Nähe, daß es da drei Tote gegeben hat. Drum habe ich dann begonnen, zunächst den Tatortbefund aufzunehmen, mit dem Herrn Piechullek, mit dem Herrn Weinmann und ich.

Vors.:

Und was hat nun das im einzelnen ergeben?

Zeuge Hö[rner]:

Es konnte festgestellt werden, daß auf dem Parkplatz vor dem Gebäude 28, daß dort die Detonation erfolgt ist. Es war eine Vertiefung in dieser Box, in dieser Park-Box festzustellen, und Fahrzeugteile sind dort genügend herumgefahren. Wie ich gehört habe, oder wie mir mitgeteilt worden ist von der amerikanischen Kriminalpolizei, waren auf der Fahrbahn zwei Tote gelegen, zwei amerikanische Soldaten, etwa in nördlicher Richtung wurde mir angegeben. Die waren aber bereits weggeschafft. Ein weiterer Toter, der soll im Gebäude aufgefunden worden sein.

[6764] Vors.:

Können Sie uns etwas näher sagen, wo sich diese Vertiefung befunden hat, welche Entfernungen zu dem Gebäude, eventuell auch, wenn Sie sich orientieren können, Sie sprachen von ’ner Park-Box, welche das gewesen sein könnte.

Zeuge Hö[rner]:

Also, wenn ich mich richtig erinnern kann, vorausgesetzt, dann kann das etwa drei bis vier Meter von der Wand entfernt gewesen sein Und es dürfte die erste Park-Box gewesen sein, Süden zu.

Vors.:

Ging man damals schon aufgrund dieses Befundes davon aus, daß der Sprengkörper in einem Fahrzeug wohl detoniert gewesen sein müßte?

Zeuge Hö[rner]:

Zunächst nicht. Es waren verschiedene Fahrzeugteile, größere, kleine da rumgelegen. Als wir uns näher damit befasst haben, haben wir festgestellt, daß in einer Entfernung von dieser Vertiefung, etwa 10 oder 15 Meter Entfernung hat ein Teil gelegen, ein Fahrzeugteil, wo man daraus schließen konnte, daß es ein Ford war, Ford-M 17. Auch dort haben Papiere gelegen. Ich weiß nicht mehr genau, um was es sich gehandelt hat. Ich glaube wohl, Kundenscheckheft oder Teile davon. Und da konnte man auch ein Kennzeichen oder Kennzeichen drauf feststellen mit „GL“. Und da konnte man dann ziemlich sicher sein, daß der Sprengkörper in einem Fahrzeug, vermutlich in einem Ford-M 17 war.

Vors.:

Haben Sie nun hinsichtlich der Sachschäden sich einen Eindruck verschafft schon, wie sah das aus, Zerstörungen und dergleichen?

Zeuge Hö[rner]:

Es hat wild ausgesehen und der Schaden war beträchtlich, ohne näheres hier festzustellen.

Vors.:

Sind Sie selbst in das Gebäude 28 noch reingegangen?

Zeuge Hö[rner]:

Ja, ich bin kurz reingegangen.

Vors.:

Haben Sie dort alle Räume besichtigt?

Zeuge Hö[rner]:

Nein.

Vors.:

Nein.

Zeuge Hö[rner]:

Ich bin nur in den ersten Raum rein, weil die Decke da herunter gehängt hat und so weiter.

Vors.:

Sind Ihnen noch irgendwelche ganz besonders markanten Fund- [6765] stücke, die man also Spuren betrachtet hat, von dieser Fundstelle bekannt? Sie erwähnten vorhin, daß man also Papiere gefunden hat. Sie erwähnten, daß daraus das Kennzeichen hervor ...

Zeuge Hö[rner]:

Ja, ich glaube, wenn ich mich richtig erinnern kann. Ich glaube, daß dort wo diese Papiere gelegen haben und dieses Teil vom Fahrzeug, wo man daraus schließen konnte, daß es sich um einen Ford handeln könnte, daß da irgend ein Teil von einem Sprengkörper, aber vorsichtig ausgedrückt, auf jeden Fall, ich glaube ein Rädchen oder so rädchenähnlich eines Weckers oder wie es im Wecker verwendet ... so etwas ist mir noch in Erinnerung. Aber da möchte ich mich nicht genau festlegen.

Vors.:

Haben Sie noch eine Vorstellung, wie das zeitlich abgelaufen ist, wann Sie etwa eingetroffen, sind, wann Sie alarmiert wurden?

Zeuge Hö[rner]:

Ja, ich wurde, ich war damals Angehöriger vom Dezernat 1, für Kapitalverbrechen zuständig. Ich wurde ziemlich früh, ich glaube, daß ich so 18.15 Uhr, 18.20 Uhr wurde ich zuhause alarmiert, bin zur Dienststelle gefahren, viel konnte ich da noch nicht erfahren, und der Kollege Piechullek hatte Bereitschaft von diesem Dezernat. Mit dem bin ich zusammen herausgefahren. Wir dürften vielleicht 18.50 Uhr, 18.45 Uhr, 50, 18.50 Uhr etwa ...

Vors.:

Können Sie noch schildern, wie groß der Umkreis etwa gewesen ist, in Entfernungsangaben, in dem Sie nach den ersten Beobachtungen Trümmerteile finden konnten oder sehen konnten?

Zeuge Hö[rner]:

Grob gesagt vielleicht im Umkreis[aa] von[bb] 100[cc] Meter ... 120 Meter, 125 Meter.

Vors.:

Also immer gerechnet als Mittelpunkt diese mutmaßliche Sprengstelle, dieser Trichter aus und dann ...

Zeuge Hö[rner]:

Ja, auf jeden Fall nach einer Seite zu ...

Vors.:

Nach der offenen Seite.

Zeuge Hö[rner]:

Nach der offenen Seite zu, ja.

Vors.:

Herr Berichterstatter, weitere Fragen? Bitte.

[6766] Richter Mai[er]:

Herr Hörner, haben Sie Ermittlungen angestellt über die Personalien der Toten?

Zeuge Hö[rner]:

Ja, direkte Ermittlungen angestellt nicht. Die wurden uns von der amerikanischen Kriminalpolizei mitgeteilt.

Richter Mai[er]:

Die hat Ihnen das mitgeteilt. Können Sie sich noch an die Namen erinnern?

Zeuge Hö[rner]:

Nein, ich weiß nur, daß ein Captain und zwei Sergeanten, glaub ich ... Bonner, glaube ich war einer, oder so ähnlich.

Aber die anderen weiß ich nicht mehr.

Richter Mai[er]:

Ein Captain ist Ihnen in Erinnerung, kann er Bonner geheißen haben?

Richter Mai[er]:

Ja, so ähnlich, ja.

Richter Mai[er]:

Ich halte Ihnen vor aus O 102 Bl. 286, da befindet sich eine Aktennotiz unterzeichnet von KHM Hörner ...

Zeuge Hö[rner]:

Jawohl.

Richter Mai[er]:

... und da heißt es: „Zwischenzeitlich wurden die Personalien der bei der Explosion Verstorbenen ermittelt. Sie lauten: „1. Captain Clyde Bonner, 2. Special“ - oder was das heißt - „6 ... Ronald A. Woodward und 3. Special 5 Charles Peck.“ Ruft Ihnen das wieder etwas in die Erinnerung zurück?

Zeuge Hö[rner]:

Nein, nicht mehr wie das; aber ermittelt, meine ich, uns ist gesagt worden von der amerikanischen Kriminalpolizei, es sind drei Tote. Die Personalien selbst wurden von denen ermittelt, nicht von uns. Wurden von denen festgestellt.

Richter Mai[er]:

Herr Hörner, Sie sprechen beim Tatort 1 von einem Fahrzeugteil, mutmaßlich eines Fords ...

Zeuge Hö[rner]:

Genau.

Richter Mai[er]:

Haben Sie Teile von weiteren Fahrzeugen ermittelt?

Zeuge Hö[rner]:

Ja es ist ... Teile ist vielleicht nicht ganz richtig. Nordwestlich, also entgegen diesem ... auf der rechten Seite, wenn man vor dem Gebäude steht, ist eine Wand. Und vor dieser Wand hat ein sehr verbeultes Fahrzeug hat dort gestanden oder gelegen. Und die näheren Feststellungen haben ergeben, daß das sich um einen Ford Capri, glaube ich, gehandelt hat. Und dieses Fahrzeug soll vorher aber das haben wir auch mitgeteilt gekriegt das soll vorher in der Nähe dieses Explosionsortes [6767] gestanden haben.

Richter Mai[er]:

Also ein zweites Fahrzeug Ford-Capri war noch auszumachen. War möglicherweise noch ein drittes Fahrzeug dort in der Gegend abgestellt, das etwas weniger zerstört war, wenn auch verbeult?

Zeuge Hö[rner]:

Ja, aber das, wenn Sie das meinen, es war vor der Hauswand des Gebäudes 28, hat ein amerikanisches Fahrzeug, ein größeres amerikanisches Fahrzeug geparkt. Vor diesem Fahrzeuge das war auch leicht beschädigt vor diesem Fahrzeug haben die erwähnten Papiere, die erwähnten Fahrzeugteile gelegen.

Richter Mai[er]:

Danke.

Vors.:

Weitere Fragen? Herr Bundesanwalt Widera.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Herr Hörner, Sie sagten vorhin dem Herrn Vorsitzenden, daß von dem Gebäude 28 in’s Innere des Geländes Splitter hineingeflogen seien und Teile herumgelegen haben. Haben Sie Feststellungen dazu gemacht, ob auch hinter das Gebäude oder sogar noch außerhalb des Geländes sich eine Splitterwirkung bemerkbar gemacht hat?

Zeuge Hö[rner]:

Nein, diese Feststellung habe ich nicht getroffen.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Die nächste Frage. Ist ... sind im Bereich des Gebäudes 28, wo also die eben angesprochene Sprengstelle liegt, nach Ihren Angaben, auch andere Gebäude beschädigt worden?

Zeuge Hö[rner]:

Ja.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Können Sie dazu etwas näheres sagen?

OStA Zeis erscheint um 10.25 Uhr wieder im Sitzungssaal.

Zeuge Hö[rner]:

Nein, also das ist ... dazu kann ich nicht viel sagen. Ich möchte auch noch zu der vorherigen Frage ... die möchte ich noch soweit klarstellen, daß ich von ... Kollegen erfahren habe, ich glaube, das steht auch in dem Tatortbefundbericht drin, daß Fahrzeugteile bis außerhalb des Geländes, des Hauptquartiers, geflogen sein sollen. Selbst gesehen habe ich sie nicht.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Dann möchte ich gerne noch wissen. Haben Sie, das könnte ich allerdings überhört haben, noch Tote gesehen, [6768] als Sie zum Tatort kamen?

Zeuge Hö[rner]:

Nein nein.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Haben Sie nicht gesehen.

Zeuge Hö[rner]:

Keine Toten und keine Verletzten.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Haben Sie denn gesehen, ob irgendwelche Beamte Teile, die zu Menschen gehörten, gesucht und etwa auch eingesammelt haben?

Zeuge Hö[rner]:

Ich glaube mich ganz im Dunkeln daran erinnern zu können.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Aber näheres wissen Sie nicht mehr dazu?

Zeuge Hö[rner]:

Nein, nein.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Herr Hörner, haben Sie über das, was Sie gesehen haben, einen schriftlichen Bericht gemacht?

Zeuge Hö[rner]:

Jawohl.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Haben Sie Durchschriften dieses schriftlichen Berichts in Besitz?

Zeuge Hö[rner]:

In Besitz nicht, auf der Dienststelle ja.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Auf der Dienststelle. Befinden sie sich und haben Sie, was nicht nur zulässig, sondern auch sachdienlich wäre, diese Berichte in der letzten Zeit mal gelesen?

Zeuge Hö[rner]:

Jawohl, meine Berichte habe ich kurz durchgelesen.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Ihre Berichte haben Sie gelesen.

Zeuge Hö[rner]:

Jawohl[dd]

Reg. Dir. Wi[dera]:

Sind Sie heute alleine hierher gekommen zur Gerichtsstelle oder mit anderen Zeugen, die wir vorhin hier schon gesehen haben?

Zeuge Hö[rner]:

Nein, ich bin mit Herrn Weinmann hierher gefahren oder der Herr Weinmann mit mir.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Und außerdem, im Zeugenzimmer sitzen Sie da mit anderen Zeugen zusammen, ich weiß es nicht, ich war noch niemals dort?

Zeuge Hö[rner]:

Nein, nein ich sitze mit keinem der hier vorgeladenen Zeugen zusammen.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Im Zeugenzimmer nicht?

Zeuge Hö[rner]:

Bitte?

Reg. Dir. Wi[dera]:

Im Zeugenzimmer [ee] sitzen Sie mit keinem der hier ...

Zeuge Hö[rner]:

Ach so, meinen Sie auf der Dienststelle?

Reg. Dir. Wi[dera]:

Nein nein, ich meine hier im Zeugenzimmer.

[6769] Zeuge Hö[rner]:

Ja selbstverständlich.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Sitzen Sie mit anderen zusammen.

Zeuge Hö[rner]:

Selbstverständlich.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Jetzt die Frage, haben Sie mit Herrn Weinmann oder den anderen Zeugen heute morgen über das, was hier Gegenstand der Aussage sein könnte, gesprochen?

Zeuge Hö[rner]:

Auf der Fahrt hab ich mich mit dem Herrn Weinmann ganz kurz, ganz zwangsläufig, aber nur in der Form, was wahrscheinlich ganz normal üblich ist, was wird auf uns zukommen oder welche Fragen werden uns gestellt werden, aber ich ... Das haben wir gesprochen.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Hat irgendeiner der Zeugen, also[ff] insbesondere Herr Weinmann, weil Sie da ja offenbar ein längeres Gespräch gehabt haben, gesagt, erinnern Sie sich an das und das, damit ich dann, wenn die Frage gestellt wird, das beantworten kann, also Absprachen in irgendeiner Richtung, mit irgendwelchen Zeugen?

Zeuge Hö[rner]:

Nein, auf Einzelheiten ... auf Einzelheiten ja, bei dem Tatortbefundbericht, was ich gemacht habe, das ist ja alles auch, nehme ich an, fotografisch festgehalten ...

Reg. Dir. Wi[dera]:

Meine Frage geht nur dahin, sind Absprachen zwischen Weinmann oder sonstigen Zeugen getroffen worden über das, was ausgesagt werden soll?

Zeuge Hö[rner]:

Nein.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Gut, danke.

Vors.:

Weitere Fragen an den Herrn Zeugen? Herr Rechtsanwalt Schily.

RA Schi[ly]:

Haben Sie die Frage mit Herrn Mauritz vergessen, Herr Widera, aber ...

Reg. Dir. Wi[dera]:

Herr Rechtsanwalt Schily, haben Sie überhört, daß ich diese Frage nicht gestellt habe?

RA Schi[ly]:

Ach so, na dann vielleicht Herr Zeis. Sagen Sie, Herr Hörner, das Gebäude Nr. 28, wissen Sie was das ... was da untergebracht war?

Zeuge Hö[rner]:

Ich habe es, wenn ich richtig an Erinnerung bin, ist uns mitgeteilt worden, es wäre eine amerikanische Geheimdienststelle. Secret-Service oder so etwa, ich glaube, so hieß es auch im Tatortbefundbericht.

[6770] RA Schi[ly]:

Der amerikanische Geheimdienst, ja, Secret-Service, ja?

Zeuge Hö[rner]:

Selbst habe ich da drüber keine weitere Nachforschung angestellt.

RA Schi[ly]:

Ja. Wer hat denn dann eigentlich die Ermittlung geleitet. Sie sagten, Sie haben den Tatortbefund gemacht zusammen, glaub ich, mit Herrn Weinmann, Herrn Baumgärtner ...

Zeuge Hö[rner]:

Nein, Herrn Piechullek.

RA Schi[ly]:

Und Herrn Piechullek ja. Ja wie lange hat sich da Ihre Tätigkeit oder ... wer hat Ihnen dann ... Sie haben ja sozusagen den ersten Zugriff gemacht. Kann ich das so verstehen?

Zeuge Hö[rner]:

Ja.

RA Schi[ly]:

Ja?

Zeuge Hö[rner]:

Ja.

RA Schi[ly]:

Blieben dann die Ermittlungen ... waren Sie dann der Leiter der Ermittlungen?

Zeuge Hö[rner]:

Nein, wir haben nur den Tatortbefundbericht gemacht, und das schriftlich fixiert, und diesen Bericht als Vorausmeldung sozusagen, der Tatortbefundbericht ist auch nicht voll erschöpft, sondern das war der erste Eindruck. Und diese Meldung als Vorausmeldung sozusagen, der Staatsanwaltschaft als Unterlage vorgelegt.

RA Schi[ly]:

Die Staatsanwaltschaft hat das dann an sich gezogen, ja?

Zeuge Hö[rner]:

Jawohl.

RA Schi[ly]:

Und Sie sind dann aus den Ermittlungen ausgeschieden ...

Zeuge Hö[rner]:

Da bin ich ausgeschieden.

RA Schi[ly]:

Ja.

Zeuge Hö[rner]:

Mehr hatte ich mit der Sache nicht zu tun.

RA Schi[ly]:

Sie sagten, einen Raum haben Sie dort besichtigen können im Gebäude Nr. 28. Hätten Sie auch die anderen Räume besichtigen können oder wurde Ihnen das verwehrt?

Zeuge Hö[rner]:

Da bin ich fast überfragt. In dem Gebäude 28 konnte ich reingehen. Die Tür, glaub ich, war reingedrückt oder rausgeflogen oder so was. Ich hab da reingesehen, ich hab gesehen, daß da ziemlich alles durcheinander liegt, und in weitere Gebäude bin ich nicht rein. Ob ich reindurfte, das weiß ich nicht.

[6771] RA Schi[ly]:

Wissen Sie nicht mehr. Waren denn da auch amerikanische Ermittlungsbeamte anwesend oder amerikanisches Militär?

Zeuge Hö[rner]:

Ja, es war amerikanische Kriminalpolizei war da, und abgesperrt wurde durch MP[9] und deutsche Polizei. Und dann waren auch, soweit ich es mitbekommen habe, Herren der amerikanischen Armee von Frankfurt, irgendwie von einer Sicherheitsdienststelle oder irgendwas, da.

RA Schi[ly]:

Frankfurt, wie die genau heißt, wissen Sie nicht?

Zeuge Hö[rner]:

Nein.

RA Schi[ly]:

Eine Frankfurter Sicherheitsdienststelle.

Zeuge Hö[rner]:

Ich möchte mich da aber ...

RA Schi[ly]:

... nicht so festlegen, verstehe ich. Sie wissen nichts genaues darüber.

Zeuge Hö[rner]:

Ja.

RA Schi[ly]:

Wer war denn von den deutschen Dienststellen, Sie haben ja Ihre Kollegen erwähnt, waren da sonst noch andere deutsche Dienststellen vertreten, außer der Kriminalpolizei?

Zeuge Hö[rner]:

Ja, es ... aufgrund des Ereignisses wurden das Landeskriminalamt Stuttgart, erst einmal die nächst vorgesetzte Dienststelle, die damalige Kriminalhauptstelle Karlsruhe, das Landeskriminalamt Stuttgart und das BKA Wiesbaden wurden verständigt. Und es sind auch noch im Laufe der Nacht sind auch noch Sachverständige am Hauptquartier eingetroffen.

RA Schi[ly]:

Und das Innenministerium, kann das sein, daß das auch verständigt worden ist?

Zeuge Hö[rner]:

Ich glaube ja, ich glaube in Form einer WE-Meldung, sagen wir, also eine Meldung wichtiger Ereignisse, aber ich ... da bin ich nicht zuständig ... aber ich nehme es an.

RA Schi[ly]:

Dieser Tatort 2, wie er wohl genannt worden ist, mit dieser Computerstation, haben Sie sich da nähere Kenntnis darüber verschafft?

Zeuge Hö[rner]:

Nein.

RA Schi[ly]:

Zweck und was das eigentlich ...

Zeuge Hö[rner]:

Nein.

RA Schi[ly]:

... für ’ne Bewandtnis mit dieser Computerstation hatte? Nein.

[6772] Zeuge Hö[rner]:

Nein.

RA Schi[ly]:

Ist Ihnen irgendwo da einmal das Wort „Usareur“ aufgefallen?

Zeuge Hö[rner]:

Ich hab Sie nicht ...

RA Schi[ly]:

Eine Abkürzung, das ist ein bißchen schwer auszusprechen, ich hab mich schon eben da etwas schwer getan. Ich darf vielleicht mal einfach die Buchstabenfolge ...

Vors.:

„Usareur“ heißt das.

RA Schi[ly]:

„Usareur“, also mit „eu“ geschrieben.

Zeuge Hö[rner]:

Da bin ich hier überfragt.

RA Schi[ly]:

Ist Ihnen das Wort irgendwo mal da begegnet?

Zeuge Hö[rner]:

Da bin ich überfragt.

RA Schi[ly]:

Können Sie sich nicht erinnern.

Zeuge Hö[rner]:

Nein.

RA Schi[ly]:

Danke.

Vors.:

Sonst keine Fragen? Können wir den Herrn Zeugen vereidigen? Ich sehe, keine Bedenken.

Der Zeuge Hörner wird vorschriftsmäßig vereidigt und im allseitigen Einvernehmen um 10.34 Uhr entlassen.

Vors.:

Wir treffen uns wieder um 10.45 Uhr mit Herrn Gomille.

Pause von 10.34 Uhr bis 10.47 Uhr.

Ende von Band 370

[6773] Fortsetzung der Hauptverhandlung um 10.47 Uhr

Der Zeuge KK Gomille ist anwesend.

Vors.:

Wir können die Sitzung fortsetzen. Es ist der Herr Zeuge Gomille anwesend. Herr Rechtsanwalt Schily, die Frage an Sie. Sie fragten nach der Bedeutung USAREUR[gg]; ist Ihnen nicht bekannt. Wir haben es also jetzt klären können, es verbirgt sich darunter die Bezeichnung US-Armeen-Europa.

RA Schi[ly]:

Ja, ich kenne die Abkürzung.

Vors.:

So, ich dachte nur, Sie hätten den Begriff nicht untergebracht.

Der Zeuge Gomille macht folgende Angaben zur Person:

Gomille, Joachim, 31 Jahre alt,

Kriminalbeamter beim Bundeskriminalamt in Bad-Godesberg.

Mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert, wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

Vors.:

Es ist Ihnen sicher bekannt noch, daß im Mai 72 im US-Hauptquartier in Heidelberg Sprengkörper explodiert sind. Wenn die hier vorliegenden Unterlagen zutreffen, müßten Sie auch zu den Beamten gehören haben, die in die ersten Ermittlungen eingeschaltet waren, trifft das zu?

Zeuge Go[mille]:

Das ist richtig, ja.

Vors.:

Wollen Sie uns dann bitte schildern a) wann Sie zum Tatort kamen, welcher Aufgabenkreis dort Ihnen zugeschrieben war und was Sie nun beobachtet haben, hinsichtlich der sichtbaren Spuren und der Folgen, die eingetreten sind.

Zeuge Go[mille]:

Ich kam etwa gegen 20.00 Uhr an den Tatort. Und zwar mit Herrn Groß zusammen, hatte ich die Aufgabe, einen Tatortbefundbericht zu fertigen. Das war sehr schwierig, da es bereits dunkel war, es regnete, die Beleuchtung war nicht ausreichend, so daß also es praktisch nur ein Tatortbefundbericht im Wege des ersten Angriffes sein konnte. Die eigentliche Tatortbefundarbeit mußte am nächsten Tag vorgenommen werden, und da waren andere Beamten eingesetzt. Herr Groß und ich hatten den Tatort 2, wie er genannt [6774] wurde, und zwar den Parkplatz - wie soll man das beschreiben, das Gelände - ...

Vors.:

Vielleicht nach einem markanten Bauwerk, Gebäudeteil oder sonst irgendetwas.

Zeuge Go[mille]:

Ja, zwischen dem - glaub - zwischen dem Offizierskasino ist es und einem Sendeturm oder ähnlichen Anlage.

Vors.:

Also der Sendeturm, um den dreht es sich dann, wohl als Charakteristikum für diesen Platz.

Zeuge Go[mille]:

Ja. Da muß man dazu sagen, der Parkplatz, der ist rechteckig, er ist aufgeteilt in drei Parkstreifen. Der eigentliche Tatort liegt am östlichen Parkstreifen und zwar ziemlich am Anfang, etwa in Höhe dieses Sendeturmes. Da dürfte nach den damaligen Feststellungen - ich muß dazu sagen, ich kann mich heute nicht mehr so genau daran erinnern - der eigentliche Tatort, sprich Explosionsort, gewesen sein. Auf dem ganzen Parkplatz verstreut lagen Fahrzeugteile, teilweise waren die Fahrzeuge, die dort zum Parken abgestellt waren, erheblich beschädigt. Das waren an und für sich im wesentlichen die Feststellungen, die wir getroffen haben.

Vors.:

Kurz und knapp. Haben Sie den eigentlichen Ort der Detonation näher lokalisieren können noch an diesem Abend, wenn ja, aufgrund von welchen Anhaltspunkten?

Zeuge Go[mille]:

Ich muß dazu sagen, ich habe mir selbstverständlich meinen Bericht noch mal durchgelesen. Ich kann mich aber beim besten Willen nicht mehr daran erinnern, ich weiß, da steht eine Passage drin, daß im Boden trichterförmige Erscheinungen von uns festgestellt wurden, an die kann ich mich aber nicht mehr erinnern.

Vors.:

Sie sind nicht im Stande, das von sich aus mehr anzugeben?

Zeuge Go[mille]:

Nein.

Vors.:

Das ist genau korrekt, wenn Sie Ihre Unterlagen angesehen haben und sollten Sie eben nur das Wissen, wieder mitteilen, daß Ihnen dabei das Gedächtnis zurückgekehrt ist. Können Sie uns wenigstens sagen, ob man Anhaltspunkte bekommen hat, ob diese Detonation an oder in einem Gebäude oder vor einem Gebäude erfolgt ist?

Zeuge Go[mille]:

Kann ich nicht sagen.

Vors.:

Können Sie auch nicht sagen. Sie sprachen ja ursprünglich von dem Parkplatz selbst. Ich meine, haben Sie damals Vorstellungen darüber gewonnen, ob das auf dem Parkplatz passiert ist z. B. oder hätte es auch in einem Gebäude, das angrenzte, geschehen sein können, nach Ihrer heutigen Erinnerung?

[6775] Zeuge Go[mille]:

Nein, es dürfte auf dem Parkplatz passiert sein.

Vors.:

Also daran haben Sie noch eine Erinnerung, daß man sich damals so eine Vorstellung gemacht hat?

Zeuge Go[mille]:

Ja.

Vors.:

Können Sie sich noch an irgendwelche Ermittlungen, hinsichtlich der Folgen bei Menschen, ob Menschen verletzt oder getötet wurden, erinnern, an diesem Tatort 2?

Zeuge Go[mille]:

Ich muß dazu sagen: Als ich an den Tatort kam, waren die Toten ja bereits weg und Verletzte, ich wußte, daß es drei Tote waren und einige Verletzte. Ich habe aber selbst keine dieser Personen gesehen.

Vors.:

Haben Sie Anhaltspunkte dafür, daß [hh] die Toten[ii] mit[jj] Ihrem - Entschuldigung, wenn ich von „Ihrem“ Tatort spreche, so ist es natürlich nicht gemeint, sondern Tatort 2 - im Zusammenhang standen?

Zeuge Go[mille]:

Am Tatort 2 gab es meines Wissens nach keine Tote. Verletzte, ist mir jetzt nicht bekannt.

Vors.:

Haben Sie irgendwelche Feststellungen noch treffen können für besonders auffällige Spuren, Trümmerteile oder sonst irgendetwas, ist Ihnen da noch etwas in Erinnerung?

Zeuge Go[mille]:

An Trümmerteilen ist mir in Erinnerung, eine Motorhaube eines VW’s, die etliche Meter vom eigentlichen Explosionsort weg aufgefunden wurde. Und dann 1 oder 2 Räder, teilweise noch mit dem entsprechenden Fahrwerk dran, die lagen auch in mittelbarer Nähe des Explosionsortes.

Vors.:

Sonstige Erinnerungen an irgendwelche Trümmerteile?

Zeuge Go[mille]:

Ein Kennzeichen, ein amerikanisches, lag da noch. Allerdings die Nummer weiß ich nicht mehr.

Vors.:

Ein amerikanisches Kennzeichen, das heißt also, eines mit diesen ... ein grünes Kennzeichen?

Zeuge Go[mille]:

Ja, ein grünes Kennzeichen.

Vors.:

Haben Sie das selbst gesehen ...

Zeuge Go[mille]:

Ja.

Vors.:

... daß das dort lag? An die Nummer haben Sie keine Erinnerung mehr?

Zeuge Go[mille]:

Nein, keine.

Vors.:

Wenn ich Ihnen jetzt Vorhalte, nach Ihrem Bericht, soll das Kennzeichen die Nr. EL 3136 gehabt haben, könnten Sie jetzt sagen, jetzt fällt es mir wieder ein?

Zeuge Go[mille]:

Nein, ich kann nur sagen, wenn ich das geschrieben habe, dann stimmt das.

[6776] Vors.:

Können Sie sich bezüglich dieser Fahrzeugtrümmer erinnern, ob man daraus Rückschlüsse ziehen konnte auf den Wagentyp und die Farbe z. B. der Fahrzeuge?

Zeuge Go[mille]:

Ja, die Motorhaube, das war allerdings bei der Dunkelheit nicht genau feststellbar, war entweder blau oder grün. Und ferner wurde noch eine Stoßstange eines VW’s gefunden.

Vors.:

Und die Motorhaube, zu was gehörte die?

Zeuge Go[mille]:

Auch zu einem VW ...

Vors.:

Zu einem VW.

Zeuge Go[mille]:

... VW-Käfer.

Vors.:

Können Sie sonstige Dinge noch irgendwie angeben, jetzt von sich aus?

Zeuge Go[mille]:

Ich kann nur sagen, daß ich kurz gegen 18.00 Uhr ... naja, sagen wir so, gegen 18.00 Uhr kurz hintereinander zweimal die Explosion gehört habe. Zu dem Zeitpunkt war ich zuhause. Das ist in der Nähe des Hauptquartiers.

Vors.:

Und trotzdem sind Sie erst um 20.00 Uhr alarmiert worden, so daß Sie es da erst zuordnen konnten, wenn ich Sie recht verstanden habe?

Zeuge Go[mille]:

Alarmiert wurde ich früher. Nur zum eigentlichen Tatort kam ich später.

Vors.:

Weitere Fragen? Herr Berichterstatter, bitte.

Richter Mai[er]:

Herr Gomille, Sie sagen, Trümmer waren über den ganzen Parkplatz zerstreut. Nun lag ja gegenüber das Kasino. Reichten Trümmer oder Splitter auch[kk] bis an das Kasino hin?

Zeuge Go[mille]:

Das kann ich nicht sagen, da wir uns auf den unmittelbaren Tatort beschränkt haben. Es ging nicht anders.

Richter Mai[er]:

Ja. Sie haben die Motorhaube eines VW’s gesehen. Haben Sie möglicherweise auch einen Motorblock gesehen?

Zeuge Go[mille]:

Nein, den habe ich nicht gesehen.

Richter Mai[er]:

Die Stelle, wo sich da dieser Gittermast befindet, befindet sich da nur dieser Mast oder sind da noch evtl. weitere Anlagen damit verbunden?

Zeuge Go[mille]:

Da sind noch Gebäude. Ich glaube, unmittelbar neben diesem Gittermast, so kleinere, irgendwie dazugehörige Gebäude, wo irgendwelche elektronischen Anlagen oder dergleichen drin sind.

Richter Mai[er]:

Ja, kann es sich da auch möglicherweise um bewegliche Einrichtungen oder Anlagen handeln?

Zeuge Go[mille]:

Das ist möglich, daß die mobil sind. Das ist gut möglich.

[6777] Richter Mai[er]:

Danke.

Vors.:

Weitere Fragen?

Oberstaatsanwalt Holland verläßt um 10.57 Uhr den Sitzungssaal

Vors.:

Bitte, Herr Bundesanwalt Widera.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Herr Gomille, waren Sie in der beweglichen Station drin?

Zeuge Go[mille]:

Nein.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Waren Sie am Tattage auch am Tatort 1?

Zeuge Go[mille]:

Ich war ganz kurz mal dort.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Haben Sie bei dieser Gelegenheit Leichenteile, worunter ich auch Hautfetzen etwa verstehe, irgendwo gesehen?

Zeuge Go[mille]:

Nein.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Nicht. Danke.

Vors.:

Sonstige Fragen? Herr Rechtsanwalt Schily, bitte.

RA Schi[ly]:

Herr Gomille, war Ihnen bekannt, welche Dienststelle in dem Tatort 1, Gebäude 28 untergebracht war?

Zeuge Go[mille]:

Nein, war mir nicht bekannt.

RA Schi[ly]:

Haben Sie auch nicht von Kollegen gehört?

Zeuge Go[mille]:

Das kann sein, daß ich es vielleicht mal gehört habe. Aber ich habe es nicht weiter aufgenommen, ich weiß es nicht mehr.

RA Schi[ly]:

Na, wenn ich Ihnen vorhalte, daß da ein Geheimdienst, amerikanischer Geheimdienst untergebracht gewesen sein soll, fallt es Ihnen dann wieder ein?

Zeuge Go[mille]:

Nein, auch dann fällt es mir nicht ein.

RA Schi[ly]:

Haben Sie mal den Herrn Weinmann gesprochen? Kennen Sie den Herrn Weinmann?

Zeuge Go[mille]:

Sicherlich kenne ich Herrn Weinmann.

RA Schi[ly]:

Haben Sie mal über den Vorfall mit ihm gesprochen?

Zeuge Go[mille]:

Nein, dazu hatte ich keine Veranlassung.

RA Schi[ly]:

Gar nicht? Nie darüber gesprochen?

Zeuge Go[mille]:

Sicherlich haben wir etwas darüber gesprochen, aber nicht über Details.

RA Schi[ly]:

Na, ich meine, im Rahmen der Ermittlung mal irgendwann mit ihm gesprochen?

Zeuge Go[mille]:

Nein, da hatte ich mit Herrn Weinmann nichts zu tun. Ich habe wie gesagt, an dem Abend den ersten Tatortbefundbericht gemacht. Und danach hatte ich mit der Sache nichts mehr zu tun.

RA Schi[ly]:

Und Herrn Hörner?

Zeuge Go[mille]:

Da trifft das Gleiche zu.

[6778] RA Schi[ly]:

Das gleiche, ja. Ja, mit welchen Kollegen haben Sie denn überhaupt über diese Ermittlungen, was da anlag, gesprochen?

Zeuge Go[mille]:

Das kann ich heute nicht mehr sagen.

RA Schi[ly]:

Wissen Sie nicht mehr?

Zeuge Go[mille]:

Nein.

RA Schi[ly]:

Waren Sie denn da ganz allein tätig oder ...?

Zeuge Go[mille]:

Nein, es war ja Herr Groß noch dabei.

RA Schi[ly]:

Herr Groß. Ja, mit Herrn Groß haben Sie aber gesprochen?

Zeuge Go[mille]:

Ist nicht möglich, der ist vor 14 Tagen beerdigt worden.

RA Schi[ly]:

Ah, ja, nein ich meine damals, jetzt, bei den damaligen Ermittlungen?

Zeuge Go[mille]:

Damals sicherlich. Aber was ich im Einzelnen mit ihm gesprochen habe, das weiß ich heute nicht mehr.

RA Schi[ly]:

Wissen Sie etwas darüber, was diese Computer-Station, was es damit auf sich hatte?

Zeuge Go[mille]:

Nein, ich weiß nichts näheres.

RA Schi[ly]:

Wie bitte?

Zeuge Go[mille]:

Ich weiß darüber nichts näheres.

RA Schi[ly]:

Haben Sie versucht sich darüber zu orientieren?

Zeuge Go[mille]:

Es könnte sein, daß an diesem Abend ich es versucht habe, danach mit Sicherheit nicht mehr.

RA Schi[ly]:

Ja, und welche Ergebnisse hatte dieser Versuch?

Zeuge Go[mille]:

Ich sage ja, es könnte sein. Mit anderen Worten, ich kann mich daran nicht mehr erinnern.

RA Schi[ly]:

Ja, Sie sagten ja - oder habe ich das, sonst korrigieren Sie mich - Ihre Unterlagen ja wohl nochmal eingesehen? Haben Sie aus Ihren Unterlagen darüber irgendwelche Kenntnisse gewinnen können, ob Sie da Ermittlungen in der Richtung angestellt haben?

Zeuge Go[mille]:

Ich selbst habe keine Unterlagen darüber.

RA Schi[ly]:

Nein, nein, aber haben Sie Unterlagen angesehen?

Oberstaatsanwalt Holland erscheint [ll] wieder um 11.01 Uhr im Sitzungssaal

Zeuge Go[mille]:

Nein, ich habe mich auf das beschränkt, was ich geschrieben habe, diese zwei Seiten.

RA Schi[ly]:

Ja, aber haben Sie die ... die haben Sie doch nochmal eingesehen oder nicht?

Zeuge Go[mille]:

Die habe ich eingesehen, ja.

[6779] RA Schi[ly]:

Ja. Und haben Sie aus diesen zwei Seiten irgendwelche Erkenntnisse erkennen können, ob Sie da Ermittlungen angestellt haben in der Richtung?

Zeuge Go[mille]:

Nein, es geht nichts daraus hervor.

RA Schi[ly]:

Wann haben Sie diese Unterlagen zuletzt gesehen?

Zeuge Go[mille]:

Eine Frage, muß ich diese Frage beantworten?

Vors.:

Ich würde keine Bedenken haben. Also Ihre Aussagegenehmigung hindert Sie zwar Internas[mm] anzugeben. Aber die Frage, wann Sie das angesehen haben, ist eigentlich kein ...

Zeuge Go[mille]:

Na gut, gestern.

RA Schi[ly]:

Gestern oder heute?

Zeuge Go[mille]:

Gestern.

RA Schi[ly]:

Wie sind Sie an diese Unterlagen gekommen?

Zeuge Go[mille]:

Herr Vorsitzender, muß ich diese Frage beantworten?

Vors.:

Das greift schon in die internen Praktiken, an sich, der Polizei ein, wie sie ihre Unterlagen verwahrt. Ein Zeuge zuvor hat, nachdem das Gericht, ohne Sie zwingen zu können oder veranlassen zu können in einer bestimmten Richtung zu entscheiden, den Rat gegeben, er hat die Frage zu beantworten, auch darauf geantwortet.

RA Schi[ly]:

Herr Vorsitzender, ich muß jetzt diese Praxis beanstanden. Der Zeuge muß selbst entscheiden, wieweit seine Aussagegenehmigung reicht. Und es geht nicht, daß Sie jeweils entscheiden, was ist betriebsintern oder nicht ...

Vors.:

Ich habe im Augenblick gesagt ...

RA Schi[ly]:

... ich finde das auch ganz lächerlich, Herr Vorsitzender.

Vors.:

Nein, es ist nicht lächerlich. Aber Sie sollten zuhören. Dieses Wort haben Sie mir auch schon mehrfach gesagt. Ich sagte dem Zeugen eben, ohne ihn zwingen oder über seine Entscheidung verfügen zu können.

RA Schi[ly]:

Nein, aber Sie sagen vorher, das gehört eigentlich schon zu den polizeiinternen Vorgängen, das ist nicht Ihre Sache, Herr Vorsitzender, darüber irgendetwas hier auszusagen. Und ich bitte in solchen Fällen in Zukunft den Zeugen nur den Hinweis zu geben, daß er selbst darüber zu entscheiden hat und darüber zu befinden hat, notfalls bei seinem Dienstvorgesetzten und nicht bei Ihnen, Herr Vorsitzender. Bei seinem Dienstvorgesetzten hat er nachzufragen, wieweit seine Aussagegenehmigung reicht, nicht bei Ihnen.

Vors.:

Ich werde zukünftig Anfragen von Zeugen, die nur darum gehen, einen Rat zu erbitten, beantworten, auch wenn Sie jetzt diesen Hinweis [6780] gegeben haben. Ich bin also der Meinung, daß Sie ...

RA Schi[ly]:

Herr Vorsitzender, dann muß notfalls die Verteidigung daraus die erforderlichen Konsequenzen ziehen ...

Vors.:

Bitte, ich kann Ihnen nicht helfen.

RA Schi[ly]:

... denn das ist nicht Ihre Aufgabe, Herr Vorsitzender. Ich wiederhole es hier nochmals mit allem Nachdruck, Zweifel ...

Vors.:

Ich glaube, das ... Herr Rechtsanwalt ...

RA Schi[ly]:

... jetzt darf ich vielleicht mal ausreden. Zweifel, die der Zeuge hinsichtlich des Ausmaßes seiner Aussagegenehmigung hat, die darf er nicht durch Ratschläge oder Hinweise des Gerichtsvorsitzenden beseitigen oder aufklären, sondern dann muß er sich an seinen Dienstvorgesetzten wenden. Nur das ist die zulässige Form, in der verfahren werden darf ...

Vors.:

Ich freue mich, daß Sie sich meine Rechtsansicht eigentlich jetzt dem Grunde nach zu eigen gemacht haben. Früher hat die Verteidigung beantragt - ausdrücklich -, daß ich einen Zeugen anweisen soll, Fragen, die die Verteidigung gestellt hat, zu beantworten. Und ich habe damals dieselbe Ansicht vertreten ...

RA Schi[ly]:

Nein, nein, Herr Vorsitzender ...

Vors.:

Ja, ja, das war so, oder waren Sie vielleicht nicht ...

RA Schi[ly]:

... das geben Sie leider ...

Vors.:

... lassen Sie mich jetzt bitte ausreden, Herr Rechtsanwalt.

RA Schi[ly]:

Ja, bitte.

Vors.:

Da waren Sie nicht anwesend, möglicherweise.

RA Schi[ly]:

Wir haben uns ja auch schon darüber auseinandergesetzt, ich jeweils dann beantragt, eine Erweiterung der Aussagegenehmigung einzuholen, wenn allerdings ...

Vors.:

Die Verteidigung hat genau das Gegenteil beantragt, wie Sie es heute anregen. Das habe ich Ihnen jetzt mitgeteilt. Sie können es im Protokoll nachlesen ...

RA Schi[ly]:

Und mir geht es ja ...

Vors.:

... aber Ihre Rechtsansicht teile ich dem Grunde nach. Aber ein Zeuge darf grundsätzlich auch einem Richter gegenüber die Frage aufwerfen, kann ich die Frage nach Ihrer Ansicht bei dieser Aussagegenehmigung, die hier vorliegt, die den allgemeinen Text hat, der allen Beteiligten bekannt, beantworten. Dann bekommt er vom Gericht einen Rat.

RA Schi[ly]:

Also, ich werde es in Zukunft jeweils wieder beanstanden, Herr Vorsitzender. So jetzt frage ich Sie nochmals, Herr Gomille, wann haben Sie die ... In welcher Form haben Sie die Unterlagen [6781] nochmal einsehen können?

Zeuge Go[mille]:

Ich habe die Unterlagen gestern einsehen können, in Form einer ...

RA Schi[ly]:

Ja, das hatten Sie mir schon ... wie bitte?

Zeuge Go[mille]:

... in Form einer Kopie.

RA Schi[ly]:

Ja, und wie kam das zustande?

Zeuge Go[mille]:

Darüber möchte ich keine Angaben machen.

RA Schi[ly]:

Ja, unter Berufung auf die Aussagegenehmigung oder ...?

Zeuge Go[mille]:

Unter Berufung auf die Aussagegenehmigung.

RA Schi[ly]:

Ja, das verstehe ich nur nicht, Dann stelle ich den Antrag

die Vernehmung des Zeugen Gomille zu unterbrechen und eine Klarstellung des Dienstvorgesetzten des Zeugen einzureichen, aus der sich ergeben wird, daß er durchaus die Möglichkeit hat, auch diese Frage zu beantworten - hilfsweise eine Erweiterung der Aussagegenehmigung einzuholen -.

Vors.: (nach geheimer Beratung)

Die beantragte Unterbrechung der Vernehmung des Zeugen wird abgelehnt.

Der Senat sieht keinen Anlaß, im Rahmen seiner Aufklärungspflicht die Aussagegenehmigung des Zeugen durch ein Gespräch mit dem Dienstvorgesetzten zu überprüfen.

Bitte, weitere Fragen?

RA Schi[ly]:

Herr Zeuge, ist Ihnen bekannt, wer nach Ihnen die Ermittlungen - Sie waren ja wie gesagt, nur im ersten Zugriff beteiligt - ist Ihnen bekannt, wer dann die Ermittlungen weitergeführt hat?

Zeuge Go[mille]:

Ich weiß nur, daß eine Sonderkommission gebildet wurde. Wie die sich zusammensetzte, kann ich nicht sagen.

RA Schi[ly]:

Sind die Ermittlungen allein von deutschen Dienststellen weitergeführt worden?

Zeuge Go[mille]:

Tut mir leid, das weiß ich nicht.

RA Schi[ly]:

Auch darüber wissen Sie nichts. Gut, dann Dankeschön.

Vors.:

Sonstige Fragen an den Herrn Zeugen? Ich sehe nicht. Herr Zeuge, wir können Sie vereidigen.

Der Zeuge KK Gomille wird vorschriftsmäßig vereidigt.

Vors.:

Wird gegen die Entlassung des Herrn Zeugen etwas eingewendet? Ich sehe nicht. Vielen Dank, wir können Sie dann ...

[6782] RA Schi[ly]:

(Anfang unverständlich) ... Entlassung mit Rücksicht auf meinen Antrag ...

Vors.:

Ja der[nn] Antrag ...

RA Schi[ly]:

... Ich widerspreche[oo] ausdrücklich der Entlassung,[10] weil ja meine Frage nicht beantwortet ist.

Verfügung des Vorsitzenden: Der Zeuge ist zu entlassen. Über den Antrag ist bereits entschieden.

Der Zeuge KK Gomille[pp] wird nach Verfügung des Vorsitzenden um 11.07 Uhr entlassen.

Vors.:

Jetzt würde ich bitten, Herrn Borchardt.

Der Zeuge KHK Burkart erscheint um 11.08 Uhr im Sitzungssaal

Der Zeuge Burkart macht folgende Angaben zur Person:

Franz Burkart, 37 Jahre alt.

Vors.:

Nicht Herr Burkart, Herr Borchardt.

Zeuge Bur[kart]:

Das war dann eine Verwechselung.

Vors.:

Herr Burkart, das tut mir leid. Ich muß Sie bitten nochmals den Platz zu wechseln. Wenn Sie vielleicht im Zeugenzimmer gleich Herrn Borchardt bitten.

Der Zeuge KHK Burkart verlaßt daraufhin um 11.09 Uhr wieder dem Sitzungssaal.

Der Zeuge KHK Borchardt erscheint um 11.10 Uhr im Sitzungssaal.

Vors.:

Herr Borchardt, wenn Sie bitte Platz nehmen wollen.

Der Zeuge KHK Borchardt macht folgende Angaben zur Person:

Heribert Borchardt, verheiratet,[qq] 42 Jahre alt,

Kriminalhauptkommissar bei der Landespolizeidirektion Karlsruhe.

Mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert, wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

[6783] Vors.:

Herr Borchardt, ist Ihnen noch bekannt, daß es im Mai 1972 im amerikanischen Hauptquartier in Heidelberg zu Detonationen gekommen ist?

Zeuge Bor[chardt]:

Jawohl, ich wurde an dem Abend des 24. Mai 1972 von meiner Dienststelle nach Heidelberg geschickt, und sollte dort bei der Tatbefundsaufnahme bzw. bei der Spurensicherung mithelfen.

Vors.:

Nun wollen wir Sie bitten, daß Sie möglichst von sich aus im Zusammenhang berichten, was Sie beobachtet haben, und was dann die Spurensuche ergeben hat. Vielleicht, wenn Sie auch umreißen, wie lange sich diese Spurensuche zeitlich hingezogen hat.

Zeuge Bor[chardt]:

Ich bin also am Abend oder am späten Nachmittag des 24.5. nach Heidelberg gefahren, und zwar mit meinem Mitarbeiter, dem Kriminalhauptmeister Schneider. Als wir dort ankamen, im US-Hauptquartier in Heidelberg, war es bereits dämmerig. Der Tatort war abgesperrt, und zwar durch amerikanische Militärpersonen, ich weiß nicht, ob es Militärpolizei war oder reguläres Militär. Die Tatbefundaufnahme wurde gerade durchgeführt durch Beamte der Polizeidirektion Heidelberg. Außerdem wurde noch fotografiert, und zwar von Beamten des Verkehrskommissariats mit der Stereokamera. Von den Aufnahmen wurden später dann auch die Skizzen gefertigt. Wir hatten im Bereich Spurensicherung zunächst nichts zu tun. Es sollte abgewartet werden, bis die Herren vom[rr] Bundeskriminalamt und vom Landeskriminalamt kamen. Als die dann eintrafen, das waren der Herr Dr. Müller vom Bundeskriminalamt, außerdem Herr Krapp und Herr Schlörer und[ss] von Landeskriminalamt der Herr Pelsing, wurde noch am Abend eine kurze Besichtigung des Tatortes durchgeführt. Und danach wurde dann also beraten, was am nächsten Tag zu tun wäre. Die Spurensicherung wurde dann am nächsten Morgen begonnen, und zwar am 25.5. Das sah so aus, daß eine Hundertschaft der Bereitschaftspolizei geholt worden war von Bruchsal, unter der Leitung von Herrn Hauptkommissar Stallbommer und das Gelände wurde systematisch abgesucht. Es war der Auftrag erteilt worden, alle Teile zusammenzusuchen, die irgendwie von Sprengkörpern oder Zündern stammen könnten - Kleinteile - und außerdem alle großen PKW-Teile danach zu sichern, damit man feststellen konnte oder könnte, wo die Explosion in dem Wagen stattgefunden hatte, wo Sprengkörper gelagert waren usw. Die Teile wurden für jeden Tatort - es waren ja zwei Tatorte - getrennt zusammengelesen, und wurden dann später sortiert. Und es wurde rausgesucht, was also nicht in Frage kam oder was tatbezogen war, was [6784] zu Beweiszwecken erforderlich war. Ich habe den Auftrag, an diesem Morgen, bekommen, mit dem Herrn Schneider zusammen, die Identifizierung der drei total zerstörten Fahrzeuge durchzuführen. Es handelte sich einmal um zwei Fahrzeuge, die sich am Gebäude Nr. 28 befanden, ein Ford M 17 weiß, und ein Ford Capri. Als Tatfahrzeug kam offensichtlich[tt] der Ford M 17 mit weißer Farbe in Frage, weil der weitgehend zerrissen war, während der Capri mehr zusammengedrückt war. Der war also offensichtlich neben diesem Fahrzeug gestanden. Der Capri, der lag an der Hauswand, dort am Gebäude. Und der Ford 17 M, da lagen die Überreste, die größten Teile an einem amerikanischen PKW, der einige Meter von diesem Haus entfernt stand, und zwar an so einer Kurve an der Grasnarbe. Die Kennzeichen waren an diesen Fahrzeugen nicht mehr dran. Wir haben aber dann unter den Trümmern zwei Kennzeichen gefunden und zwar zwei verschiedene amerikanische Kennzeichen. Es konnte nicht festgestellt werden, am Tatort anhand der Spuren, welches Kennzeichen zu welchem Fahrzeug zuzuordnen war. Die Kennzeichen sind sichergestellt worden. In meinem Bericht, der ich später gefertigt habe, sind die Nummern dieser Kennzeichen auch vermerkt worden. Wir haben dann ...

Vors.:

Entschuldigen Sie, Herr Borchardt, wegen den Nummern dieser Fahrzeuge, können Sie diese Nummern heute noch aus dem Gedächtnis angeben?

Zeuge Bor[chardt]:

Nein, die kann aus dem Gedächtnis nicht angeben.

Vors.:

Wenn ich Ihnen vorhalte, daß hier in Ihrem Bericht - das ist Bd. 102, S. 174 - die Nummern sind „TE 9961“ mit der Buchstabenüberschrift „USA“ und eine zweite Nummer, „USA ET 2778“. Könnten Sie dann heute guten Gewissens sagen, jetzt fällt es mir wieder ein, das waren die Nummern?

Zeuge Bor[chardt]:

Das sind die Nummern; ich weiß also nur, daß in[uu] allen Kennzeichen, die wir gefunden haben, ein großes „E“ drin war. Da kann ich mich noch entsinnen.

Vors.:

Ja, Sie können es also im Einzelnen nicht sagen ...

Zeuge Bor[chardt]:

Nein.

Vors.:

... Dann will ich Ihnen diese Passage aus Bl. 174 im Wege des Urkundenbeweises[11] vorlesen.

Der Vorsitzende verliest gem. § 249 StPO aus Ord. 102 einen Teil des[vv] Bl. 174 von „Am Tatort werden“ bis „gehört“.

(13. Zeile bis 6. Zeile von unten des Bl. 174)

[6785] Vors.:

Nachdem ich Ihnen das vorgelesen habe, können Sie bestätigen, daß das, was hier von Ihnen in Ihrem Bericht festgehalten wurde, den Tatsachen entsprach und wahrheitsgetreu ist?

Zeuge Bor[chardt]:

Jawohl, das entspricht den Tatsachen.

Vors.:

Jetzt, bitte können Sie fortfahren.

Zeuge Bor[chardt]:

Ich habe dann nach den Fahrgestellnummern gesucht, damit wir die Fahrzeuge auf diese Art identifizieren können. Zunächst zum Ford 17 M in weißer Farbe: Hier war oben auf der Kühler-quer-traverse die Fahrgestellnummer eingeschlagen ..., da war das Typenschild angebracht, und am Radkasten war die gleiche Fahrgestellnummer eingeschlagen. Außerdem befand sich diese Nummer auch auf dem Motor des Fahrzeugs. Bei diesem Typenschild, das sichergestellt wurde, handelt es sich um ein, in gleicher Farbe wie das Fahrzeug, überspritztes Typenschild, das außerdem noch einige Codenummern enthält. Ich kann also auch diese Fahrgestellnummer nicht mehr auswendig hersagen. Das wäre etwas zu viel verlangt.

Vors.:

Ja, das ist klar. Und die Nummer am Motor, ist Ihnen die noch irgendwie geläufig?

Zeuge Bor[chardt]:

Die Motornummer ist die gleiche, wie die Fahrgestellnummer bei diesem Fahrzeug. Dann auch zum Ford Capri gleich ...

Vors.:

Nein, dann möchte ich Ihnen auch hier wieder diesen Teil Ihres Berichtes im Urkundenbeweis vorlesen, so daß Sie dann nachher bestätigen können, ob das damals so eingetragen worden ist, wie Sie es auch in Wirklichkeit angetroffen haben.

Der Vorsitzende verliest gem. § 249 StPO aus Ord. 102 einen Teil des Bl. 175 von „Das Typenschild trägt“ bis „wurden“.

(Die ersten 11 Zeilen des Bl. 175).

Können Sie, nach dem Sie jetzt diesen Text Ihres Berichtes gehört haben, sagen, daß das damals so von Ihnen festgestellt und richtig übertragen worden ist?

Zeuge Bor[chardt]:

Jawohl, das ist richtig. Das wurde so, wie es war, übertragen. Ich darf dazu vielleicht noch bemerken, daß die Fahrgestellnummer am Radkasten und auch die Nummer auf dem Motor natürlich nur „KT“ und diese, ich glaube, vier- oder sechsstellige Ziffer lautete. Also die übrigen Codenummern sind natürlich nicht eingeschlagen. Die befinden sich nur auf dem Typenschild. Dann zum Fahrzeug Ford Capri, ein blaues Fahrzeug. Hier konnten wir die ...

[6786] Vors.:

Sind Sie sich dieser Farbe sicher? Entschuldigen Sie, wenn ich dazwischen frage, aber sonst verlieren wir den Zusammenhang.

Zeuge Bor[chardt]:

Capri, ein grüner ...

Vors.:

Grün, so ist es auch Ihrem Bericht zu entnehmen, danke.

Zeuge Bor[chardt]:

Ein grünes Fahrzeug - das muß ich berichtigen - ein grünes Fahrzeug. Bei diesem Fahrzeug konnten wir ebenfalls das Typenschild feststellen, und auf dem Radkasten eine gleichlautende Fahrgestellnummer. Eine Motornummer haben wir hier nicht gefunden. Bei diesem Typenschild handelte es sich um ein silberfarbenes Typenschild mit schwarzer Lackierung und dem Ford-Schriftzug drauf. Die Nummer ist ebenfalls in meinem Bericht vermerkt.

Vors.:

Wir können also davon ausgehen, das, was Sie jetzt angegeben haben, sind Befunde, die Sie erhoben haben am Tatort.

Zeuge Bor[chardt]:

Jawohl, unmittelbar am Tatort.

Vors.:

Nummer?

Zeuge Bor[chardt]:

Am Tatort, am Gebäude Nr.: 28.

Vors.:

28, hier wird er als Tatort 1 geführt.

Zeuge Bor[chardt]:

Ja, das ist dann der Tatort 1. Das also zum Tatort 1. Dann ein weiteres Fahrzeug befand sich am Tatort 2 demnach, das ist der Tatort am Funkmast. Hier befand sich in einiger Entfernung vom Funkmast entfernt auf dem Parkplatz, ein Fahrgestell eines Volkswagens, es war also ein ... die Bodengruppe und der Mitteltunnel erhalten. Auf dem Mitteltunnel dieses Fahrzeugteils war ebenfalls die Fahrgestellnummer gut sichtbar noch zu erkennen. Auch hier waren keine Hinweise dafür vorhanden, daß diese Nummer verfälscht oder verändert worden ist. Der Motor dieses Fahrzeugs ...

Vors.:

Sind Sie sich über die Nummer noch irgendwie klar, also es ist eine Frage?

Zeuge Bor[chardt]:

Nein, die Volkswagennummer ist sehr lang. Die kann man also nicht so lange behalten.

Vors.:

Dann will ich Ihnen zunächst vorhalten, ob Ihnen die Nummer dann wieder einfallen könnte: 1122754443 besagt Ihnen das was?

Zeuge Bor[chardt]:

Nein, das besagt mir nichts, aber ich habe damals ...

Vors.:

Dann möchte ich Ihnen das wieder vorlesen im Wege des Urkundenbeweises, was in Ihrem Bericht darüber enthalten ist.

[6787] Der Vorsitzende verliest gem. § 249 StPO aus Ord. 102 einen Teil des Bl. 175 von „B. Tatort“ bis „Nachrichtenstation“.

(12. Zeile bis 5. Zeile von unten des Bl. 175)

Können Sie auch hier versichern, daß das richtig in Ihrem Bericht aufgenommen worden ist, entsprechend den vorgefundenen Tatsachen?

Zeuge Bor[chardt]:

Jawohl, die Nummer ist so aufgeschrieben worden. Der Motor dieses Fahrzeuges lag unmittelbar am Sendemast. An diesem Motor konnte keine Nummer festgestellt werden. Das Teil des Motors, das die Nummer trägt, war abgerissen und ist auch nicht gefunden worden. So viel zur Identifizierung dieser Fahrzeuge. Nachdem diese Arbeit durchgeführt war, habe ich mich beim Sortieren und Aussondern der eingesammelten Fahrzeugteile beteiligt. Das hatte der Herr Krapp, der Herr Pelzing und am zweiten Tag auch der Herr Bertsch vom Landeskriminalamt gemacht. Es wurden dann bei der ersten Sichtung folgende Teile festgestellt bzw. gefunden. Das waren einmal am Tatort 1, also am Gebäude 28, ein Halsring - ich glaube, so heißt das Ding - es war also ein Gewindeteil von einer Stahlflasche. Wenn ich mich recht erinnere, ist das vom Herrn Krapp gesichert worden. Dieses Teil war weitgehend erhalten, an zwei Stellen beschädigt und wies dabei einige Nummern auf, die ich also auch nicht mehr im Gedächtnis habe. Ich glaube, ich habe Sie auch hier nicht vermerkt in meinem Bericht. Außerdem wurden an diesem Tatort gefunden und gesichert, und zwar im Bericht des zerstörten Ford M 17, kleine Zahnräder, die von einer Uhr stammen könnten. Das wurde also bei der ersten Sichtung am Tatort 1 ausgesucht und gefunden. Dann zum Tatort 2 ...

Vors.:

Könnten beim Tatort 1, also Gebäude 28, sonst noch irgendwelche Gegenstände gefunden worden sein, die ...?

Zeuge Bor[chardt]:

Es wurden noch einige Papiere sichergestellt, die - ich weiß nicht - vielleicht aus dem Fahrzeug stammten. Die wurden also sichergestellt und sind später aber von der Sonderkommission gesichtet worden, nicht von uns.

Vors.:

Aber Sie wußten also aus eigenen ... aus eigener Erinnerung, daß Papiere gefunden worden sind?

Zeuge Bor[chardt]:

Ja, Papiere sind gefunden und gesichert worden. Das wurde einfach in - glaube ich - Plastiksäcke eingesteckt und später erst gesichtet. Dann am anderen Tatort 2, an der Sendestation, da [6788] war aufgefallen, daß sich an den Fahrzeugteilen, an diesem VW, eine rötliche Substanz befand. Das wurde gesichert und wurde von Herrn Pelzing zur Untersuchung mitgenommen. Außerdem wurde an diesem Tatort, und zwar auf einem Weg - jetzt die Gebäudenummer weiß ich nicht, das war, also wenn man vor dem Sendemast steht, rechts davon, ein Wecker gefunden, dessen Zifferblatt fehlte, der hatte keine besonderen Kennzeichen. Es war also hinten nur eingeprägt „Germany“. Dann wurde uns, und zwar am 26. erst, übergeben von Amerikanern, ein kleines Stück, das offensichtlich auch von einer Gasflasche stammte. Das war ein Bruchstück von einem Halsring, etwas kleiner als der am Tatort 1 gesicherte. Der ist nach den Angaben der Amerikaner, die ihn übergaben, bereits am 24. dort gefunden worden und ist erst am 26. mit einem Schreiben und Bericht übergeben worden. An diesem Tatort waren auch, ebenfalls von den Amerikanern, am 24. bereits zwei Kennzeichen gefunden worden. Es handelte sich auch hier um amerikanische Kennzeichen, beide mit gleichlautender Nummer. eines dieser Kennzeichen war in drei Teile zerrissen. Es stimmten, also die Bruchstellen stimmten zueinander. Die Nummer dieser Kennzeichen kann ich aber heute auch nicht sagen. Es waren amerikanische, grün und silberfarben.

Vors.:

Wenn ich Ihnen in dem Zusammenhang die Nummer verhalte, die Ihr Bericht wiedergibt - Seite 176 - „USA EL 3136“. Besagt Ihnen das etwas?

Zeuge Bor[chardt]:

Das besagt mir nichts. Aber wenn es so aufgeschrieben ist, dann stimmt es.

Vors.:

Dann muß ich wiederum nach § 249[ StPO] verlesen, was Sie zu diesem Kennzeichen in Ihrem Bericht festgehalten haben.

Der Vorsitzende verliest gem. § 249 StPO aus Ord. 102 einen Teil der Blätter 175 - 176 von „Bereits am“ bis „USA EL-3136“.

(2. letzte Zeile von unten des Bl. 175 bis 6. Zeile von oben des Bl. 176)

Auch hier bitte ich Sie um die Bestätigung, wenn Sie das tun können, daß diese schriftlichen Angaben dem damaligen Bild und den Tatsachen, wie Sie es angetroffen haben, entsprechen?

Zeuge Bor[chardt]:

Ja, die schriftlichen Aufzeichnungen entsprechen meinen tatsächlichen Feststellungen.

Vors.:

Danke.

Zeuge Bor[chardt]:

Dann kann ich zu diesen Sachen noch sagen, daß die Fahrzeugteile später alle, und zwar von den beiden, vermutlichen Tatfahrzeugen Ford 17 M und von dem Volkswagen nach Karlsruhe verbracht [6789] worden sind in eine Garage der Landespolizeidirektion. Dort wurden sie später untersucht. Die Fahrzeuge wurden soweit zusammengebaut, als es wieder möglich war bzw. zusammengelegt. Bei dieser Untersuchung war ich allerdings nicht dabei. Das wurde federführend vom Landeskriminalamt gemacht. Die übrigen Teile wurden dem Landeskriminalamt übergeben bzw. vom Herrn Pelzing mitgenommen. Der große Halsring wurde, soweit ich weiß, zunächst bei der Sonderkommission gelassen. Das ist das, was ich zu den Tatorten sagen kann. Ich habe dann einige Zeit später noch eine Untersuchung gemacht. Und zwar wurde mir übersandt ein Brillenetui, das einen Aufdruck hatte von einem Optiker aus Stockholm. Und da war im Etui ein handschriftlicher Name, der jedoch nicht einwandfrei entziffert werden konnte. Das wurde bei uns im Labor dann mittels fotografischer Reproduktion, mit Filtern verstärkt, und wir[ww] konnten[xx] feststellen, daß es sich vermutlich um den Namen E. Checkling oder Checkley handelt.

Vors.:

Ich darf wohl davon ausgehen, Herr Borchardt, daß nach den Detailkenntnissen, die Sie an Ihrem Bericht vom 26.5.79 hier zeigen, Sie diesen Bericht in den letzten Tagen, möglicherweise zu Händen hatten und nochmals durchgelesen hatten?

Zeuge Bor[chardt]:

Jawohl, ich habe meine ...

RA Schi[ly]:

Ich beanstande die Frage. Die Frage ist suggestiv.

Vors.:

Gut, ich stelle die Frage genauso, wie ich sie gestellt habe, lasse bloß die Bemerkung - ich darf wohl davon ausgehen - weg. Frage Sie also, haben Sie diesen Bericht nochmals in den Händen gehabt?

Zeuge Bor[chardt]:

Jawohl, ich habe meine Durchschriften, die ich von solchen Dingen fertige, durchgelesen.

Vors.:

Wann ist das geschehen?

Zeuge Bor[chardt]:

Das ist vorgestern geschehen und zum Teil gestern.

Vors.:

Können Sie angeben und sich dafür verbürgen, daß das, was Sie uns heute angeben, Erinnerungen an das damalige Geschehen sind und nicht nur Erinnerung an das, was Sie in dem Bericht vorgefunden haben?

Zeuge Bor[chardt]:

Im Großen und Ganzen erinnere ich mich an die Sachen sehr gut. Das war also nichts gewöhnliches, sondern war etwas außergewöhnlich. In Details habe ich das allerdings mein Wissen etwas aufgefrischt anhand meiner Aufzeichnungen.

Vors.:

Das ist zulässig. Nur muß es sich um aufgefrischtes Wissen handeln [6790] und nicht nur um Erinnerung an Gelesenes.

Zeuge Bor[chardt]:

Nein, das ist tatsächliches Wissen, das also nur hier auffrischt wurde.

Vors.:

Wir wollen Ihnen dann noch, bevor weitere Fragen an Sie gestellt werden, zunächst die Frage vorlegen. Können Sie oder glauben Sie, daß Sie Einzelteile, die hier gesichert worden sind, heute wiedererkennen könnten, wenn wir den Versuch unternehmen?

Zeuge Bor[chardt]:

Das ist möglich, ja.

Das Asservat B 52 Pos. 2.1. - 1 ein geschweißter Halsring einer 33 kg Flüssiggasflasche - wird dem Zeugen vorgelegt.

Zuvor stellt der Vorsitzende fest, daß das Beweisstück keine Aufschriften enthält.

Dieses Asservat wurde bereits gestern vom Gericht und den Verfahrensbeteiligten in Augenschein[12] genommen.

Zeuge Bor[chardt]:

Es handelt sich hierbei um den Halsring, der am Tatort 1 gefunden wurde. Der Ring weist einige Einprägungen auf. Ich erkenne es aber insbesondere an dieser Verformung hier am Rand, an zwei Stellen.

Vors.:

Das ist also dann das Stück, von dem Sie vorhin sagten, daß es nach Ihrem Wissen Herr Krapp gesichert hätte.

Zeuge Bor[chardt]:

Ja. Das ist deswegen noch so gut im Gedächtnis haftengeblieben, weil es nicht ein gewöhnliches Gußeisenstück ist, sondern offensichtlich entweder Stahl oder Stahlguß; Guß wäre abgebrochen, während das hier verformt ist.

Ende Band 371

[6791] Dem Zeugen wird das Asservat B 52 Pos. 1.1

- 1 Metallsplitter vom Sprengkörper Nr. 7 A/1353 mit 3 Vergleichsstücken -

mit der Bitte vorgelegt, ob er erkennen kann, ob es sich um eines der Stücke, das er damals gesehen hat, handelt und welchem Sprengort das zuzuordnen ist.

Zeuge Bor[chardt] (zu den 3 Vergleichsstücken):

Diese 3 Teile sind mir nicht bekannt; die hab ich nicht gesehen.

Vors.:

Dann noch ein weiteres zugehöriges Eisenteil.

Zeuge Bor[chardt] (zu 1 Metallsplitter vom Sprengkörper Nr. 7 A/1353):

Hierbei handelt es sich um das Stück, das uns von den Amerikanern übergeben wurde, das am 24.5. nach deren Angaben am Tatort II gefunden wurde ...

Vors.:

... von dem Sie vorhin sagten, daß es für Sie damals, nach Ihrer Auffassung, auch ein Teil ...

Zeuge Bor[chardt]:

... eines Ringes von einer Stahlflasche, nicht? Das haben wir also vermutet - ich weiß nicht, was die weiteren Feststellungen ergeben haben -, aber dem Aussehen nach müßte es von so etwas stammen.

Vors.:

Sie erkennen dieses Stück wieder?

Zeuge Bor[chardt]:

Ich erkenne das Stück wieder, ja. Das hat also auch hier eine ganz typische Nummer, die etwas unten regelmäßig eingeschlagen ist - aber auch an der Form.

Der Vorsitzende beabsichtigt, dem Zeugen das Asservat B 52 Pos. 2.1.1

- 1 Typenschild einer Hauke-Propangasflasche Nr. 30 094 -

vorzulegen.

Vors. (nach Rücksprache mit dem Berichterstatter):

Das ist nur ein Vergleichsstück. Also ich glaube nicht, daß die Prozeßbeteiligten Wert drauf legen.

RA Schi[ly]:

Herr Vorsitzender, wie kommen Sie ... was treffen Sie da zwischendurch für Feststellungen?

Vors.:

Welche Feststellung?

RA Schi[ly]:

Das ist nur ein Vergleichsstück.

[6792] Vors.:

Legen Sie Wert drauf, daß es vorgelegt wird?

RA Schi[ly]:

Ich leg keinen Wert drauf. Ich finde nur, solche Feststellungen sollten unterbleiben.

Vors.:

Also das Gericht wird sich die Auswahl der Asservate, die dem Herrn Zeugen vorgelegt werden sollen, nicht nehmen lassen. Sie können aus der Asservatenliste weitere Wünsche äußern.

Dem Zeugen wird das Asservat B 52 Pos. 3.1

- 1 amerikanisches Kfz-Kennzeichen „TE-9961“ -

vorgelegt.

Zeuge Bor[chardt]:

Hierbei handelt es sich also um eines der Kennzeichen, die gefunden worden sind, und zwar, wenn ich mich recht erinnere, am Tatort I bei dem Ford Pkw.

Der Vorsitzende stellt fest, daß es sich bei dem Asservat B 52 Pos. 3.1 um ein amerik. Kfz.-Kennzeichen mit der Aufschrift „USA TE-9961“ handelt.

Der Vorsitzende verliest die Aufschrift des Kennzeichens gemäß § 249 StPO.

Dem Zeugen wird das Asservat B 52 Pos. 3.2

- 1 amerik. Kfz.-Kennzeichen „ET - 2278“ und 5 Vergleichskennzeichen -

vorgelegt.

Zeuge Bor[chardt] (zu amerik. Kfz.-Kennzeichen „ET - 2278“):

Nach der Art handelt sich’s hier ebenfalls um eines vom Tatort I.

Vors.:

Erkennen Sie’s wieder, weil Sie sagen:

Nach der Art ...?

Zeuge Bor[chardt]:

Nach der Art ... Also ich schließ das hier aus der Nummer, die ich ja vorhin bestätigt habe. Die Kennzeichen waren also alle beschädigt dergestalt, daß also an den Befestigungsstellen Ausreißungen vorhanden waren.

[6793] Der Vorsitzende stellt fest, daß es sich beim Asservat B 52 Pos. 3.2 um ein amerik. Kfz.-Kennzeichen „USA ET-2278“ handelt.

Der Vorsitzende verliest die Aufschrift des Kennzeichens gemäß § 249 StPO.

Vors.:

Dann bitte ich, die weiteren Kennzeichen dem Herrn Zeugen auch noch vorzuführen.

Verzeihung.

Zeuge Bor[chardt] (zu dem amerik. Kfz.-Kennzeichen „ET - 2278“):

Ich darf vielleicht hier zusätzlich zu dem Kennzeichen noch bemerken: Es sind also hier Spuren dran von Ruß. Die wurden von uns seinerzeit gleich abgepinselt auf Fingerspuren, und da sind diese Rußspuren zurückgeblieben.

Vors.:

Ja, sie sind erkennbar - der Augenschein ergibt das ohne weiteres.

Zeuge Bor[chardt] (zu den 5 Vergleichskennzeichen):

Diese Kennzeichen sind mir nicht bekannt.

Dem Zeugen wird das Asservat B 52 Pos. 3.3

- 1 amerik. Kfz.-Kennzeichen „EL - 3136“ und 3 Teile des 2. Kennzeichens „EL - 3136“ -

vorgelegt.

Zeuge Bor[chardt] (zu den 3 Teilen des zweiten Kennzeichens „EL - 3136“):

Also hier bei dem Kennzeichen erkenn ich einwandfrei dieses Kennzeichen wieder: Das ist das zerrissene Kennzeichen, das am Tatort bei dem VW gefunden wurde.

Zeuge Bor[chardt] (zu dem amerik. Kfz.-Kennzeichen „EL - 3136“):

Da das gleichlautend ist hier, außerdem auch wieder hier die Fingerspuren, Farbe, welches das Rußpulver aufweist, muß es sich also auch hierbei um das weitere Kennzeichen handeln.

Der Vorsitzende stellt fest, daß es sich beim Asservat B 52 Pos. 3.3. um amerik. Kfz.-Kennzeichen „USA EL-3136“ handelt.

[6794] Der Vorsitzende verliest gemäß § 249 StPO die Aufschrift des ganzen Kennzeichens und stellt fest, daß die 3 zerrissenen Stücke die gleiche Aufschrift ergeben, wie das ganze Kennzeichen.

Dem Zeugen wird das Asservat B 52 Pos. 3.6

- 1 Typenschild der Ford-Werke AG Nr. KT 77 246 -

vorgelegt.

Zeuge Bor[chardt]:

Das ist das Typenschild mit der Nr. KT 77 246, das von mir abgeschraubt wurde von dem Pkw Ford 17 m. Es hat die Farbe wie auch der Pkw.

Der Vorsitzende stellt fest, daß es sich bei dem Asservat B 52 Pos. 3.6 um ein Typenschild der Ford-Werke AG handelt.

Der Vorsitzende verliest gemäß § 249 StPO die im Typenschild eingeprägten Buchstaben, Zahlen und sonstigen Kennzeichnungen.

Dem Zeugen wird das Asservat B 52 Pos. 2.4

- 1 Couvert mit Papieren -

vorgelegt.

Zeuge Bor[chardt]:

Diese Papiere erkenne ich nicht wieder. Ich kann also nur sagen, daß Papiere gefunden worden sind. Die wurden von uns in keiner Weise gesichtet, sondern nur zusammengepackt und der Kommission übergeben.

Der Vorsitzende beabsichtigt, dem Zeugen noch die Asservate B 52 Pos. 2.8

- eine Ausweismappe des L.Peck mit Inhalt -

und B 52 Pos. 3.10

- 2 Kfz.-Kennzeichen GL-CW 145 -

vorzulegen, die jedoch nicht im Sitzungssaal vorhanden sind.

Sämtliche dem Zeugen vorgelegten Asservate wurden vom Gericht in Augenschein genommen.[13]

Die Verfahrensbeteiligten hatten Gelegenheit, am Augenschein teilzunehmen.

[6795] Vors.:

Dann sind alle Asservate, die wir dem Herrn Zeugen vorzulegen beabsichtigten, erwähnt worden.

Sind weitere Fragen?

Bitte, Herr Berichterstatter.

Richter Mai[er]:

Herr Borchardt, ich habe nur eine Frage:

Ist Ihnen etwas bekannt, daß man am Tatort ein Kfz.-Kennzeichen mit der Herkunftsangabe „GL“ gefunden hat?

Zeuge Bor[chardt]:

Nein, ist mir nicht bekannt.

Richter Mai[er]:

Danke.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Herr [yy] Borchardt, Sie haben sich ja sehr lange am Tatort I aufgehalten.

Ist Ihnen etwas darüber bekannt, daß dort Leichenteile wie Fleisch oder Hautfetzen gesucht und gefunden wurden?

Zeuge Bor[chardt]:

Wie ich am Tatort eintraf, waren die Verletzten und die Toten bereits abtransportiert. Das kann natürlich [zz] sein, daß an einzelnen Fahrzeugteilen noch Leichenteile, kleinste Leichenteile vorhanden waren. Da kann ich Ihnen aber nichts Genaueres darüber sagen.

Vors.:

Sonstige Fragen?

Herr RA Schily.

RA Schi[ly]:

Herr Borchardt, den Vermerk, den man Ihnen vorgehalten hat, haben Sie den verfaßt?

Zeuge Bor[chardt]:

Um welchen Vermerk handelt sich’s bitte?

RA Schi[ly]:

Es ist Ihnen doch vorgehalten worden, vom Herrn Vorsitzenden jedenfalls, ein Vermerk in Passagen jedenfalls; da haben Sie jeweils bestätigt: Jaja, das ist so gewesen und das ist in Ordnung.

Haben Sie den verfaßt?

Zeuge Bor[chardt]:

Es hat sich dabei um keinen Vermerk gehandelt, sondern um einen Bericht.

RA Schi[ly]:

Gut, Bericht - Entschuldigung.

Zeuge Bor[chardt]:

Dieser Bericht wurde von mir verfaßt.

RA Schi[ly]:

Von Ihnen allein?

Zeuge Bor[chardt]:

Jawohl, von mir allein. Ich sagte vorhin schon, daß mein Mitarbeiter, der Herr Schneider, dabei war; aber der Bericht wurde von mir verfaßt.

[6796] RA Schi[ly]:

Haben Sie ihn alleine unterschrieben?

Zeuge Bor[chardt]:

Nein, der Herr Schneider hat ihn mitunterschrieben, und zwar deshalb, weil er auch alles mitgesehen hat und die Feststellungen ebenfalls bestätigen konnte.

RA Schi[ly]:

Sind Sie hundertprozentig sicher, daß er ihn auch unterschrieben hat, ja?

Zeuge Bor[chardt]:

Ja, den hat er unterschrieben, soviel ich weiß.

RA Schi[ly]:

Ich fragte Sie, ob Sie sicher sind, daß er ihn unterschrieben hat?

Zeuge Bor[chardt]:

In der Regel wird von denjenigen, die solche Feststellungen gemeinsam treffen, auch der Bericht gemeinsam unterschrieben. Und ich glaube nicht, daß wir in diesem Fall davon abgewichen sind.

RA Schi[ly]:

Ich wollte an sich aber keinen Erfahrungssatz von Ihnen jetzt wissen. Ich habe [aaa] Sie nicht gefragt, was erfahrungsgemäß gemacht wird, sondern ich wollte wissen, was hier im konkreten Fall gemacht worden ist?

Zeuge Bor[chardt]:

Ja, ich bin ziemlich sicher, daß Herr Schneider mitunterschrieben hat.

RA Schi[ly]:

Sagen Sie:

Ist in diesem Bericht jeweils kenntlich gemacht worden, wer bestimmte Feststellungen getroffen hat?

Also meinethalben, Sie haben - glaube ich -[bbb] Herrn Krapp erwähnt, der so ein bestimmtes Fundstück da vorgefunden[ccc] hat.

Ist das in dem Bericht kenntlich gemacht worden, wer bestimmte Feststellungen gemacht hat?

Zeuge Bor[chardt]:

Nein, in dem Fall, das steht nicht drin in dem Bericht. Da steht nur drin, daß es an diesem Tatort sichergestellt worden ist, und zwar, weil das gebraucht wurde für die ersten Ermittlungen. Der Bericht des BKA’s wurde erst für eine spätere Zeit in Aussicht gestellt; deswegen ist es hier drin vermerkt worden. Ich habe diesen Halsring aber sofort gesehen und hab auch gewußt, wo, an welchem Tatort er sichergestellt worden ist.

[6797] RA Schi[ly]:

Bei den übrigen Feststellungen, können Sie das da auch sagen jeweils? Haben Sie alle Feststellungen, die in dem Bericht enthalten sind, selbst getroffen?

Zeuge Bor[chardt]:

Jawohl.

RA Schi[ly]:

Alles, was da nun an Sicherungen vorgenommen ist - Spurensicherung - das haben Sie selber vorgenommen?

Zeuge Bor[chardt]:

Ja, unter Mithilfe von Herrn Schneider.

RA Schi[ly]:

Waren Sie immer jeweils zusammen, ja?

Zeuge Bor[chardt]:

Jawohl, wir waren zusammen. Solche Untersuchungen kann man in der Regel gar nicht alleine machen.

RA Schi[ly]:

Sagen Sie:

Haben Sie eigentlich nochmals Fotos gesehen von Gegenständen, die dort gefunden worden sein sollen?

Zeuge Bor[chardt]:

Jawohl. Die wurden zum Teil von uns gefertigt.

RA Schi[ly]:

Haben Sie die vor der heutigen Verhandlung nochmals gesehen?

Zeuge Bor[chardt]:

Ja, die befinden sich auch bei meinen Handakten.

RA Schi[ly]:

Befand sich da auch ein Foto dieses Halsringes oder wie Sie das genannt haben?

Zeuge Bor[chardt]:

Jawohl, auch dieses Halsringes. Die Akte ist vollständig. Über alles, was ich getan habe, habe ich Aufzeichnungen und habe auch Lichtbilder davon ...

RA Schi[ly]:

... so daß Sie jetzt eigentlich, wenn Sie jetzt dieses Fundstück da vorgelegt bekamen, eigentlich nur vergleichen mußten mit dem Foto der[ddd] Erinnerungen.

Wann haben Sie das Foto zuletzt gesehen?

Zeuge Bor[chardt]:

Diesen Halsring hätte ich auch ohne, daß ich vorher ein Foto angesehen hätte, wiedererkannt.

Vors.:

Ich bitte, aber nicht suggestiv zu fragen Sie haben vorhin bei mir die ähnliche Form beanstandet. Ich möchte Sie also bitten, sich selbst daran zu halten.

RA Schi[ly]:

Ja - na gut.

Wann haben Sie das Foto zuletzt gesehen?

Zeuge Bor[chardt]:

Ich habe bereits gesagt: Vorgestern und gestern habe ich die Akte durchgesehen, und dabei habe ich natürlich auch das Foto gesehen.

RA Schi[ly]:

Und wann haben Sie davor zuletzt das Foto gesehen?

[6798] Zeuge Bor[chardt]:

Davor?

RA Schi[ly]:

Ja.

Zeuge Bor[chardt]:

Da hab ich mir überhaupt das nicht angesehen. Nachdem der Vorgang ...

RA Schi[ly]:

Darf ich davon ausgehen, daß Sie dann davor das letztemal diese Fotos im Jahre 1972 gesehen haben?

Zeuge Bor[chardt]:

1972 - jawohl.

OStA Ze[is]:

Herr Vorsitzender, das ist eine Suggestivfrage. Wir beanstanden Sie.

Vors.:

Oh nein. Also wenn gefragt wird: Darf ich davon ausgehen - ich glaube, kann der Herr Zeuge genügend Wahlmöglichkeiten haben. Ich würde also in dieser Form die Frage durchaus zulassen. Ich bitte auch, daß wir ...

RA Schi[ly]:

Ich habe ja auch nicht gesagt, ich ginge davon aus.

Vors.:

Es ist nur so:

Es unterläuft jedem Befragenden im Grunde [eee] genommen eine Fragestellung, die suggestiv wirken kann. Aber der Herr Zeuge kann ja hier tatsächlich auswählen.

OStA Ze[is]:

Darf ich dazu was sagen, Herr Vorsitzender? Das ist genau dieselbe Formulierung, die vor zehn Minuten Herr RA Schily bei Ihnen beanstandet hat - ich hab mir’s nämlich aufgeschrieben.

Ich darf wohl davon ausgehen.

RA Schi[ly]:

Ja eben. Und ich habe gesagt: Darf ich davon ausgehen. Wenn Sie den Unterschied nicht bemerken, Herr Zeis, tun Sie mir leid. Aber da ist der kleine Unterschied, nicht? Der macht’s manchmal aus.

Vors.:

Es wäre vielleicht zweckmäßig ...

RA Schi[ly]:

Aber, aber ...

Vors.:

Herr RA Schily.

RA Schi[ly]:

Aber wenn Herr Zeis da so furchtbare Besorgnisse hat, dann verändere ich die Frage gerne:

Herr Zeuge, haben Sie die Bilder das letzte Mal vor der Inaugenscheinnahme vor ein, zwei Tagen dann davor das letzte Mal im Jahr 1972 sich[fff] angesehen?

Zeuge Bor[chardt]:

Ja, das Original und die Bilder.

RA Schi[ly]:

Ja.

[6799] Zeuge Bo[rchardt]:

Ich darf Ihnen dazu vielleicht noch sagen, daß ich Sachverständiger für Kriminaltechnik bin und für solche Dinge ein gutes Auge und gutes Gedächtnis habe.

RA Schi[ly]:

Sagen Sie, haben Sie ... ist Ihnen irgendwie mal der Ausdruck „Usareur“ da begegnet bei den Ermittlungen?

Zeuge Bo[rchardt]:

Bitte?

RA Schi[ly]:

Der Ausdruck „Usareur“, ist der Ihnen mal wo begegnet bei den Ermittlungen.

Zeuge Bo[rchardt]:

Ich habe keine Ermittlungen durchgeführt, sondern die Spurensicherung.

RA Schi[ly]:

Die Spurensicherung, also Tatortbesichtigung, ...

Zeuge Bo[rchardt]:

Ja.

RA Schi[ly]:

Ist Ihnen da irgendwo der Ausdruck „Usareur“ mal begegnet, das Wort? Ich bin gern bereit, nochmal dieses ... offenbar eine Abkürzung Usareur, Usareur.

Zeuge Bo[rchardt]:

Das könnte höchstens gewesen sein auf der Übergabebescheinigung der Amerikaner, wie die uns die Asservate übergeben haben ...

RA Schi[ly]:

Sonst haben Sie das nirgendswo gesehen?

Zeuge Bo[rchardt]:

Bitte?

RA Schi[ly]:

Sonst, haben Sie da irgendwie am Tatort Feststellungen in der Richtung gemacht?

Zeuge Bo[rchardt]:

Kann ich mich nicht entsinnen.

RA Schi[ly]:

Na ich dachte, Sie haben so ein hervorragendes Gedächtnis Herr ...

Zeuge Bo[rchardt]:

Man konzentriert sich bei einer Spurensicherung nicht auf Dinge, die mit der Sache nichts zu tun haben.

RA Schi[ly]:

Ja. Sagen Sie, Herr Zeuge, haben Sie mal Feststellungen gemacht, welche Dienststelle im Gebäude Nr. 28, Tatort 1, untergebracht war?

Zeuge Bo[rchardt]:

Das hab ich nicht. Ich hab nur kurz reingesehen. Soviel ich weiß, durfte man gar nicht in alle Räume rein.

RA Schi[ly]:

Wer hat Ihnen das verboten?

Zeuge Bo[rchardt]:

Bitte?

RA Schi[ly]:

Wer hat Ihnen das untersagt?

Zeuge Bo[rchardt]:

Ich hatte dort nichts zu suchen, da ich dort keinen [6800] Auftrag hatte.

RA Schi[ly]:

Ja. Und Sie haben nicht gehört, welche Dienststelle da untergebracht war?

Zeuge Bo[rchardt]:

Nein.

RA Schi[ly]:

Auch nicht von Dritten?

Zeuge Bo[rchardt]:

Nein.

RA Schi[ly]:

Von Kollegen irgendwie?

Zeuge Bo[rchardt]:

Nein, ich habe nur erfahren, daß man nicht alle Räume in irgendeinem Gebäude betreten darf, mehr nicht.

RA Schi[ly]:

Und den Anlaß, haben Sie den erfahren, warum man das nicht darf?

Zeuge Bo[rchardt]:

Weil das der Geheimhaltungspflicht unterliegt.

RA Schi[ly]:

Welcher Geheimhaltungspflicht?

Zeuge Bo[rchardt]:

Das ist mir nicht bekannt.

RA Schi[ly]:

Naja ...

Zeuge Bo[rchardt]:

Aus welchem Grunde das geheim gehalten werden, das ist mir ja egal. Wenn’s geheim gehalten werden muß und wir nicht reindürfen, dann habe ich keine Veranlassung, dort reinzugehen.

RA Schi[ly]:

Das haben Sie so als ... na gut. Kann es sein, daß da der amerikanische Geheimdienst untergebracht war?

Zeuge Bo[rchardt]:

Das entzieht sich meiner Kenntnis. Ich kann’s weder bestätigen noch verneinen.

RA Schi[ly]:

Haben Sie mal Feststellungen getroffen, dieser Computer, was der für ’ne Funktion dort hatte?

Zeuge Bo[rchardt]:

Nein.

RA Schi[ly]:

Nein? Wie bitte?

Zeuge Bo[rchardt]:

Nein.

RA Schi[ly]:

Nein.

Zeuge Bo[rchardt]:

Ich habe doch gesagt, ich habe nur mal vorne rein gesehen und hab da gesehen, daß die Räume zum Teil verwüstet waren, aber keinerlei Feststellungen darin getroffen und auch nichts Schriftliches darüber niedergelegt.

RA Schi[ly]:

Sagen Sie, Herr Zeuge, wer leitete denn die Ermittlungen, als Sie nun tätig wurden da am Tatort?

Zeuge Bo[rchardt]:

Zunächst hat das der Herr Neff von der Polizeidirektion Heidelberg[ggg] [6801] gemacht, dann der Herr Mertens und danach hat’s der Herr Burkart übernommen, der hier noch als Zeuge anwesend ist.

RA Schi[ly]:

Erst Herr Neff, dann Herr Mertens und dann Herr Burkart ja?

Zeuge Bo[rchardt]:

Ja.

RA Schi[ly]:

Und wie es dann mit Herrn Burkart weiterging, das wissen Sie nicht, oder können[hhh] Sie mir darüber auch eine Auskunft geben?

Zeuge Bo[rchardt]:

Der war Leiter der Kommission und hat die Arbeit bis zum Schluß fertiggeführt.

RA Schi[ly]:

Ja, hatten die Ermittlungen allein geführt, also ... also reine deutsche Dienststelle oder ist da eine Abgrenzung erfolgt ...

Zeuge Bo[rchardt]:

Diese Frage müssen Sie Herrn Burkart stellen. Ich kann Ihnen da keine Antwort drauf geben.

RA Schi[ly]:

Darüber wissen Sie nichts. Gut, dann habe ich keine Fragen mehr, Dankeschön.

Vors.:

Herr Bundesanwalt Dr. Wunder.

BA Dr. Wu[nder]:

Eine Frage noch. Herr Zeuge, wann haben Sie die Ihnen heute vorgelegten Asservate das letzte Mal gesehen vor dieser Sitzung?

Zeuge Bo[rchardt]:

Das kann ich nicht genau beantworten. Den größten Teil am Tatort, einiges aber auch noch einige Tage später und zwar deswegen, weil wir bei uns in der Dienststelle in der kriminaltechnischen Untersuchungsstelle Aufnahmen davon gefertigt haben. Das war zum Beispiel der große Halsring und waren auch die Kennzeichen.

BA Dr. Wu[nder]:

Darf ich Ihrer Frage entnehmen, daß die letzte Besichtigung dieser Asservate oder das letzte Sehen dann im Jahr 1972 stattgefunden hat?

Zeuge Bo[rchardt]:

Auf jeden Fall 1972.

BA Dr. Wu[nder]:

Danke.

RA Schi[ly]:

... noch ’ne Frage.

Vors.:

Bitte.

RA Schi[ly]:

Herr Zeuge, die Inaugenscheinnahme der Fotos ... haben Sie die[iii] alleine vorgenommen oder war da noch jemand zugegen?

Zeuge Bo[rchardt]:

Meinen Sie jetzt bei meiner Aktendurchsicht?

RA Schi[ly]:

Ja, richtig, ja.

Zeuge Bo[rchardt]:

Da war ich alleine. Es war ja niemand anders geladen [6802] von der Dienststelle als ich. Es hatte also niemand Veranlassung, auch noch dazu reinzusehen.

RA Schi[ly]:

Ja wie, waren Sie geladen dazu?

Zeuge Bo[rchardt]:

Bitte?

RA Schi[ly]:

Waren Sie dazu geladen worden?

Zeuge Bo[rchardt]:

Ja ich hab eine Ladung bekommen für heute. Daraufhin habe ich die Akten durchgesehen.

RA Schi[ly]:

Ach so, Sie meinen weil ... weil nur Sie hier heute geladen worden sind, des halb war niemand anders da.

Zeuge Bo[rchardt]:

Ich verstehe Ihre Frage nicht.

RA Schi[ly]:

Ja doch, Sie sagten doch irgendwas mit der Ladung. Es war ja niemand anders geladen, deshalb hab ich allein die Fotos angesehen ...

Vors.:

Ich darf vielleicht sagen[jjj], Sie haben die vollständige Antwort nicht offenbar mitbekommen. Es heißt, es hatte deswegen niemand anderes Veranlassung reinzugucken mit, in die Akten.

RA Schi[ly]:

Na gut, oder Veranlassung, bitte. Also Sie haben die Fotos sich alleine angesehen.

Zeuge Bo[rchardt]:

Ja.

RA Schi[ly]:

Wie sind Sie denn an die Fotos gekommen?

Zeuge Bo[rchardt]:

Bitte?

RA Schi[ly]:

Wie sind Sie denn an die Fotos gekommen?

Zeuge Bo[rchardt]:

Diese Frage habe ich bereits einmal beantwortet. Ich hab von allen Dingen, die ich getan habe, Aufzeichnungen gemacht, und von einigen Gegenständen, die wichtig waren, auch Fotografien. Und das befindet sich alles bei meinen Handakten.

RA Schi[ly]:

Ach bei Ihren eigenen, die Sie jederzeit zur Verfügung haben.

[kkk] Zeuge Bo[rchardt]:

Jawohl.

RA Schi[ly]:

Dankeschön.

Zeuge Bo[rchardt]:

Die stehen bei uns im Dezernat zur Verfügung.

RA Schi[ly]:

Ja, gilt das eigentlich für alle Kollegen von Ihnen oder ist das?

Zeuge Bo[rchardt]:

Ich möchte diese Frage nicht beantworten. Das bezieht sich [6803] auf innerdienstliche Angelegenheiten. Dafür habe ich keine Aussagegenehmigung.

RA Schi[ly]:

Haben Sie mit Zeugen, die zu dem heutigen Verhandlungstag geladen worden sind, mal über die Gegenstände Ihrer heutigen Befragung gesprochen?

Zeuge Bo[rchardt]:

Wir haben uns im Zeugenzimmer unterhalten über das Verfahren allgemein, aber nicht über Details, weil ja jeder etwas anderes getan hatte, und über bestimmte Dinge deswegen auch gar nicht gesprochen werden konnte.

RA Schi[ly]:

Dann hab ich keine Fragen mehr, danke.

Dem Zeugen wird der Spurensicherungs- und Untersuchungsbericht aus Bd. 102 Bl. 173 bis 178 mit der Bitte vorgelegt, zu erklären, ob er den Bericht damals abgefasst habe und ob er die Unterschrift als die seine bestätige.

Vors.:

Also nicht inhaltlich, nur dem äußeren Anschein nach.

Zeuge Bo[rchardt]:

Ja, das ist mein Bericht und meine Unterschrift.

Vors.:

Wie Sie feststellen können, hat Herr Schneider - Sie sind danach gefragt worden - nicht unterschrieben.

Zeuge Bo[rchardt]:

Das kann deshalb passiert sein, weil Herr Schneider nicht da war und der Bericht weg mußte.

Vors.:

Können wir den Herrn Zeugen vereidigen? Ich sehe keine Einwendungen.

Der Zeuge KHK Borchardt wird vorschriftsmäßig vereidigt und im allseitigen Einvernehmen um 11.59 Uhr entlassen.

Der Zeuge KHK Burkart erscheint um 11.59 Uhr im Sitzungssaal.

Der Zeuge KHK Burkart macht folgende Angaben zur Person:

Franz Burkart, 37 Jahre, verheiratet,

Polizeidirektion Pforzheim, Kriminalhauptkommissar.

Mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert. Wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

Vors.:

Sie werden sich noch daran erinnern, daß polizeiliche Aufgaben anfielen im Zusammenhang mit einem Sprengstoffanschlag auf das US-Hauptquartier im Mai 1972. Waren Sie selbst beteiligt?

[6804] Zeuge Bu[rkart]:

Ich war selbst beteiligt und zwar als Leiter der Sonderkommission.

Vors.:

Können Sie uns ganz kurz die Feststellungen, die Sie selbst dabei getroffen haben, berichten?

Zeuge Bu[rkart]:

Ja, ich wurde abends verständigt an dem 24. Mai und fuhr dann mit einer Beamtin nach Heidelberg zur dortigen Dienststelle. Wurde dann an den Tatort verwiesen, und habe dort zunächst mal den vorläufigen Leiter der Sonderkommission aufgesucht. Es fanden dann am Abend noch verschiedene Besprechungen statt. Ich wurde an diesem Abend eingeteilt zur Verbindungsaufnahme mit den amerikanischen Dienststellen, um Vernehmungsdurchschriften etc. beizuziehen für den ersten, soweit sie für den ersten Angriff erforderlich waren.

Vors.:

So daß man davon ausgehen kann, daß Sie nicht unmittelbar am Tatort Spurensicherungen und dergleichen gemacht haben.

Zeuge Bu[rkart]:

Nein, ich hatte mit dem Tatort selbst nichts zu tun, ich habe ihn zwar gesehen. Ich hab die Sonderkommission erst am nächsten Tag, am späten Abend übernommen.

Vors.:

Da Sie die Verbindung zu den amerikanischen Dienststellen hatten, sind Sie informiert gewesen über die Verluste, die für die Amerikaner eingetreten sind durch ...

Zeuge Bu[rkart]:

Nein, ich weiß, ich wußte nur, daß es drei Tote gegeben hat und daß es Verletzte gegeben hat. Eine endgültige Zusammenstellung habe ich erst nachher im Rahmen der Sonderkommision von den Amerikanern erhalten.

Vors.:

Könnten Sie sich noch an die Namen der Toten erinnern?

Zeuge Bu[rkart]:[lll]

Es war Peck, Woodward und den dritten weiß ich nicht mehr ...

Vors.:

Captain Bonner.

Zeuge Bu[rkart]:

Bonner, ja.

Vors.:

Sind Ihnen die Namen jetzt, wenn man Ihnen auch[mmm] den Namen Bonner vorhält,[nnn] wieder geläufig?

Zeuge Bu[rkart]:

Ja.

Vors.:

Ist es richtig, daß Sie im Zusammenhang dann mit der Spurensicherung und der Sicherung der Beweismittel ein Verzeichnis hergestellt haben?

Zeuge Bu[rkart]:

Jawohl, ich selbst nicht, aber ich hab Beamte dazu eingeteilt.

[6805] Vors.:

Wenn die Unterlagen, die wir hier haben, nicht trügen, dann müßte eigentlich das Ihre Unterschrift sein, die unter diesen, mindestens unter einem dieser Berichte steht.

Zeuge Bu[rkart]:

Wenn ich das mal sehen darf kann ich entscheiden, ob ich das gemacht hab oder nicht.

Dem Zeugen wird aus Ordner 103 Bl. 45, 46 -Fernschreiben-[ooo] übergeben mit der Bitte, dies nur von außen zu besichtigen[ppp] ob der Bericht von ihm stammt und ob er die Unterschrift als die seine bestätige.

Zeuge Bu[rkart]:

Das ist kein Spurensicherungsbericht. Das ist ein Fernschreiben, das weggegangen ist, und basiert auf der Spurensicherung. Aber selbst ist es kein Spurensicherungsbericht.

Vors.:

Wir haben uns mißverstanden. Ein Verzeichnis über die sichergestellten Gegenstände, so war’s gemeint, also ein Beweismittelverzeichnis.

Zeuge Bu[rkart]:

Ja.

Vors.:

Stammt diese ...

Zeuge Bu[rkart]:

Diese Unterschrift, ja, ist von mir.

Vors.:

Haben Sie damals, als Sie diesen Bericht zusammengestellt haben, die Gegenstände selbst vor Augen gehabt oder waren Sie wiederum nur auf schriftliche Unterlagen angewiesen gewesen?

Zeuge Bu[rkart]:

Zum Großteil hatte ich damals diese Teile selbst gesehen, zum Teil waren Sie bereits auch beim Bundeskriminalamt zur Auswertung. Das müßte aber in Einzelheiten dann aus dem jeweiligen Spurenvermerk, der in der Akte ist, ersichtlich sein, wann sie weggegangen sind und wann sie wieder gekommen sind.

Vors.:

Ist das der einzige Bericht gewesen dieser Art, den Sie selbst veranlaßt oder unterschrieben haben?

Zeuge Bu[rkart]:

Nein, ich hab alle, fast alle Fernschreiben unterschrieben, die an’s BKA gingen, und auch Abschlußberichte unterzeichnet. Nur einzelne Spurenaufstellungen, wie sie nachher in der Beweismittelsammlung aufgetaucht sind, die hat dann die jeweilige Sachgruppe für sich selbständig gemacht und hat sie mir nur vorgelegt um zu sehen, ob alles enthalten ist.

Vors.:

Wissen Sie, ob in Ihrer Dienststelle noch ein ausführlicheres Verzeichnis später angefertigt worden ist. Sie erwähnen ja hier, [6806] das war ein Fernschreiben.

Zeuge Bu[rkart]:

Ja.

Vors.:

Fernschreiben pflegen ja, kurzen Inhalt zu haben. Wissen Sie darüber, ob da ein vollständigeres, das heißt ausführlicheres Verzeichnis noch vorgelegen hat?

Zeuge Bu[rkart]:

Über die gesamten Spuren?

Vors.:

Über die sichergestellten Beweismittel.

Zeuge Bu[rkart]:

Über die sichergestellten Beweismittel befindet sich ja bei den Akten zwei Beweismittelbände. Und da sind die im einzelnen aufgeführt und zwar immer mit einem Deckblatt, wo das Beweismittel gefunden wurde, wer es gefunden hat, und was dann mit dem Beweismittel geschehen ist. Nur eine gesamt... Gesamtzustellung, das glaube ich nicht, daß die existiert in diesem Umfang.

[Text unleserlich]

Dem Zeugen werden aus Ordner 103 die Blätter 47 - 51 - Inhaltsübersicht über die sichergestellten Beweismittel - mit der Bitte vorgelegt, sich diese danach anzusehen, ob es ihm bekannt vorkommt.

Zeuge Bu[rkart]:

Es kommt mir bekannt vor. Meines Wissens hat dieses Beweismittelverzeichnis der Herr Krischke oder Herr Runkel aufgestellt, die die Beweismittelordner geführt haben.

Vors.:

Könnten Sie aus der Erinnerung noch einzelne, Ihnen besonders markant erscheinende Beweisstücke erwähnen?

Zeuge Bu[rkart]:

Das waren[qqq] zunächst mal die beiden Fahrzeuge, soweit sie noch vorhanden waren, waren ja nur Teile davon, zwar vor dem Gebäude 28, sowie nachher von Sachverständigen rekonstruiert wurde, ein Ford-PKW, und vor dem Tatort 2 Funkmast war es der VW-PKW. Dann waren das einmal ein Halsring einer Butangasflasche, der vor ... meines Wissens vor dem Gebäude 28 gefunden wurde ...

[6807] Vors.:

Hatten Sie den selbst in den Händen?

Zeuge Bu[rkart]:

Ich hatte den selbst in den Händen, jawohl und ein Splitter, vermutlich eines Halsrings, der meines Wissens außerhalb der Umzäunung gefunden wurde, des Hauptquartiers, an der Rückseite, etwa, soweit ich mich noch erinnern kann, 100 Meter vom Explosionsort 2 entfernt.

Dem Zeugen wird das Asservat B 52 Pos. 1.1

- 1 Metallsplitter vom Sprengkörper Nr. 7 A/1353 -

mit der Bitte um Beantwortung der Frage vorgelegt, ob ihm dieses Asservat irgendetwas besagt.

Zeuge Bu[rkart]:

Das ist der Halsringsplitter, von dem ich zuletzt gesprochen hab, der mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Tatort 2, also Tatort Funkmast gehört. Dieser Splitter wurde meines Wissens von einem Amerikaner gefunden.

Vors.:

Sie hatten ihn damals auch schon in den Händen?

Zeuge Bu[rkart]:

Ich hatte ihn in den Händen auch.

Vors.:

In der Zwischenzeit haben Sie das Stück nochmals gesehen gehabt?

Zeuge Bu[rkart]:

Nein. Das ging gleich zum Bundeskriminalamt zur Untersuchung.

Vors.:

So daß Sie es seit der damaligen Ermittlung zum ersten Mal wieder jetzt in den Händen haben.

Zeuge Bu[rkart]:

Ja. Ich erinnere mich aber noch an die Nummer 1353 die da drauf stand, um die ging’s nämlich. Die haben wir dann erweitert, einmal mit einer Stelle und dann mit zwei Stellen.

Dem Zeugen wird das Asservat B 52 Pos. 2.1

- 1 eingeschweißter Halsring einer 33 kg Flüssiggasflasche -

vorgelegt.

[6808] Zeuge Bu[rkart]:

Das ist mit hoher Wahrscheinlichkeit der Halsring der Butangasflasche, von dem ich gesprochen hab. Nur habe ich hier die Nummer nicht mehr im Kopf. Ich hatte ein Stück das so ausgesehen hat, wie dieses Stück hier, in der Hand.

Vors.:

Herr Berichterstatter.

Richter Mai[er]:

Herr Burkart, wie hat man dann denn das mit der Bezeichnung dieser Beweisstücke gehandhabt? Haben Sie in Heidelberg diese Beweisstücke schon bezeichnet?

Zeuge Bu[rkart]:

Ich weiß nicht, wie die Beweisstücke heute bezeichnet sind. Darum kann ich dazu nichts sagen. Ich hatte sie in den Ordnern von 1 angefangen, mit Untergruppe 1 1 1 und so weiter, geordnet, und bis hin zu fortlaufende Nummern immer, die ganzen Beweismittel.

Richter Mai[er]:

Also Sie hatten den einzelnen Beweisstücken schon bestimmte Nummern gegeben ...

Zeuge Bu[rkart]:

Ja.

[rrr] Richter Mai[er]:

Wo wurden die kenntlich gemacht?

Zeuge Bu[rkart]:

In Anhängern und zum Teil in Aufklebern.

Richter Mai[er]:

Anhänger oder Aufkleber.

Zeuge Bu[rkart]:

Ja.

Richter Mai[er]:

Die Asservatennummer, die die Stücke beim Bundeskriminalamt auf jeden Fall dann hatten, haben sie bei Ihnen noch nicht bekommen?

Zeuge Bu[rkart]:

Die haben sie bei mir nicht bekommen. Die Nummer war mir allerdings bekannt ...

Richter Mai[er]:

Wie heißt sie?

Zeuge Bu[rkart]:

... von einzelnen Stücken, und ist teilweise auch in verschiedenen Berichten aufgeführt.

Richter Mai[er]:

Wie heißt diese Nummer?

Zeuge Bu[rkart]:

Daran kann ich mich nicht mehr erinnern.

Richter Mai[er]:

B 52.

Zeuge Bu[rkart]:

Das ist möglich, ja.

Richter Mai[er]:

Ist möglich. Keine weiteren Fragen.

Vors.:

Bitte, weitere Fragen? Ich sehe, bei der Bundesanwaltschaft nicht, Herr Rechtsanwalt Schily, bitte.

[6809] RA Schi[ly]:

Herr Burkart, haben Sie die Ermittlungen da am Tatort geleitet?

Zeuge Bu[rkart]:

Am Tatort selbst nicht. Ich hab nachher die AGS[sss] B 52 übernommen, das habe ich bereits gesagt. Das war aber am Tag danach, späten Abend.

RA Schi[ly]:

Also Auswertung.

Zeuge Bu[rkart]:

Ja.

RA Schi[ly]:

War das Ihre einzige Aufgabe, die Sie da in dem Bereich der Ermittlungen zu erfüllen hatten?

Zeuge Bu[rkart]:

Soweit es die Sonderkommission AGS[ttt] B 52 betrifft, ja.

RA Schi[ly]:

Waren Sie später mal am Tatort?

Zeuge Bu[rkart]:

Ich war vorher am Tatort und nachher.

RA Schi[ly]:

Sie sagten, Sie hatten dann die Verbindung, hab ich das richtig mitbekommen, daß Sie die Verbindung mit den amerikanischen Dienststellen ...

Zeuge Bu[rkart]:

Nein nein, das hatte ich nur an dem Abend, als diese Sprengstoffanschläge geschehen waren, hatte ich die Aufgabe, vom Leiter der vorläufigen Sonderkommision, bei den Amerikanern zu versuchen, Vernehmungsniederschriften, soweit sie von der amerikanischen Polizei gemacht worden sind, zu erhalten, um für Verhandlungszwecke weiterzuleiten an die vorläufige Kommission.

RA Schi[ly]:

Ja, also diese Tätigkeit, die beschränkte sich auf den ersten, ganz den allerersten Abschnitt. Ist Ihnen zur Kenntnis gelangt, welche Dienststelle im Gebäude Nr. 28, sogenannter Tatort 1, untergebracht war?

Zeuge Bu[rkart]:

Soweit mir bekannt ist, war das der Secret-Service.

RA Schi[ly]:

Ja, der amerikanische Geheimdienst, ja?

Zeuge Bu[rkart]:

Ich weiß nicht, ob das der amerikanische Geheimdienst ist. Das kann ich nicht beurteilen.

RA Schi[ly]:

Ja, was heißt Secret-Service, heißt das nicht Geheimdienst?

Zeuge Bu[rkart]:

Tut mir leid, das kann ich nicht beurteilen.

RA Schi[ly]:

Wissen Sie nicht, was Secret-Service heißt?

Zeuge Bu[rkart]:

Nein, weiß ich nicht.

[6810] RA Schi[ly]:

Können Sie englisch, Herr Zeuge?

Zeuge Bu[rkart]:

Beschränkt, ganz wenig.

RA Schi[ly]:

Aber man hat Sie dann doch dafür ausersehen, also die Verbindung zu den amerikanischen Dienststellen, jedenfalls in dem ersten Etappe zu halten, ja?

Zeuge Bu[rkart]:

Ja, da war mir aber ein Dolmetscher zugeteilt, nach einigen Stunden.

RA Schi[ly]:

Ah, so. Haben Sie Feststellungen treffen können, dieser Computertatort 2, was der für eine Funktion hatte?

Zeuge Bu[rkart]:

Nein.

RA Schi[ly]:

Danke.

Vors.:

Sonst keine Fragen an den Herrn Zeugen? Ich glaube, wir können ihn vereidigen? Keine Einwendungen.

Der Zeuge Burkart wird vorschriftsmäßig vereidigt und im allseitigen Einvernehmen um 12.14 Uhr entlassen.

Vors.:

Wir setzen die Sitzung um 14.00 Uhr fort, mit den dort vorgesehenen Zeugen.

Pause von 12.14 Uhr bis 14.04[uuu] Uhr

Ende von Band 372.

[6811] Fortsetzung der Hauptverhandlung um 14.04 Uhr.

Rechtsanwalt Schlaegel und Rechtsanwalt Schily sind nicht mehr[vvv] anwesend.

Als Zeugen sind erschienen:

KHK Karl-Heinz Tietgen, Günter Pelzing, PM Martin Kleckers, KHK Reinhold Leidel.

Vors.:

Wir können fortfahren. Zunächst der Hinweis, Herr Rechtsanwalt Schlaegel hat sich für heute nachmittag entschuldigt. Herr Rechtsanwalt Dr. Heldmann - das ist eine Ergänzung zu dem heute früh Gesagten - [www] hat sich um 11.15 Uhr telefonisch erklärt, warum er nicht anwesend ist. Es sind Gründe angegeben, die nach Auffassung des Gerichts, das möchte ich ausdrücklich zu Protokoll feststellen, ausreichen können, einen Anwalt, der Pflichtverteidiger ist, vielleicht für einen Tag zu entschuldigen. Es muß aber die Pflicht herausgestellt werden, die ein Pflichtverteidiger hat, daß er nämlich anwesend ist,[14] und wenn er nicht anwesend sein kann, für eine Vertretung zu sorgen hat. Es wäre ja nicht vorstellbar wie das Gericht dastünde, wenn es auf Pflichtverteidiger, die die Dinge so auffassen, angewiesen gewesen wäre. Das Verfahren würde undurchführbar im Falle der notwendigen Verteidigung, wie das hier ja der Fall ist.

Die Zeugen Tietgen, Pelzing, Kleckers und Leidel werden gem. § 57 StPO belehrt.

Die Zeugen Tietgen, Pelzing, Kleckers und Leidel erklären sich mit der Aufnahme ihrer Aussage auf das Gerichtstonband einverstanden.

Die Zeugen Tietgen, Kleckers und Leidel werden um 14.06 Uhr in Abstand verwiesen.

Vors.:

Herr Pelzing, Ihre Personalien bitte.

[6812] Der Zeuge Pelzing macht folgende Angaben zur Person:

Zeuge Pelzing:

Günter Pelzing, 45 Jahre alt,

Wissenschaftlicher Mitarbeiter vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg, wohnh. Bodelshausen, [Anschrift],

mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert,

wegen Eidesverletzung nichtvorbestraft.

Vors.:

Herr Pelzing, es ist ja, wie Ihnen sicherlich noch in Erinnerung geblieben ist, im Mai 1972 in Heidelberg zu Sprengstoffanschlägen gekommen, im Hauptquartier. Sie waren, wie wir aus den Unterlagen ersehen können, in die Ermittlungen eingeschaltet und zwar, wenn wir das richtig hier entnehmen, waren Sie bei der Spurensuche nach den Anschlägen eingesetzt. Ist das richtig?

Zeuge Pel[zing]:

Es ist richtig, ich bin am 24. Mai bin ich runtergekommen abends, es war vielleicht kurz vor 9.00 Uhr abends, also 21 Uhr in Heidelberg. Wir haben uns dann umgesehen es war nämlich das Bundeskriminalamt auch noch da, es war Dr. Müller, Herr Schlörer und Herr Krapp vom Bundeskriminalamt und wir stellten fest, daß in dieser Nacht eine echte Spurensuche nicht mehr durchzuführen war. Und wir haben uns deswegen praktisch nur zu einer Einsatzbesprechung entschlossen und sind allgemein zum Schluß gekommen, daß wir [xxx] paar Leutchen[yyy] nicht den ganzen Tatort absuchen können es sind ja in Wirklichkeit zwei Tatorte gewesen - und wir kamen dann zu dem Schluß, daß es richtiger wäre, hier die Bereitschaftspolizei als Hundertschaft einzusetzen, die dann nach den Regeln, wie wir sie aufgestellt haben, die Tatorte absuchen. Wir haben zuerst den Tatort am Gebäude 28 absuchen lassen und Umgebung. Zwischendurch wurde, nebenbei bemerkt, von den Amerikanern ein Zelt aufgestellt, morgens, weil es geregnet hat. Und wir haben dann unter diesem Zelt, in der Gesamtheit gesehen, ausgesondert, was kommt in Frage als Teil dieses Ford 17 M, dieses weißen, der vor Gebäude 28 abgestellt war, und wodrin sich der Sprengsatz befunden hat, oder was kommt jetzt in Frage für eventuelle Sprengkörper. Diese Teile, die dafür in Frage kamen, nach Augen- [6813] fälligkeit, wurden damals zum Landeskriminalamt mitgenommen, und anschließend dann untersucht, dort weiter ausgesondert, und später dem Bundeskriminalamt übergeben. Diese Handlung fand statt am 25. Mai. Am 26. Mai wurden dann drüben am Tatort „Funkmast“ die anderen Untersuchungen entsprechend unternommen.

Vors.:

Das heißt, Sie selbst waren nicht am unmittelbaren Ort, wo diese Beweisstücke gefunden wurden. Sondern die wurden eingesammelt durch beauftragte Polizeibeamte und Ihnen zu einer Vorsichtung vorgelegt, was tauglich erschien als Beweismittel und was nicht.

Zeuge Pel[zing]:

Ja.

Vors.:

Haben Sie sich selbst Eindrücke verschafft vom Zustand der beiden Tatorte?

Zeuge Pel[zing]:

Ja.

Vors.:

Können Sie ganz allgemein Ihren Eindruck wiedergeben, insbesondere, was man von außen her erkennen konnte über den eventuellen Detonationsort und über die Sprengwirkung, die eingetreten ist.

Zeuge Pel[zing]:

Ja. Der Detonationsort vor Gebäude 28 war praktisch, also ich möchte mich auf 50 cm nicht festlegen, aber ungefähr eineinhalb bis zwei Meter vor dem Eingang, wo an sich ein Posten gestanden haben soll, wie berichtet wurde. Das Fahrzeug muß umgekehrt abgestellt gewesen sein, wie das spätere Untersuchungen ergaben, bei der Rekonstruktion, aber die ja jetzt vermutlich nicht reinspielen.[zzz]

Vors.:

Sie gehen also davon aus, daß der Sprengkörper in einem Fahrzeug untergebracht gewesen ist.

Zeuge Pel[zing]:

Ja, eindeutig.

Vors.:

Gab es dafür sichere Anhaltspunkte?

Zeuge Pel[zing]:

Eindeutig. Wie die späteren kriminaltechnischen Untersuchungen ergaben, die sind ja dann auch in einem Untersuchungsbericht, Vorbericht vom 3. Juli und Endbericht vom 9. Oktober festgelegt.

Also wie gesagt, es muß ein relativ großer Sprengkörper gewesen sein. Der Schluß wurde daraus gezogen, es war an sich ein gepflasterter Boden und hier hatten wir doch einen relativ starken Trichter. Am Anfang sah er gar nicht so stark aus. [6814] Mir wurde dann allerdings von amerikanischer Seite gesagt, daß hier ein Rohr unten drunter gebrochen sein soll ob Gas- oder Wasserrohr kann ich mich nicht mehr daran erinnern. Und es wurde dann ausgebessert und ich konnte feststellen, daß diese Pflastersteine an sich auf Sand gelagert waren. Und wenn Sand noch so einen starken Druck ausübt, ein Rohr zerstören zu können, muß es ein starker Sprengkörper gewesen sein.

Vors.:

Können Sie den Sprengtrichter ungefähr beschreiben in der Ausdehnung?

Zeuge Pel[zing]:

Nein, das kann ich nicht, weil ich ja nicht zuständig war für das Aufschreiben, wie siehts am Tatort aus. Ich weiß lediglich, daß damals angeregt wurde, und ich glaube, es ist auch durchgeführt worden, daß Stereoaufnahmen vom gesamten Komplex gemacht wurden und zwar, soweit ich informiert bin, von Nordbaden, von der Verkehrsstaffel Nordbaden. Ich habe später nachgefragt, wie groß war der Sprengtrichter, weil es mich selbst interessiert hat, insofern. Es war im Anfang nicht klar, macht jetzt das Landeskriminalamt oder das Bundeskriminalamt die Untersuchungen, und es war später nicht mehr festzustellen. Was ich selber in Erinnerung habe, 50, 60, 80 cm Durchmesser, vielleicht 15 cm runter.

Vors.:

Das gilt also für die Sprengstelle 1, das wäre im Gebäude 28.

Zeuge Pel[zing]:

Gebäude 28.

Vors.:

Sie haben ausweislich Blatt 45 des Bandes 102 darüber mal Maße angegeben. Sind die Ihnen noch geläufig, sonst halte ich sie Ihnen vor?

Zeuge Pel[zing]:

Nein.

Vors.:

Es ist hier angegeben, Sie könnten sich an folgende Maße erinnern. Sprengtrichter Gebäude 28, Bombentrichter ca. 120 cm Durchmesser, 20 cm tief. Bringt Ihnen das die Erinnerung wieder zurück oder müssen Sie einfach sagen, ich habe das heute nicht mehr vor den Augen?

Zeuge Pel[zing]:

Ich habe das heute nicht mehr so stark in Erinnerung. Aber es kann sein, daß es so war, denn damals war ich etwas näher noch am Geschehen dran als heute.

[6815] Vors.:

Man möchte eigentlich annehmen, wenn Sie es damals so angegeben haben, daß einiges dafür spricht, daß das Ihrer Beobachtung entsprochen hat, oder täuscht das?

Zeuge Pel[zing]:

Ja, ja, ja.

Vors.:

Sonstige besonderen Beobachtungen hinsichtlich der Detonationen, der Wirkung am Tatort 1.

Zeuge Pel[zing]:

Es war eben praktisch die Hauswand eingedrückt. Das Gebäude selbst, habe ich nicht betreten, weil es ja zu einem besonderen Areal gehört. Ich hab bloß von außen reingesehen. Ich hab gesehen, daß innen drin verschiedene Sachen zerstört waren. Auch wo der Vorsprung links ist, von vorne gesehen links, auch hier war die Wand reingedrückt, in die Stahlklappe. Wie weit, weiß ich nicht mehr.

Rechtsanwalt Schily erscheint wieder[aaaa] um 14.14 Uhr im Sitzungssaal.

Vors.:

Konnten Sie beobachten, in welchem Umkreis Trümmerstücke zu finden waren, von denen Sie annehmen können, daß sie zu dieser Detonation oder zu dieser Explosion gehört haben?

Zeuge Pel[zing]:

Es ist so, daß wir einerseits, wir haben nämlich sehr weit absuchen lassen und das weiteste Stück, wie ich mich erinnern kann, muß um die 200 m weg gewesen sein. Und zwar ist es gewesen bei einer Einfahrt zu irgendeiner Firma, die hinter dem Gebäude 28 liegt. Und zwar solls, wenn ich mich recht erinnere, soll’s gewesen sein in einem Straßengraben.

Vors.:

Das ist also nicht von Polizeibeamten gefunden worden, wenn Sie sagen ...

Zeuge Pel[zing]:

Nein, es ist von einem Amerikaner gefunden worden und dann über das CID[15] der deutschen Polizei übergeben worden.

Vors.:

Und nun genau diese äußeren Eindrücke vom 2. Sprengort, „Funkmast“.

Zeuge Pel[zing]:

Funkmast. Hier waren die äußeren Eindrücke an sich ganz anders. Es war auch hier allerdings ein Pkw als Transportmittel ... muß verwendet worden sein, für meine Begriffe. Auch hier muß der Pkw umgekehrt abgestellt worden sein, d.h. also mit dem Heck in Richtung Funkmast. Der Sprengsatz, wie sich dann später herausstellte, muß sich in der Gegend des Rück- [6816] sitzes befunden haben, oder zwischen Rück- und Vordersitz. Besonders auffällig war dabei, daß hier noch ein Reserverad ziemlich zerstört war. Das muß sich also in der Gegend dieses zweiten Sprengkörpers befunden haben. Wir haben nämlich da zentral eine Deformierung und sehr starke Beschädigung ...

Vors.:

Hatten Sie nun eine spezielle Aufgabe im Zusammenhang mit Ihrem Einsatzort?

Zeuge Pel[zing]:

Meine erste Aufgabe war die, als Sprengstoffsachverständiger mit an den Tatort zu gehen, weil es damals noch nicht klar war, wird jetzt[bbbb] nach § 3 BKA-Gesetz[16] die Sache vom BKA übernommen oder macht es das Landeskriminalamt in eigener Zuständigkeit. Insofern bin ich rausgerufen worden und abends alarmiert worden.

Vors.:

Ist Ihnen empfohlen worden, oder jedenfalls eine Anregung gegeben worden, daß Sie auf besondere Gegenstände ein besonderes Augenmerk richten sollen. Nehmen wir mal an, daß man dem einen Herrn gesagt hat, es scheinen ja mehrere sachkundige Herrn dort gewesen zu sein, sie übernehmen Fahrzeugteile, sie übernehmen Splitter oder sonst. Nichts dergleichen?

Zeuge Pel[zing]:

Nein, wir haben alle nach demselben gesucht.

Vors.:

Hat sich aus der Aufgabe selbst irgendeine Teilung ergeben, wonach der eine sich mehr dem einen oder anderen Gegenstand gewidmet hat?

Zeuge Pel[zing]:

Das war erst bei der Laborarbeit der Fall. Am Anfang nicht.

Vors.:

Können Sie zu den Fahrzeugteilen irgend etwas besonderes sagen?

Zeuge Pel[zing]:

Wie soll ich die Frage verstehen?

Vors.:

Sie haben ja erwähnt, daß Sie Fahrzeugteile gesehen haben. daß Sie daraus auch den Schluß gezogen hätten, hier seien wohl ...

Zeuge Pel[zing]:

Das ist erst später gemacht worden und zwar am 3. Juli. Die Fahrzeugteile sind zuerst nach Karlsruhe gekommen in eine Behelfsgarage oder Notgarage von der Polizei, und sind dann erst am 3. Juli, bin ich runtergefahren, und wir haben sie dann wieder zusammengesetzt. Ich hatte damals darum gebeten, daß auch ein Sachverständiger für Ford-Kfz und ein Sachverständiger für Fahrzeuge des Typs VW dabei sind, VW Käfer. Und bin dann runter gefahren, und habe praktisch das ganze Zeug dann ausein- [6817] ander sortiert. Nochmals, allerdings auch zuerst getrennt transportiert, muß ich dazu sagen vom Tatort weg. Und man hat dann diese Fahrzeugteile nochmals durchsucht, ob irgendwelche Teile die eventuell einem Sprengkörper zuzuordnen gewesen wären. Die Untersuchung war negativ.

Vors.:

Sie erwähnen jetzt die Fabrikate Ford und VW Käfer. Kann man davon ausgehen, daß nach Ihren Eindrücken Pkw von diesem Fabrikat beteiligt waren.

Zeuge Pel[zing]:

Vor Gebäude 28 war ein weißer Ford 17 M und der Pkw am Funkmast war ein grünmetalliger VW, hatte ich im Kopf.

Vors.:

Sind Sie selbst beteiligt gewesen, als über diese gesicherten Gegenstände Aufnahmen oder Skizzen hergestellt wurden?

Zeuge Pel[zing]:

Ich war am 3. Juli dabei, wie die Aufnahmen gemacht worden sind.

Vors.:

Wir werden sie Ihnen nachher nochmals vorführen. Die Frage, haben Sie jetzt irgendwelche Unterlagen, bevor Sie zu dieser Hauptverhandlung gekommen sind, als Zeuge benutzt, um Ihre Vernehmung vorzubereiten.

Zeuge Pel[zing]:

Ich habe den Bericht durchgelesen, den wir am 3. Juli als Vorbericht abgegeben haben und am 9. Oktober als endgültigen Bericht, also Untersuchungsbericht habe ich durchgelesen, und habe meine eigenen Handskizzen, ja Skizzen ist falsch, Aufschmierungen habe ich durchgelesen. Und sonst habe ich die anderen Handakten, die mir selbst persönlich zur Verfügung stehen, praktisch diagonal überflogen, mit der Frage an mich selbst, wozu kann man überhaupt gehört werden können.

Vors.:

Herr Pelzing, noch eine Frage von mir. Haben Sie aus den gefundenen Beweismitteln noch irgendwelche Gegenstände ganz besonders im Gedächtnis, die auffällig gewesen wären.

Zeuge Pel[zing]:

Ja und zwar war es an beiden Tatorten waren Litzenteile. Einerseits wurde damals am Anfang direkt daraus geschlossen, daß es sich um ein Momentzünder der Stufe 1-3 handeln müsse und zwar wegen der rot-gelben Isolierung und im anderen Fall um einen Momentzünder.

Vors.:

Sonstige Beweismittel, die Ihnen im Gedächtnis geblieben sind?

Zeuge Pel[zing]:

Doch, es war noch dabei einerseits Halsringteile an beiden Seiten, also an beiden Tatorten. Dann waren noch dabei die [6818] Uhrteile, die später nach der Untersuchung und, nachdem ich bei der Firma war, auch festgestellt wurden als Jageruhren.

Vors.:

Ja, wir werden Ihnen nachher einzelne Asservate in dieser Richtung noch vorlegen. Herr Berichterstatter, bitte weitere Fragen.

Richter Ma[ier]:

Herr Pelzing, Sie sprachen gerade von Halsringteilen. Vorher haben Sie mal von einem Splitter gesprochen, der außerhalb des Bereichs des Hauptquartiers gefunden wurde. Wer hat Ihnen denn diesen Splitter gegeben?

Zeuge Pel[zing]:

Er ist über das CID an die deutsche Polizei gekommen. Und deswegen kam er mit in die Untersuchung rein.

Richter Ma[ier]:

Bekamen Sie ihn direkt vom CID?

Zeuge Pel[zing]:

Das kann ich nicht mehr sagen. Wir waren zu fünf Mann am Tisch, am anderen Tag kam nämlich mein Chemotechniker nach, und wir haben also zusammen am Tisch gestanden. Wem das nun vorgelegt wurde oder uns in der Gesamtheit in die Mitte auf den Tisch, kann ich nicht mehr genau sagen.

Richter Ma[ier]:

Ja also in dem Aktenordner Band 103 Blatt 169 da befindet sich allerdings in Englisch ein Vermerk von einem Herrn Brogley vom CID. Der hat wohl gemeint, er habe Ihnen einen solchen Splitter, den er außerhalb gefunden haben soll, übergeben.

Zeuge Pel[zing]:

Ich habe bestimmt dafür unterschrieben, weil ja damals das Landeskriminalamt noch in diesem Fall federführend war. Es ging ja später ans Bundeskriminalamt weiter. Und insofern ist es mir bestimmt übergeben worden, so gesehen. Aber ob ich es direkt in die Hand gedrückt bekommen habe oder auf den Tisch, das weiß ich nicht.

Richter Ma[ier]:

Möglicherweise noch über eine Zwischenstation. Dann gerade zu dieser Spurensicherung. Haben Sie möglicherweise, da Sie ja auch mit chemischen Untersuchungen zu tun hatten, nach Sprengstoffresten gesucht oder überhaupt etwas derartiges gefunden?

Zeuge Pel[zing]:

Jawohl. Am Tatort „Funkmast“ war eine rote Substanz am Boden festzustellen. Die Substanz wurde gesichert und wurde später dann teilweise dem Bundeskriminalamt übergeben. Ich hab noch etwas zurückgehalten und wurde auch später von uns untersucht. Allerdings das Hauptuntersuchungsergebnis[cccc] liegt vom [6819] Bundeskriminalamt vor. Das andere war lediglich hausintern.

Richter Ma[ier]:

Herr Pelzing, [dddd] Sie sagen eine rote Substanz, wo haftete die an?

Zeuge Pel[zing]:

Die haftete auf dem Parkplatz auf dem Boden und war teilweise durch den Regen, in der Nacht vom 25. auf 26., schon auseinander gelaufen.

Richter Ma[ier]:

Auf dem Boden?

Zeuge Pel[zing]:

Ja. Also auf dem Asphalt und natürlich an den VW-Teilen waren auch rote Substanzen zu finden. Das war aber so gering, daß man sich eher auf das andere konzentriert hat, weil das größere Mengen waren.

Richter Ma[ier]:

Dann sagten Sie schon, Sie haben sich diese beiden mutmaßlichen Tatfahrzeuge näher angesehen. Konnte man damals, wir werden Ihnen ja noch Fotos zeigen, aber aus der Erinnerung, einen unterschiedlichen Zerstörungsgrad je nach dem an der Frontpartie oder am Heck dieser Fahrzeuge feststellen?

Zeuge Pel[zing]:

Es war beide mal Heck.

Richter Ma[ier]:

Bitte?

Zeuge Pel[zing]:

Beide[eeee] mal das[ffff] Heck.

Richter Ma[ier]:

Beide mal war das Heck stärker zerstört ...

Zeuge Pel[zing]:

Bloß beim Ford war es so, daß man zuerst in Gedanken davon ausgegangen ist, daß es eventuell im Kofferraum hätte liegen können. Da aber der Tank, also der Benzintank, relativ unzerstört war, wogegen andererseits die Zerstörung etwas weiter vorne stärker, mußte man zu der Überzeugung kommen, daß sich dieser Sprengkörper in der Gegend des Rücksitzes befunden hat.

Richter Ma[ier]:

Das war dann eine Schlußfolgerung von Ihnen.

Zeuge Pel[zing]:

Ja.

Richter Ma[ier]:

Dann haben Sie uns schon gesagt, da hat sich also an dem Gebäude 28 etwa 1,5 bis 2 Meter vom Eingang entfernt ein Sprengtrichter befunden. Wenn Sie vor dem Gebäude stehen, welchen Eingang meinen Sie da?

Zeuge Pel[zing]:

Wir haben links den Vorsprung, und dann gehts geradeaus weiter und hier, wo der amerikanische Soldat als Posten gestanden haben soll, also genau hier[gggg] in dieser Ecke etwas vorgezogen. Abgestellt also der Wagen mehr auf der Beifahrerseite zu diesem vorspringenden Gebäudeteil.

[6820] Richter Ma[ier]:

Also Sie meinen, wenn man vor dem Gebäude steht den linken Vorsprung 1,5 bis 2 m entfernt von dem Eingang ...

Zeuge Pel[zing]:

Zum hinteren Gebäude. Zum hinteren, also nicht das Quergebäude, sondern 1,5 bis 2 m zum hinteren Gebäude.

Richter Ma[ier]:

Und bei der Sprengstelle 2, da haben Sie glaube ich auch einen Sprengtrichter gesehen.

Zeuge Pel[zing]:

Ja also, Sprengtrichter ja, weshalb wir auch zuerst davon ausgegangen sind, daß eventuell zwei Sachen hier hätten gebraucht werden können. Einer kam später dann zu einer anderen Überzeugung[hhhh] aufgrund von Schlußfolgerungen. Der Sprengtrichter, das sah zuerst aus wie ein doppelter Sprengtrichter. Aber hier muß ein Teil der Ladung weggegangen sein und hiermit einen zweiten Sprengtrichter erzeugt haben, der in Wirklichkeit gar kein echter war.

Richter Ma[ier]:

Und wie groß war der Trichter, der also wirklich in Betracht kam?

Zeuge Pel[zing]:

Der war bereits kleiner ... Aber an die Maße[iiii] kann ich mich nicht mehr erinnern[jjjj].

Richter Ma[ier]:

Dann halte ich Ihnen vor aus Ordner 102 Blatt 45, da sollen Sie mal angegeben haben, 50 bis 60 cm im Durchmesser und 4 bis 5 cm tief.

Zeuge Pel[zing]:

Wenn ich das damals gesagt habe, entspricht das den Tatsachen.

Richter Ma[ier]:

In der Größenordnung Ihrer Erinnerung entsprechend. Und können Sie uns noch sagen, an welcher Stelle des Parkplatzes sich dieser Sprengtrichter befand? Da sind ja wohl verschiedene Parkstreifen eingeteilt und es ist der Funkturm ...

Zeuge Pel[zing]:

Es ist praktisch der Parkstreifen, der am nächsten zum Funkturm liegt.

Richter Ma[ier]:

Und wenn man nun vor dem Funkturm steht, auf dem Parkplatz, rechts oder links an diesem Parkstreifen oder in der Mitte?

Zeuge Pel[zing]:

Nein, auf der rechten Seite. Der Parkstreifen geht nämlich gar nicht weit über den Funkturm hinaus.

Richter Ma[ier]:

Ja, ja. Also mehr auf der rechten Seite.

Zeuge Pel[zing]:

Absolut.

Richter Ma[ier]:

Die Parkbox wissen Sie nicht mehr?

Zeuge Pel[zing]:

Nein, das weiß ich nicht.

Richter Ma[ier]:

Aber am Anfang rechts.

[6821] Zeuge Pel[zing]:

Ja.

Richter Ma[ier]:

Dankeschön, keine weiteren Fragen mehr.

Vors.:

Sonstige Fragen beim Gericht? Herr Bundesanwalt Widera.

Reg. Dir. W[idera]:

Herr Pelzing, wie kommen Sie zu der Auffassung, daß trotz zweier Sprengtrichter nur ein Sprengkörper da gewesen sein soll?

Zeuge Pel[zing]:

Das liegt daran, daß sich das ganze Bild so gegeben hat, für den Sachverständigen allerdings, nicht für den Zeugen, daß hier keine echte Durchdetonation erfolgt ist dieses Sprengkörpers, weil wir ja auch noch die roten Teile auf dem Boden gefunden haben, und daß hier eher ein Teil vom Wagen auf den Boden geschlagen ist. Im ersten Moment, in der ersten Nacht, sah es allerdings so aus, als wenn es eventuell zwei hätten sein können.

Vors.:

Sonst keine Fragen? Herr Rechtsanwalt Schnabel, bitteschön.

RA Sch[abel]:

Herr Zeuge, welche Wissenschaft vertreten Sie denn eigentlich?

Zeuge Pel[zing]:

Ich bin Chemiker.

RA Sch[abel]:

Sind Sie freiberuflich? Oder Angestellter?

Zeuge Pel[zing]:

Nein. Ich sagte schon dem Herrn Vorsitzenden, daß ich wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg bin.

RA Sch[abel]:

Ja eben, deswegen meine ich, Angestellter, Beamter oder freiberuflich?

Zeuge Pel[zing]:

Ich bin Angestellter.

RA Sch[abel]:

Angestellter, danke.

Vors.:

Herr Rechtsanwalt Schily.

RA Schi[ly]:

Herr Pelzing, waren Sie eigentlich schon einmal in einer Verhandlung hier als Zuhörer.

Zeuge Pel[zing]:

Nein.

RA Schi[ly]:

Dankeschön.

Die in Bd. 102 Bl. 233 - 237 enthaltenen Bilder der Lichtbildmappe Bl. 226-237 werden in Augenschein genommen.

Die Lichtbildmappe Bl. 226 - 237 wird dem Zeugen mit der Bitte übergeben, die nicht beschrifteten Bilder Bl. 233 - 237 anzusehen und zu erläutern, ob er irgendetwas besonderes darauf erkennt und ob er sie bestätigen kann.

Die Verfahrensbeteiligten hatten Gelegenheit, am Augenschein teilzunehmen.

[6822] Zeuge Pel[zing]:

Das Bild Seite 233 Bild 1 und 2 stammt vom Ford 17 M. Aufgenommen am 3. Juli 1972 in Karlsruhe.

Ich stelle Bild 3 und 4 erst mal zurück und guck mir die anderen Sachen an.

Seite 235, das müßte, aber man sieht das von der anderen Seite ...

236 auf jeden Fall vom VW, sowohl Bild 7 als auch 8.

237 Bild 9 ist das Reserverad. Bild 10 das ist die Zerfetzung vom Reserverad.

235 Blatt 5 müßte ebenfalls VW sein. Aber das kann ich jetzt nicht 100 %ig[kkkk] sagen. Dafür ist das Bild etwas zu schlecht.

Aber 234 Bild 3 und 4 muß vom Ford stammen.

Vors.:

Können Sie bestätigen, daß diese Aufnahmen, die Trümmerstücke so wiedergeben, wie Sie sie auch gesehen haben, sei es an diesem oder an anderen Orten?

Zeuge Pel[zing]:

An anderen Orten, nicht am Tatort.

Vors.:

Ja nun, wie Sie sie gesehen haben, gleichgültig an welchem Ort.

Zeuge Pel[zing]:

Die habe ich so ... in Karlsruhe haben wir sie so zusammengelegt, weil wir die Autoteile wirklich zusammen bringen wollten und wollten sehen, ob jetzt hier eventuell Fremdteile drin sind, die nicht zu einem Pkw gehören.

Vors.:

Dankeschön. Sonstige Fragen an den Herrn Zeugen? Ich sehe nicht.

Dem Zeugen wird das Asservat B 52 Pos. 2.1 -1[llll] eingeschweißter Halsring einer 33 kg Flüssiggasflasche- mit der Bitte vorgelegt, ob er mit diesem Asservat irgend etwas anfangen kann.

Vors.:

Besagt Ihnen dieses Metallteil irgend etwas?

Zeuge Pel[zing]:

Ich kann hier schlecht die Nummer lesen.

Vors.:

Nur vom äußeren Anschein her.

Zeuge Pel[zing]:

Ja vom äußeren Anschauen, ist es so, es gehört zu einer Gasflasche. Und zwar solche Teile haben wir dort drüben gefunden.

Vors.:

Ich meine, könnten Sie sagen, so etwas habe[mmmm] ich[nnnn] dort auch schon gesehen.

[6823] Zeuge Pel[zing]:

Ja, ob es natürlich genau jetzt diese Verformung hatte, weiß ich nicht.

Vors.:

So etwas haben Sie aber dort auch gesehen.

Zeuge Pel[zing]:

Ja.

Vors.:

Dankeschön.

Dem Zeugen wird das Asservat B 52 Pos. 1.1 -ein Metallsplitter vom Sprengkörper Nr. 7 A/1353- vorgelegt.

Zeuge Pel[zing]:

Ach das kurze Teil, das kleine Teil, habe ich gesehen. Und zwar handelt es sich, nehme ich an, 7 A/. Ist auch dort gefunden worden.

Vors.:

Sie haben vorhin einen Splitter erwähnt, der sehr weit weggeflogen ist und Ihnen übergeben wurde durch, einen amerikanischen Finder wohl. Ist da hier dieses Teil gemeint gewesen?

Zeuge Pel[zing]:

Das kann sein, ich weiß es nicht.

Vors.:

Das können Sie nicht sagen.

Zeuge Pel[zing]:

Nein, kann ich nicht sagen.

Vors.:

Aber jedenfalls das Stück glauben Sie gesehen zu haben?

Zeuge Pel[zing]:

Ja.[oooo] Punkt 7 A/, ob jetzt 1353 oder 1355 dahinter war, das weiß ich nicht. Aber es könnte 1353 gewesen sein. Aber gerade dieses Komma 7 A/, das fiel auf.

Vors.:

Hätten Sie sonst noch jetzt irgendwelche Asservate im Kopf, Beweismittel, die Sie damals gesehen haben, so daß wir die Ihnen zum Vergleich vorlegen können.

Zeuge Pel[zing]:

Ich kann bloß sagen einerseits, wo ich angenommen habe - das ist allerdings dann vom Bundeskriminalamt untersucht worden, ob es richtig ist - das sind einerseits die Drähte, angenommen wurde im ersten Moment, daß es eventuell von einer Sprengkapsel stammen könnte. Und dann, wenn es hier sein sollte, das weiß ich allerdings nicht, was dem Bundeskriminalamt übergeben wurde an Sprengstoff, das ist damals gesichert worden in einem Gläschen mit Plastikdeckel und sieht nach Bleimennige aus, wenn dieses hier ist, dann würde es mir wieder auffallen.

[6824] Das Asservat B 52 Pos. 1.5 -eine kleine Gasflasche mit rötlicher Substanz- wird in Augenschein genommen.

Die Verfahrensbeteiligten haben Gelegenheit am Augenschein teilzunehmen.

Dieses Asservat B 52 Pos. 1.5 wird dem Zeugen vorgelegt.

Zeuge Pel[zing]:

Die Substanz sah so aus.

Vors.:

Bitte?

Zeuge Pel[zing]:

Die Substanz sah so aus, die dort gesichert wurde.

Vors.:

Wenn Sie selbst diese Teile hier vor sich liegen sehen, würden Sie irgendein charakteristisches Beweismittel sehen, daß Sie glauben, damals in Händen gehabt zu haben, dann wollen wir gleich feststellen, um welche Position es sich gehandelt haben könnte.

Der Zeuge sucht aus den auf dem Tisch ausgebreiteten Asservaten die folgenden heraus, die er als damals gesehene Asservate wieder erkennt.

Der Zeuge gibt zu dem von Ihm herausgesuchten Asservat B 52 Pos. 2.6 -Kuvert mit Papierschnitzel- folgende Erklärungen ab:

Zeuge Pel[zing]:

Hier drin müssen sich die Papiere befinden aus einem der Fahrzeuge, wenn mich nicht alles täuscht, aus dem, also aus einem der Fahrzeuge auf jeden Fall. Es war nämlich ein zerrissenes Fahrtenbuch dabei mit ARAL Aufdruck und es waren dann auch noch Karten dabei. Ja, das ist[pppp] aus dem Ford 17 M an Gebäude 28.

Der Zeuge gibt zu dem von Ihm herausgesuchten Asservat B 52 Pos. 2.4 [qqqq] -Kuvert mit Papieren- folgende Erklärungen ab:

Zeuge Pel[zing]:

Die Position 2.4 aus B 52 wurde damals ausgesondert und zwar deswegen, weil sich ergeben hat, daß dieses aus diesem zerstörten Ford Capri stammen muß, wegen der englischen Schrift.

Vors.:

Position 2.4 aus B 52. Ist Ihnen bei diesen Papieren [6825] irgend etwas besonderes aufgefallen, etwa ein Name oder sonst etwas?

Zeuge Pel[zing]:

Es fiel damals auf, daß eine amerikanische Versicherungslizenz dabei war.

Vors.:

Meinen Sie damit eine grüne Versicherungskarte oder ...

Zeuge Pel[zing]:

Nein, die Versicherungslizenz.

Vors.:

Könnten Sie noch den Namen angeben, der eingetragen war?

Zeuge Pel[zing]:

Au, das weiß ich ... ich glaube, das war der CPT Bronner oder so ähnlich.

Vors.:

Bitte?

Zeuge Pel[zing]:

Bronner oder so ähnlich, der CPT.

Vors.:

Der Name Bonner.

Zeuge Pel[zing]:

Ich sagte ja, Bronner oder so ähnlich.

Vors.:

Ist Ihnen bekannt, daß bei diesen schriftlichen Unterlagen dieser Name verzeichnet war?

Zeuge Pel[zing]:

Ja.

Vors.:

Mehrfach, einfach?

Zeuge Pel[zing]:

Mehrfach.

Vorsitzender stellt fest, daß in der Tüte des Asservats B 52 Pos. 2.4 u.a. ein amerikanischer Zulassungsschein für einen Pkw Capri und eine grüne Versicherungskarte für einen Pkw Ford enthalten sind und verliest gemäß § 249 StPO die Eintragungen, die in dem Zulassungsschein und der grünen Versicherungskarte enthalten sind.

Vors.:

Können wir nochmals ganz kurz auf Pos. 2.6 zurückkommen, ob da irgendwelche charakteristischen Schriftstücke enthalten sind, die verlesbar wären.

Das Asservat B 52 Pos. 2.6 wird dem Gericht übergeben.

Vorsitzender stellt fest, daß in der Tüte des Asservats B 52 Pos. 2.6 u.a. eine teilweise zerstörte grüne Versicherungskarte -Allianz Versicherungs AG.- und ein ebenfalls teilweis zerstörtes Fahrtenbuch -ARAL- enthalten sind und verliest gemäß § 249 StPO die Eintragungen, die in der grünen Versicherungskarte enthalten sind, sowie die Eintragungen über den Fahrzeughalter des Fahrtenbuchs.

[6826] Der Zeuge gibt zu dem von ihm herausgesuchten Asservat B 52 Pos. 2.7

- 1 Plastiksack mit Papierschnitzeln -

folgende Erklärungen ab:

Zeuge Pel[zing]:

Ich meine mich zu erinnern noch, an eine zerrissene Karte. Aber ob ... aus welchem Fahrzeug sie gekommen ist, weiß ich nicht.

Der Zeuge gibt zu dem von ihm herausgesuchten Asservat B 52 Pos. 2.9

- mehrere Teile eines Zeitmessers

- W 2 172 -

folgende Erklärungen ab:

Zeuge Pel[zing]:

Da ist sogar noch von uns ein Zettel mit drin, und zwar ist es eine der Jageruhren, die gefunden wurde, die Teile einer Jageruhr, also eines Kleinweckers.

Vors.:

Ist dieser Zettel damals original hergestellt worden?

Zeuge Pel[zing]:

Der ist damals original hergestellt worden. Es ist nämlich unser Stempel vom Landeskriminalamt, Abteilung Kriminaltechnik drunter.

Der Zeuge gibt zu dem von ihm herausgesuchten Asservat B 52 Pos. 1.6

- mehrere Teile eines Zeitmessers,

Nr. W 2371 -

folgende Erklärungen ab:

Zeuge Pel[zing]:

Dann Pos. 1.6, stammt ebenfalls von einer Jageruhr. Auch hier befindet sich noch der Stempel von uns, original hergestellt. Und da ist damals ein Fehler vorgekommen, mit Auskunft von Herrn Huf, war das. Er hat zuerst wegen dem 371 das als 3. Quartal angegeben und erst als er es merkte und dann später als Quartal, 3. Quartal 71. Das hab ich allerdings dann erst hinterher erfahren.

Der Zeuge gibt zu dem von ihm herausgesuchten Asservat B 52 Pos. 1.3

- mehrere große Metallteile vom Pkw VW -

folgende Erklärungen ab:

[6827] Zeuge Pel[zing]:

B 52 Pos. 1.3 ist ein Teil, ein Blechteil vom VW mit den roten Eintragungen, die damals vorsichtshalber sichergestellt wurden, das Blechteil, im Falle, daß, was auf dem Boden lag, zu sehr ausgewaschen gewesen wäre.

Vors.:

Konnte man feststellen, woher das Blechteil stammte, aus der Rückseite oder der Vorderseite?

Zeuge Pel[zing]:

Das Blechteil wurde vor dem Juli dem Bundeskriminalamt übergeben, es ist also daraufhin gar nicht mehr untersucht worden, von mir aus, wo es überhaupt hinpassen hätte können.

-Der Zeuge gibt zu dem von ihm herausgesuchten Asservat B 52 Pos. 2.15 -mehrere Drahtstücke mit unterschiedlicher Länge und Farbe- folgende Erklärungen ab:-

Zeuge Pel[zing]:

Das ist B 52 Pos. 2.15, weil ich mich erstens Mal an diese Doppellitze erinnern kann, wo man[rrrr] allerdings dann angenommen, es käme vom Auto, und dann insbesondere an den Deckel eines Feuerzeugs, der hier sehr stark zerstört ist. Und zwar ist das ein Feuerzeug, wie es die Amerikaner üblicherweise bei sich haben, also ein Benzinfeuerzeug und es wurde damals angenommen, daß es einem der Getöteten gehört hat.

Sämtliche von dem Zeugen herausgesuchten Asservate wurden vom Gericht in Augenschein genommen.

Die Verfahrensbeteiligten hatten Gelegenheit, am Augenschein teilzunehmen.

Vors.:

Weitere Fragen an den Herrn Zeugen?

Richter Ma[ier]:

Herr Pelzing, wenn ich Sie recht verstanden habe, waren Sie bei der Sicherstellung der eben vorgelegten Asservate am Tatort in irgendeiner Weise mit beteiligt ...

Zeuge Pel[zing]:

Bei der Sortierung.

Richter Ma[ier]:

Bitte?

Zeuge Pel[zing]:

Bei der Sortierung.

Richter Ma[ier]:

Bei der Sortierung, aber noch am Tatort haben Sie diese Sachen gesehen?

Zeuge Pel[zing]:

Ja, und zwar unter dem Zelt.

[6828] Vors.:

Wenn keine weiteren Fragen mehr sind, können wir Herr Pelzing vereidigen?

Der Zeuge Pelzing wird vorschriftsmäßig vereidigt und im allseitigen Einvernehmen um 14.48 Uhr entlassen.

Vors.:

Dann als nächsten Herrn Tietgen.

Ende von Band 373

[6829] Der Zeuge KHK Tietgen erscheint um 14.48 Uhr[ssss] im Sitzungssaal.

Der Zeuge macht folgende Angaben zur Person:

Tietgen, Karlheinz, 49 Jahre,

Kriminalhauptkommissar beim Bundeskriminalamt.

Mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert.

Wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

Vors.:

Herr Tietgen, wenn wir die Unterlagen hier richtig deuten, sind Sie bei den Ermittlungen im Anschluß an den Sprengstoffanschlag im Heidelberger Hauptquartier im Mai 72 mit eingesetzt gewesen?

Zeuge Ti[etgen]:

73.

Vors.:

72.

Zeuge Ti[etgen]:

73.

Vors.:

Bitte?

Zeuge Ti[etgen]:

73.

Vors.:

Sprengstoffanschlag?

Zeuge Ti[etgen]:

War 72, aber ich bin 73 eingesetzt worden.

Vors.:

Ja, bei den Ermittlungen waren Sie 73 eingesetzt, das ist richtig.

Zeuge Ti[etgen]:

Jawohl.

Vors.:

Also lange nach der Tatzeit.

Zeuge Ti[etgen]:

Jawohl.

Vors.:

Welchen Gegenstand, welchen Aufgabenkreis hatten Sie bei den Ermittlungen?

Zeuge Ti[etgen]:

Wir sollten Nachermittlungen durchführen, und ich habe Vernehmung gemacht. Ich habe Zeugen vernommen, amerikanische und deutsche, und habe eine Skizze gefertigt, eine Rekonstruktion.

Vors.:

Diese Skizze soll Gegenstand, hauptsächlich jedenfalls Gegenstand Ihrer heutigen Vernehmung sein. Wann 1973 sind Sie da tätig geworden?

Zeuge Ti[etgen]:

Im Oktober, Ende Oktober 1973.

Vors.:

Also nahezu eineinhalb Jahre später.

Zeuge Ti[etgen]:

Jawohl.

[6830] Vors.:

Ließ sich da noch die Grundlage für eine Skizze gewinnen?

Zeuge Ti[etgen]:

Ja.

Vors.:

Wie geschah das?

Zeuge Ti[etgen]:

Aufgrund von zahlreichen Lichtbildern, die wir zur Verfügung hatten und aufgrund der Tatsache, daß eigentlich keine großen Veränderungen, bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, so daß wir also Fixpunkte hatten, und die mit den Lichtbildern entsprechend in einer Skizze umsetzen konnten.

Vors.:

Nun sind Sie ja sicherlich bei der Skizze darauf angewiesen gewesen, auch festzustellen, wo einzelne markante Trümmerstücke beispielsweise gelegen hätten, wo Verletzte oder getötete Personen ...

Zeuge Ti[etgen]:

Das war bildhaft festgelegt und festgestellt. Und die Fixpunkte waren nach wie vor noch vorhanden, wie zum Beispiel Parkstreifen, Bürgersteige, Bäume.

Vors.:

Haben Sie noch in Erinnerung, um welchen Ort es sich gehandelt hatte; es sind ja zwei Sprengorte gewesen?

Zeuge Ti[etgen]:

Wir haben Skizzen gefertigt von beiden Tatorten innerhalb eines Komplexes. Tatort 1 bezeichnen wir das Gebäude 28 und Tatort 2 die mobile Sendestation.

Die Skizze aus Band 102 Bl. 263 wird vom Gericht eingesehen.

Diese Skizze wird dem Zeugen mit der Bitte übergeben, diese zu erläutern und anzugeben, wie es[tttt] dazu kam[uuuu], die in der Skizze eingezeichneten Stellen als Metallteile und Personen anzunehmen.

Die im oberen rechten Rand der Skizze enthaltenen Erläuterungen sind abgedeckt.

Zeuge Ti[etgen]:

Im linken unteren Teil sehen Sie die Bezeichnung Gebäude Nr. 28 Süd. Wir haben dann einen Punkt genommen der fest stand, und zwar mit MP bezeichnet, Meßpunkt. Der Tatort, der Stand des Fahrzeugs, ergibt sich aus der Länge des Kraftfahrzeuges im Verhältnis zum Gebäude vom Meßpunkt. Die entsprechenden Eintragungen auf der Karte, bezeichnet mit 1 bis 13, sind eingetragen worden aufgrund der Lichtbilder, die wir zur [6831] Verfügung hatten. Ich habe die Lichtbilder leider nicht zur Verfügung hier im Moment. Ich kann Ihnen also nicht im einzelnen sagen, wie groß die einzelnen Teile noch waren, das hab ich nicht mehr in Erinnerung. Aber wenn Sie mir die Lichtbilder zur Verfügung stellen, die ich damals zur Verfügung hatte, dann würde[vvvv] ich sicherlich in der Lage sein, Ihnen das eingehender zu erläutern.

Vors.:

Herr Tietgen, wir haben hier verschiedene Lichtbildmappen, die nummeriert sind. Wissen Sie zufällig noch, um welche Mappe es sich gehandelt hat der Nummer nach?

Zeuge Ti[etgen]:

Soweit mir bekannt ist, müßten die Lichtbilder hier bei Ihnen vorliegen.

Vors.:

Ja, aber in welcher Mappe? Wir haben also hier die Nummern 1 bis 7 und dann kommt noch ein ... bitte.

Reg. Dir. Wi[dera]:

Herr Vorsitzender ... helfen, es müßte die Bildmappe Nr. 2 sein.

Vors.:

Das vermute ich stark. Frage, erinnern Sie sich daran, ob sich’s darum gehandelt hat?

Zeuge Ti[etgen]:

Um ehrlich zu sein, nein.

Dem Zeugen wird die Lichtbildmappe aus Band 102 Bl. 49 - 103 vorgelegt mit der Bitte zu erklären, ob es sich um dieselbe gehandelt habe.

Der Text, der die Bilder beschreibt, ist abgedeckt.

Zeuge Ti[etgen]:

Das Bild Nr. 9 und 10 zeigen den Arbeitsplatz innerhalb des Gebäudes 28. Ich bin fast sicher, daß es das ... der erste Raum war, wenn man reinkam. Und auf Bild Nr. 12 können Sie erkennen, auf dem rechten oberen Teil, die herausgebrochene Wand. Und zwar hat hinter dieser Wand, das ist also ein Fenster gewesen, das man nachträglich vermauert hatte, hinter dieser Wand hat also der Zeuge Cooper, der Amerikaner Cooper gearbeitet, und zwar etwa vielleicht einen Meter oder zwei von dieser Öffnung entfernt. Von da aus gehend nach links sehen Sie einen Militärpolizisten stehen, das war der Eingang nach links, wo wir nachher, glaub ich, einen toten [6832] Amerikaner gefunden haben, das müßte etwas ... weiter sein. Auf Bild Nr. 14 und Bild Nr. 13 vielleicht ist das noch deutlicher zu erkennen, da steht auf dem Bild ein amerikanischer Militärpolizist. Und von ihm aus in Richtung zum Fotografen etwa zweieinhalb Meter können Sie eine Vertiefung noch im Boden erkennen und die Detonations- und Druckwelle an den Metallteilen der Fenster. Das heißt also mit anderen Worten, daß, ich bin zwar kein Gutachter, aber daß da die Detonationsstelle gewesen ist. Auf dem gleichen Bild, nach rechts, sehen Sie dann ein Werkstattgebäude. Und auf Bild Nr. 14 ganz rechts, in der Mitte des Bildes, sehen Sie Teile eines Fahrzeuges, und zwar sind das die Fahrzeugteile des getöteten Amerikaners. Bild Nr. 15 ist nochmal eine Detailaufnahme und Bild Nr. 16 sehen Sie im Vordergrund rechts ein Fahrrad und weiter, etwa im unteren Bildrand, sehen Sie ein Stück Rasen. In der Verlängerung dazu, vielleicht vier Meter weiter war ein Baum. Und nach den Aussagen, die ich gewonnen habe, Sie sehen hier den Hydranten und dann den Baum, und in dem Baum haben die ... der Unterkörper des getöteten Amerikaners gehangen, sind dann später runtergefallen. Ein weiterer Festpunkt für uns war die Tankstelle, die Sie ... ich glaube nicht, daß sie hier in diesem Bildband die Tankstelle sehen. Nr. 32 ist das Zimmer des Obersten, der zu dem Zeitpunkt auf einer Dienstreise in England war, und Sie sehen auch die Verdrahtung vor seinem Zimmer. Ab 34 glaub ich, beginnt schon der Tatort Nr. 2, mobile Station. Auf Bild 38 im unteren Bildrand rechts können Sie noch ein Metallstück erkennen. Und auf Bild 39 Bildmitte, können Sie die Stelle erkennen, wo das Tatfahrzeug gestanden hat, und im Bildrand rechts Mitte noch wiederum ein größeres Metallstück. Sie können erkennen, daß die Markierung für die einzelnen Parkplätze nach wie vor erhalten sind. Das war auch zu dem Zeitpunkt, wo ich die Skizze gemacht hab.

Vors.:

Die Erläuterungen lassen den Schluß zu, daß das doch die Bilder waren, die Sie als Vorlage benutzt haben bei der Herstellung der Skizze.

[6833] Zeuge Ti[etgen]:

Zum größten Teil, ja.

Vors.:

Ja.

Zeuge Ti[etgen]:

Ich hatte allerdings noch einige andere zur Verfügung. Das waren aber Aufnahmen, die mehr oder weniger doppelt waren, die aus anderen Blickrichtungen geschossen waren, die mir doch aber immerhin noch Anhaltspunkte gegeben haben. Aber im wesentlichen sind das die Bilder, die ich hier eben gesehen habe.

Vors.:

Und welche Entfernungen haben Sie nun so im einzelnen bei markanten Trümmerstücken feststellen können, die auf Ihrer Skizze hier eingetragen sind? Können Sie das aus dem Gedächtnis noch sagen oder bedürfen Sie des Blickes auf die Skizze?

Zeuge Ti[etgen]:

Also einzelne Teile, die sind sicherlich, wenn ich das heute noch in Erinnerung habe, bis 50 und mehr Meter geflogen.

Vors.:

Nach den Bildern?

Zeuge Ti[etgen]:

Nach den Bildern, ja. Und zum Teil waren auch noch im Beton Stellen erkennbar, wo ein Metallteil aufgeschlagen war.

Vors.:

Wenn zu der Skizze weitere Fragen sind, also der Skizze Blatt 263, bitte. Beim Gericht sehe ich keine Fragen. Die Herren der Bundesanwaltschaft, auch keine Fragen zu dieser Skizze mehr? Die Herren Verteidiger? Ich sehe nicht.

Die Skizze aus O. 102 Bl. 273 wird vom vom Gericht eingesehen.

Diese Skizze wird dem Zeugen mit der Bitte vorgelegt, zu erklären, ob er an dieser Skizze beteiligt gewesen ist und zu erläutern, wie sie zustande gekommen ist und was die einzelnen Eintragungen bedeuten.

Zeuge Ti[etgen]:

Wir sind nach dem gleichen Prinzip vorgegangen. Wir haben uns Fixpunkte genommen, die nach wie vor auch erkennbar nach dem Anschlag unverändert waren, und sind dann nach dem Dreiecksverfahren vorgegangen, und haben danach die Skizze erstellt.

[6834] Vors.:

Konnte man zu der Zeit, als Sie an diesen Ort gekommen sind, noch Spuren, unmittelbare Spuren erkennen?

Zeuge Ti[etgen]:

Ja, der Detonationskrater, der hier eingezeichnet ist als Explosionsherd, der war nach wie vor erkennbar im Beton.

Vors.:

Und in welcher Form war er erkennbar? Was sah man?

Zeuge Ti[etgen]:

Die typischen Merkmale eines detonierenden Sprengkörpers, Auswerfungen verschiedener Größenordnung aus dem Beton.

Vors.:

Und die übrigen Trümmerstücke, die hier zu erkennen sind auf der Skizze, mit Verbingungslinien versehen sind, das sind also auch wieder Übernahmen aus Bildern?

Zeuge Ti[etgen]:

Aus Bildern und exakt abgemessen.

Vors.:

Weitere Fragen zu dieser Skizze? Bitte.

Richter Mai[er]:

Sie sagen, Sie haben das also nach Fotos festgestellt, zunächst mal als Anhaltspunkt Fotos genommen und dann haben Sie in der Natur nachgemessen, die Entfernungen, bis zu der betreffenden Stelle, die auf dem Foto erkennbar war.

Zeuge Ti[etgen]:

Ja.

Richter Mai[er]:

Wenn Sie nun auf dieser Skizze hier sich einmal ansehen unten ein Trümmerstück mit der Nummer 9, unten in der Mitte. Wissen Sie noch, um was es sich dabei gehandelt haben soll?

Zeuge Ti[etgen]:

Nein. Das kann ich adhoc nicht mehr sagen.

Richter Mai[er]:

Da ist nun eine, es soll, das kann ich Ihnen vorhalten, eben auch aus den Fotos, die Sie gerade angesehen haben, es soll sich um einen Motorblock am Funkmast handeln. Wenn da nun eine Entfernung zu dem Explosionsherd von ungefähr 16 Metern angegeben ist, können Sie dann sagen, diese Entfernung trifft tatsächlich zu?

Zeuge Ti[etgen]:

Ja.

Richter Mai[er]:

Zwischen diesen beiden Punkten natürlich.

Zeuge Ti[etgen]:

Ja.

Richter Mai[er]:

Das ist das eine. Dann haben Sie in der oberen Hälfte der Skizze mehrere Trümmerstücke eingezeichnet, bezeichnet mit der Nummer 5. Das war offenbar die Gegengerade sozusagen, auf diesem Parkplatz vor dem Casino. Wissen Sie noch, um welche Trümmerstücke es sind da gehandelt haben soll?

[6835] Zeuge Ti[etgen]:

Blechstücke. Ich kann Ihnen nicht mehr sagen, wie groß die Blechstücke waren. Ich kann Ihnen auch nicht mehr sagen, welche Teile von einem Kraftfahrzeug diese Blechstücke einmal gewesen waren, das kann ich nicht mehr sagen.

Richter Mai[er]:

Wieder meine Frage. Ich entnehme der Skizze hier eingetragene Entfernungen von 48 und 62 Metern. Die wurden also auch in der Natur nachgemessen und wurden zutreffend in die Skizze hier übertragen. Dasselbe gilt wohl, ich weiß nicht, ob Sie noch wissen, um was es sich dabei[wwww] handelt, in der Mitte ... unteren Hälfte der Skizze ein Trümmerstück mit der Bezeichnung 4, und einer Entfernungsangabe von 11,50 Meter, auch diese Entfernung zutreffend in die Skizze übertragen.

Zeuge Ti[etgen]:

Jawohl.

Richter Mai[er]:

Danke.

Vors.:

Sonstige Fragen an den Herrn Zeugen? Ich sehe, beim Gericht nicht. Bei der Bundesanwaltschaft? Nicht. Die Herren Verteidiger? Keine Fragen mehr. Dann können wir Herrn Tietgen, wenn keine Bedenken bestehten, vereidigen.

Der Zeuge KHK Tietgen wird vorschriftsmäßig vereidigt und im allseitigen Einvernehmen um 15.05 Uhr entlassen.

Die Aussagegenehmigung des Zeugen KHK Tietgen ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

Der Zeuge KHK Leide erscheint um 15.06 Uhr im Sitzungssaal.

Der Zeuge KHK Leidel macht folgende Angaben zur Person:

Reinhold Leidel, Kriminalhauptkommissar im Bundeskriminalamt Wiesbaden, 39 Jahre.

Mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert. Wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

Vors.:

Herr Leidel, wenn die Unterlagen, die wir hier vorliegen haben, stimmen, dann sind Sie nach dem Sprengstoffanschlag im Hauptquartier in Heidelberg im Mai 72 bei den Befunden, Feststellungen von Örtlichkeit und von einzelnen ... und der Lage von einzelnen Beweisstücken beteiligt gewesen.

[6836][17] [6837] Zeuge Lei[del]:

Ich war in Heidelberg im Hauptquartier zum ersten Mal im Oktober 1973 bei einer Rekonstruktion dabei.

Vors.:

Und haben Sie damals diesen Aufgabenkreis, den ich eben andeutete, in der Tat gehabt?

Zeuge Lei[del]:

Ich hatte die Aufgabe seinerzeit, Handskizzen zu fertigen, die sich bei den Unterlagen befinden.

Vors.:

Und was hatten Sie für Anhaltspunkte?

Zeuge Lei[del]:

Wir hatten Lichtbilder. Die hat uns der Sachbearbeiter zur Verfügung gestellt und Angaben von Zeugen.

Vors.:

Von Tatzeugen, die selbst noch diese Dinge erlebt haben, oder waren das auch schon wieder mittelbare Zeugen?

Zeuge Lei[del]:

Nein, das waren Zeugen, die also die, zum Beispiel die Verletzten als Letzter, gesehen[xxxx] hat, der Zeuge Cooper und dann von anderen, die auch wieder vom Hörensagen weitererzählt haben.

Vors.:

Nun befinden sich bei den Akten zwei Handskizzen, cirka 1:100 von den beiden ... nein, alle von einem Ort. Hier heißt es darunter: Gefertigt nach Zeugenangaben von KOK Leidel. Erinnern Sie sich daran, daß Sie solche Skizzen hergestellt haben?

Zeuge Lei[del]:

Jawohl, die habe ich angefertigt.

Vors.:

Sind die maßstabsgetreu, was die Gebäudeteile selbst anlangt und die Zimmerangaben?

Zeuge Lei[del]:

Das sind cirka maßstabsgetreu. Ich hab sie also nach einem Bauplan abgezeichnet.

Vors.:

Ich beabsichtige, dem Herrn Zeugen gleich diese Skizzen vorzulegen mit der Bitte, sie zu erläutern. Wird gegen dieses Verfahren ein Bedenken erhoben? Ich sehe nicht.

Die Skizzen in Band 102 Blatt 188 und 189 werden vom Gericht eingesehen.

Diese Skizzen werden dem Zeugen mit der Bitte um Bestätigung vorgelegt, ob diese von ihm stammen. Ferner wird er um Erläuterung gebeten, was die Skizzen darstellen und wie er damals zu seinen Erkenntnissen gekommen ist.

Zeuge Lei[del]:

Jawohl, das sind also die Handskizzen die ich seinerzeit gefertigt habe.

Bei der Skizze Blatt 188 handelt es sich um den Vorplatz zum Gebäude 28 Nord und Süd. Das ist also der Parkplatz, wo das [6838] Fahrzeug gestanden haben soll, denn ich selbst habe es nicht gesehen. Ich habe es ja auch nur von Zeugen gehört und der Parkplatz ist ... die einzelnen Parkplätze sind noch gekennzeichnet gewesen, als ich im Oktober 73 dort war.

Vors.:

Hier ist ein Stern eingetragen im unteren Teil der Skizze auf einem dieser Parkplätze. Ist das noch eine eigene Beobachtung gewesen?

Zeuge Lei[del]:

Ich habe lediglich festgestellt, daß am Boden, der war neu gepflastert, eine Vertiefung drin war. Und dann wurde mir gesagt, dort sei das Sprengdetonationszentrum gewesen sein.

Vors.:

Sie haben hier die Maße eingetragen, cirka 3,90, cirka 3,50. Haben Sie die selbst vermessen zu dieser Vertiefung?

Zeuge Lei[del]:

Die habe ich selbst vermessen, jawohl, Herr Vorsitzender.

Vors.:

Dann, Sie sehen ja noch verschiedene Bezeichnungen, Blut, Schuh, Lage der Leiche und so weiter. Wie kommen Sie zu diesen Angaben?

Zeuge Lei[del]:

Das sind Angaben von Zeugen, die mir das gesagt haben. Und auch anhand des Lichtbildes konnten wir feststellen etwa, wo die Teile lagen.

Vors.:

Hier ist dann noch eingezeichnet mit einem Pfeil der Weg von zwei amerikanischen Armeeangehörigen, Name Bonner und Woodwand ...

Zeuge Lei[del]:

Ja, Zeuge Coopers ...

Vors.:

... sind eingetragen ...

Zeuge Lei[del]:

Entschuldigung. Zeuge Cooper sagte uns, daß er zusammen mit Captain Bonner und dem anderen amerikanischen Soldaten zur Türe rausgegangen ist, daß er nach rechts abbog, um da in die Snack-Bar zu gehen. Und die beiden anderen sind geradeaus weitergegangen. Wie weit, das wußte er nicht und das hab ich dann eingezeichnet hier auf der Handskizze.

Vors.:

So daß auch die Angabe „Weg des Zeugen Cooper“ im unteren Teil nach rechts abgehend, auf einer unmittelbaren Aussage dieses Zeugen beruht.

Zeuge Lei[del]:

Dieses Zeugen, jawohl.

Vors.:

Weitere Fragen bitte zu dieser Skizze? Herr Berichterstatter. Keine Fragen mehr. Die Herren von der Bundesanwaltschaft, bitte.

[6839] Reg. Dir. Wi[dera]:

Herr Leidel, zu dem Stern, der da eingezeichnet ist und zum ... zu den Parkplätzen. Sie sagten eben, die Parkplätze seien noch vorhanden gewesen. Und ein paar Sätze später sagten Sie dann, es sei da, wo die Sprengstelle gewesen sei, es sei neu gepflastert. Bezieht sich das nur auf die Sprengstelle oder bezieht sich das auf den ganzen Vorplatz, weil das eine das andere meines Erachtens ausschließen würde?

Zeuge Lei[del]:

Das kann ich nicht sagen. Ich hab jedenfalls, als ich unten war, festgestellt, daß diese Parkplätze markiert waren mit weißer Farbe und dort wo das Detonationszentrum gewesen sein soll, hatte man eine Verteifung festgestellt. Von Zeugen wurde auch gesagt, daß dort eben die Detonation erfolgt sein soll.

Vors.:

Sonstige Fragen im Zusammenhang mit der Skizze 188? Ich sehe nicht. Dann können wur zur Skizze 189 kommen.

OStA Holland verläßt um 15.12 Uhr den Sitzungssaal.

Zeuge Lei[del]:

Diese Skizze habe ich nach einem Bauplan gefertigt, der uns von den amerikanischen Dienststellen zur Verfügung gestellt wurde.

Vors.:

Er zeigt denselben Ort, Sprengort, also auch Gebäude 28.

Zeuge Lei[del]:

Jawohl.

Vors.:

Aber weist eben doch mehr das Innere aus, dieses Gebäude.

Zeuge Lei[del]:

Es handelt sich vor allem hier um das Gebäude 28 Süd.

Vors.:

Ja.

Zeuge Lei[del]:

Das ja sehr in Mitleidenschaft gezogen ist, soweit mir gesagt wurde.

Vors.:

Hier ist nun die Lage einer Leiche eingezeichnet, unterhalb dieses Wasserbehälters.

Zeuge Lei[del]:

Ja, wir haben diese Lage so eingezeichnet, weil wir zu diesem Zeitpunkt noch nicht genau wußten, wie der Tote nun wirklich gelegen hat. Es wurde erst später ermittelt, daß er also mit dem Kopf in Richtung Tür gelegen haben soll.

Vors.:

Erst später meinen Sie, erst später, das heißt also, über eineinhalb Jahre später?

[6840] Zeuge Lei[del]:

Nein, als ich die Zeichnung am 27.10.1973 gefertigt habe war das noch nicht bekannt. Da wurde erst dann im Laufe der Nachermittlungen noch ein Zeuge ermittelt, der. den Toten selbst mit rausgeholt hatte. Und der konnte uns dann genau sagen, wie die Lage der Leiche war.

Vors.:

Die Maße, die hier eingetragen sind, wieder cirka 3,50 von dem Stern, also der von Ihnen angenommenen Sprengstelle bis zur Wand, dann 4,68 als Entfernung dieses Personeneinganges bis zu einer Gittertüre und dann weiter bis zu der Leiche, sind die Maße von Ihnen selbst nachgemessen worden oder entsprechen die nur dem Plan?

Zeuge Lei[del]:

Dieses Maß mit 4,68 habe ich also anhand des Planes festgestellt und auch selbst nochmal nachgemessen. Das war auch nur ein Cirka-Maß.

Vors.:

Dann müßte man davon ausgehen, daß die Entfernung von der Gittertüre bis zu der Lage der Leiche nach Ihren Feststellungen ungefähr vier Meter betragen haben müßte ... sind vier Zentimeter, ungefähr, cirka.

Zeuge Lei[del]:

Das kann ich also nicht mehr sagen, Herr Vorsitzender.

Vors.:

Aber wenn’s vier Zentimeter sind bei 1:100 müßten wir das eigentlich annehmen.

Zeuge Lei[del]:

Es müßte so sein, ich kann’s aber nicht mit Bestimmtheit sagen.

Vors.:

Das Büro Oberst Saalberg ist eingetragen. Gab’s da irgend etwas Besonderes dazu[yyyy] festzustellen?

Zeuge Lei[del]:

Nein es ist, als ich im Oktober 73 dort war, waren bauliche Veränderungen vorgenommen.

Vors.:

Und Arbeitsraum Cooper, der ja verlassen war, denn Sie schilderten gerade eben, daß der Zeuge weggegangen war.

Zeuge Lei[del]:

Jawohl.

Vors.:

Beruht das auf seinen Angaben?

Zeuge Lei[del]:

Das beruht auf seinen Angaben.

Vors.:

Sonstige Fragen zu dieser Skizze? Beim Gericht sind keine Fragen. Herr Bundesanwalt Widera? Keine Fragen. Die Herren Verteidiger? Auch nicht.

[6841] Dann darf ich um Rückgabe der Skizze bitten. Herr Zeuge, hatten Sie bei der Ermittlung der örtlichen Situation des sogenannten Computerraums mitgewirkt?

Zeuge Lei[del]:

Nein, hab ich nicht mitgewirkt.

Vors.:

Also das wäre im Gebäude 28 Teil Nord. Nicht?

Zeuge Lei[del]:

Ich war zwar in diesem Gebäudeteil, aber ich hab nichts weiter mit ausgemessen und auch keine Ermittlungen getrieben.

Vors.:

Könnten Sie anhand der ... einer Skizze, die[zzzz] diesen Computerraum unter anderem aufführt, erkennen und angeben, daß die Lage so ist?

Zeuge Lei[del]:

Nein, kann ich leider nicht sagen, denn ich hab also nur im Vorraum, war ich einmal drin, bin dann gleich wieder raus.

Vors.:[aaaaa]

Danke. Weitere Fragen an den Herrn Zeugen in dem Zusammenhang? Ich sehe nicht.

OStA Holland erscheint um 15.16 Uhr wieder im Sitzungssaal.

Der Zeuge KHK Leidel wird vorschriftsmäßig vereidigt und im allseitigen Einvernehmen um 15.16 Uhr entlassen.

Vors.:

Dann bitte ich jetzt zuletzt noch Herrn Kleckers.

Der Zeuge PM Kleckers erscheint um 15.17 Uhr im Sitzungssaal.

Der Zeuge PM Kleckers macht folgende Angaben zur Person:

Martin Kleckers, geboren [Tag].[Monat].53 in Erbach, verheirateter Polizeibeamter, Dienststelle: Polizeirevier Göppingen.

Mit den Angeklagten nicht verwandt und nicht verschwägert.

Wegen Eidesverletzung nicht vorbestraft.

Vors.:

Herr Kleckers, ist es richtig, wenn wir annehmen, daß Sie nach dem Sprengstoffanschlag im Heidelberger Hauptquartier an der Spurensuche beteiligt gewesen sind?

Zeuge Kl[eckers]:

Jawohl.

Vors.:

Können Sie ganz kurz sagen, wie es zu dem Einsatz kam und wie er[bbbbb] vor sich ging?

[6842] Zeuge Kl[eckers]:

Zu dieser Zeit war ich bei der Bereitschaftspolizei Göppingen, 8. Hundertschaft, und am 25.2.1972 kam der Einsatzbefehl nach Heidelberg zum Hauptquartier der amerikanischen Streitkräfte. Dort wurden wir eingesetzt zur Spurensicherung und zur Tatortsicherung.

Vors.:

Wie hat sich das dann abgespielt? Wie wurden Sie eingeteilt? Wie ist man vorgegangen, wie hat man, wenn man Spuren oder Beweismittel oder sonstige Stücke gefunden hat, die verwahrt und weitergegeben?

Zeuge Kl[eckers]:

Die einzelnen Elemente, die gefunden wurden, wurden dem Gruppenführer gegeben. Der gab es weiter an den Herrn Krapp. Das war der allgemeine Weg und der wurde auch eingehalten.

Vors.:

Und hat man Sie besonders angewiesen, auf was Sie achten sollten?

Zeuge Kl[eckers]:

Besonders angeweisen wurden wir, auf Dinge, die zum Beispiel einen Sprengkörper bilden konnten, auf Metallgefäße oder Metallbehälter, einigermaßen dickwandig.

Vors.:

Also vorwiegend Metallteile?

Zeuge Kl[eckers]:

Jawohl.

Vors.:

Sind Sie bei der Suche oder im Zusammenhang mit der Suche in den Besitz irgendeines besonders auffälligen Metallteils gekommen?

Zeuge Kl[eckers]:

Ja, mir hat ein Kollege meiner Gruppe, hat mir einen Deckel gebracht, den ich dann an Herrn Krapp weitergab.

Vors.:

Einen Deckel?

Zeuge Kl[eckers]:

Richtig, einen Verschlußdeckel.

Vors.:

Wie sah das etwa aus, können Sie’s heute noch beschreiben?

Zeuge Kl[eckers]:

Der hatte einen Durchmesser, festlegen kann ich mich nicht, von ungefähr zehn bis 15 Zentimeter und war ungefähr einen halben Zentimeter stark. Der Deckel war mit zwei Ringen, und zwischen den zwei Ringen waren Zahlen eingeprägt.

Vors.:

Ist Ihnen irgendwas besonderes sonst noch aufgefallen.

Zeuge Kl[eckers]:

Der Deckel war deformiert und, soweit ich mich erinnere, nur an einer Seite deformiert.

Vors.:

Sie haben früher mal eine Aussage gemacht, wo Sie an Stelle des Wortes „Deckel“ möglicherweise einen anderen Ausdruck [6843] verwendet haben.

Zeuge Kl[eckers]:

Ein Flaschenhalsverschluß wahrscheinlich.

Vors.:

Halsverschluß. Ist das ein Ausdruck, den Sie selbst gefunden haben oder ist der durch die Vernehmung Ihnen bekannt geworden?

Zeuge Kl[eckers]:

Ich glaub, den hab ich damals selbst gefunden.

Vors.:

Könnten Sie dieses Stück heute wohl noch erkennen?

Zeuge Kl[eckers]:

Mit Sicherheit nicht, aber ich glaube schon.

Dem Zeugen wird das Asservat

B 52 Pos. 2.1

- 1 eingeschweißter Halsring einer 33 kg Flüssiggasflasche -

mit der Bitte vorgelegt zu erklären, ob es sich um dieses Stück gehandelt haben könnte.

Zeuge Kl[eckers]:

Ja, es könnte sich um dieses Stück gehandelt haben.

Vors.:

Sehen Sie irgendeine charakteristische Stelle daran, von der Sie sagen würden, so hat das damals auch ausgesehen?

Zeuge Kl[eckers]:

Ja, diese Einbuchtung hier, an diese erinnere ich mich also relativ genau, hier genau. Und ich wußte, daß auch bei den Zahlen, daß da 2 vorkommt, und die[ccccc] ist ja hier auch drauf. Also an der Innenseite die 2, die war also drauf. Daran erinnere ich mich.

Vors.:

Und daß solche Bezeichnungen eingestanzt waren, sind Ihnen geläufig?

Zeuge Kl[eckers]:

Ja, das ist mir also geläufig.

Vors.:

Und wenn Sie jetzt das Ding in der Hand haben, würden Sie auch heute noch sagen, daß es sich um einen Deckel gehandelt hat?

Zeuge Kl[eckers]:

Einen Deckel, richtig.

Vors.:

So betrachten Sie das auch heute.

Zeuge Kl[eckers]:

Einen Verschlußdeckel.

Vors.:

Wissen Sie zufällig noch, wer der Kollege war, der Ihnen das übergeben hat?

Zeuge Kl[eckers]:

Nein, das weiß ich nicht mehr.

Vors.:

Hat er Ihnen erzählt, wie er in den Besitz dieses Stück gekommen ist?

[6844] Zeuge Kl[eckers]:

Das bat er mir wahrscheinlich erzählt, aber im allgemeinen Trubel da ist es untergegangen.

Vors.:

Konnte nach den damaligen Umständen mit Sicherheit davon ausgegangen werden, daß es sich um ein Fundstück handelt, das auch dort im Zusammenhang mit der Suche nach solchen Spuren gefunden wurde?

Zeuge Kl[eckers]:

Ja.

Vors.:

Sonstige Fragen an den Herrn Zeugen? Bitte Herr Berichterstatter.

Richter Mai[er]:

Wissen Sie noch, es ist Ihnen wahrscheinlich bekannt geworden, daß es sich um zwei Tatorte handelt.

Zeuge Kl[eckers]:

Ja.

Richter Mai[er]:

Wissen Sie noch, an welchem der beiden Tatorte dieses Stück, das Sie glauben, wiederzuerkennen, gefunden wurde?

Zeuge Kl[eckers]:

Soweit ich mich erinnern kann, war das vor Gebäude ... vor dem Gebäude, in dem die Werkstatt drin war.

Richter Mai[er]:

Gebäude mit einer Werkstatt.

Zeuge Kl[eckers]:

Vor dem Gebäude standen, ich glaub, drei oder vier Bäume.

Richter Mai[er]:

Waren Sie der Vorgesetzte von diesem Kollegen, von dem Sie das Stück bekamen?

Zeuge Kl[eckers]:

Im Rang waren wir beide gleich. Ich war lediglich der stellvertretende Gruppenführer.

Richter Mai[er]:

Danke.

Vors.:

Weitere Fragen an den Herrn Zeugen? Ich sehe nicht. Auch seitens der Herren Verteidiger nicht. Dann können wir den Herrn Zeugen vereidigen.

Der Zeuge PM Kleckers wird vorschriftsmäßig vereidigt und im allseitigen Einvernehmen um 15.23 Uhr entlassen.

Vors.:

Und wir sind am Ende des heutigen Beweisprogrammes. Für morgen ist vorgesehen die Vernehmung der Zeugen Voigt, Baumgärtner, Ludwig, Elsa Maurer und Werner Sammet. Maßgeblich scheinen mir hier zu sein wieder die heutigen Ordner. Möglicherwiese kommt noch der Ordner 105 hinzu. Also zwischen 102 und 105 liegen die morgen benötigten Unterlagen. Wir setzen um 9.00 Uhr morgen früh fort.

Ende der Sitzung um 15.24 Uhr

Ende von Band 374.


[1] Andreas Baader wurde am 70. Verhandlungstag wegen ordnungswidrigen Benehmens nach § 177 GVG i.V.m. § 231b Abs. 1 StPO bis zum Ende des Monats Februar von der Hauptverhandlung ausgeschlossen (S. 6268 f. des Protokolls der Hauptverhandlung), Gudrun Ensslin am 73. Verhandlungstag (S. 6659 f. des Protokolls der Hauptverhandlung). Ulrike Meinhof und Jan-Carl Raspe hätten an der Hauptverhandlung teilnehmen können. in diesem Verfahren freigestellt war, die Hauptverhandlung zu verlassen, ergab sich aus der Annahme der vorsätzlich und schuldhaft herbeigeführten Verhandlungsunfähigkeit, die nach § 231a StPO grundsätzlich die Verhandlung in Abwesenheit der Angeklagten ermöglicht (s. hierzu den Beschluss des 2. Strafsenats, abgedruckt in Anlage 1 zum Protokoll vom 30. September 1975, S. 3124 ff. des Protokolls der Hauptverhandlung, 40. Verhandlungstag), sowie der Vorgabe des BGH, den Angeklagten dürfe ihre Anwesenheit nicht untersagt werden (BGH, Beschl. v. 22.10.1975 - Az.: 1 StE 1/74 - StB 60-63/75, BGHSt 26, S. 228, 234).

[2] Rechtsanwalt Dr. Heldmann war dem Angeklagten Baader als Pflichtverteidiger beigeordnet. Das ist möglich in den Fällen der notwendigen Verteidigung, in denen die Mitwirkung eines Verteidigers oder einer Verteidigerin gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 141 StPO a.F.; seit dem 13.12.2019 [Gesetz zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019, BGBl. I, S. 2128] ist die Bestellung in manchen Fällen von einem Antrag des/der Beschuldigten abhängig, § 141 Abs. 1 StPO). Die notwendige Verteidigung ergab sich in diesem Verfahren daraus, dass die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht stattfand (§ 140 Abs. 1 Nr. 1 StPO) und dem Vorwurf eines Verbrechens (§ 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO; ein Verbrechen liegt vor bei einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr, § 1 Abs. 1 StGB a.F.; heute: § 12 Abs. 1 StGB), sowie der Inhaftierung der Beschuldigten für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten (§ 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO a.F.; heute ist die zeitliche Vorgabe entfallen). Da den Angeklagten neben ihren Vertrauensverteidiger/innen je zwei weitere Verteidiger zur Sicherung des Verfahrens (gegen ihren Willen) beigeordnet worden waren, konnte die Hauptverhandlung trotz zwischenzeitlicher Abwesenheit der Vertrauensverteidigung fortgesetzt werden. Die Angeklagten weigerten sich jedoch, mit den von ihnen sog. Zwangsverteidigern zu reden. Ulrike Meinhof führte am 1. Verhandlungstag aus: „Es handelt sich bei diesen Verteidigern um Zwangsverteidiger, die als Instrumente der B. Anwaltschaft ohne jede Kompetenz, abhängige Staatsschutzverteidiger sind, d. h. ihrer Funktion in diesem Prozeß nach Vertreter der Anklagebehörden und der Staatsschutzabteilung“ (S. 85 des Protokolls der Hauptverhandlung).

[3] § 57 StPO a.F. schrieb für die Belehrung von Zeug/innen vor: „Vor der Vernehmung sind Zeugen zur Wahrheit zu Ermahnen und darauf hinzuweisen, daß sie ihre Aussage zu beeidigen haben, wenn keine im Gesetz bestimmte oder zugelassene Ausnahme vorliegt. Hierbei sind sie über die Bedeutung des Eides, die Möglichkeit der Wahl zwischen dem Eid mit religiöser oder ohne religiöse Beteuerung sowie über die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage zu belehren.“ Im Unterschied dazu ist die Vereidigung von Zeug/innen heute nur noch die Ausnahme (§ 59 StPO).

[4] Zu den Besonderheiten dieses Verfahrens gehörte es, dass sich die Prozessbeteiligten darauf einigten, ein gerichtliches Wortprotokoll als Arbeitsgrundlage anzufertigen (s. dazu S. 4 des Protokolls der Hauptverhandlung, 1. Verhandlungstag). Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich ein sog. Ergebnisprotokoll, in welchem der Gang und die wesentlichen Ergebnisse der Hauptverhandlung sowie die wesentlichen Förmlichkeiten festgehalten werden (§§ 272, 273 StPO). Die wörtliche Protokollierung ist nach § 273 Abs. 3 Satz 1 StPO nur dann vorgesehen, wenn es auf die Feststellung des Wortlauts einer Aussage oder Äußerung ankommt. Nach der damaligen Rechtsprechung bedurfte die Tonbandaufnahme in der Hauptverhandlung stets der Zustimmung der Beteiligten (BGH, Urt. v. 4.2.1964 - Az.: 1 StR 510/63, NJW 1964, S. 602 f.; OLG Schleswig, Beschl. v. 6.5.1992 - Az.: 2 Ws 128/92, NStZ 1992, S. 339). Heute wird die gerichtliche Tonbandaufnahme z.T. auch ohne Zustimmung der Beteiligten für zulässig erachtet (Kulhanek, in Knauer/Kudlich/Schneider [Hrsg.], Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung, Band 3/2, 1. Aufl. 2018, § 169 GVG Rn. 35; Schmitt, in Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung, 63. Aufl. 2020, § 169 GVG Rn. 13).

[5] Die United States Army Europe and Seventh Army (engl. Abkürzung USAREUR) bildet das Regionalkommando der US-amerikanischen Armee in Europa. Ihr heutiger Sitz ist Wiesbaden.

[6] Landes- und Bundesbeamt/innen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet bezüglich aller Angelegenheiten, die ihnen im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgeworden sind. Aussagen vor Gericht hierüber sind nur nach und im Umfang der Genehmigung durch den jeweiligen Dienstherrn gestattet (heute geregelt in § 37 Abs. 1 und 3 BeamtStG für Landesbeamt/innen und in § 67 Abs. 1 und 3 BBG für Bundesbeamt/innen; für den Stand 1975 galten für Landesbeamt/innen noch Landesgesetze, die sich allerdings an § 39 des Beamtenrechtsrahmengesetzes vom 1.7.1957 orientieren mussten; für Bundesbeamt/innen galt § 61 BBG a.F.). § 54 Abs. 1 StPO stellt sicher, dass die Verschwiegenheitspflicht auch im Falle einer Vernehmung als Zeug/in in einem Strafprozess fortbesteht.

[7] In der Rechtsprechung und Teilen der Literatur wird z.T. davon ausgegangen, dass es zur Sorgfaltspflicht von Zeug/innen gehöre, vor der Vernehmung das Gedächtnis anhand bestehender Unterlagen aufzufrischen, wenn sie Wahrnehmungen bekunden sollen, die sie in amtlicher Eigenschaft gemacht haben. Entwickelt haben sich diese Grundsätze zur Konkretisierung von Zeugenpflichten im Zusammenhang mit dem Straftatbestand des fahrlässigen Falscheids (§ 163 StGB a.F.; heute § 161 StGB) und der Frage, welche Sorgfaltspflichten Zeug/innen während bzw. bereits vor ihrer Aussage treffen (für einen Überblick s. Krehl, NStZ 1991, S. 416).

[8] Der/Die Vorsitzende kann ungeeignete oder nicht zur Sache gehörende Fragen der Verteidigung nach § 241 Abs. 2 StPO selbst zurückweisen oder bei Zweifeln die Entscheidung des Gerichts einholen (§ 242 StPO). Die Zurückweisung der Frage durch den/die Vorsitzende/n kann als unzulässig beanstandet werden, was ebenfalls die Entscheidung durch das Gericht zur Folge hat (§ 238 Abs. 2 StPO).

[9] Military Police.

[10] Mit der Entlassung (§ 248 Satz 1 StPO) erlischt auch das Fragerecht (§ 240 StPO) der Prozessbeteiligten, die vorher dazu anzuhören sind (zur Anwendung des § 248 Satz 2 StPO auf alle Prozessbeteiligten, denen ein Fragerecht zusteht s. Diemer, in Hannich [Hrsg.], Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Aufl. 2019, § 248 Rn. 3). Eine erneute Befragung kann - falls das Gericht nicht von Amts wegen eine Ladung vornimmt - nur mittels Beweisantrag erreicht werden (Ciernak/Niehaus, in Knauer/Kudlich/Schneider [Hrsg.], Münchener Kommentar zur Strafprozessordnung, Band 2, 1. Aufl. 2016, § 248 Rn. 4 ff.).

[11] Urkunden werden durch Verlesung in die Hauptverhandlung eingeführt (§ 249 StPO; heute ebenfalls möglich: Einführung im Selbstleseverfahren, § 249 Abs. 2 StPO). Zwar enthält § 250 StPO für Zeug/innen und Sachverständige den Vorrang des Personalbeweises, wonach Tatsachen, die auf der Wahrnehmung einer Person beruhen, grundsätzlich durch Vernehmung dieser Person in die Hauptverhandlung einzuführen sind und nicht durch Verlesung früherer Vernehmungsprotokolle oder schriftlicher Erklärungen ersetzt werden dürfen. Überwiegend wird jedoch zwischen ersetzender und ergänzender Verlesung differenziert und letztere für zulässig gehalten (BGH, Urt. v. 16.2.1965 - Az.: 1 StR 4/65, BGHSt 20, S. 160, 162; Erb, in Bockemühl/Gierhake/Müller/Walter [Hrsg.], Festschrift für Bernd von Heintschel-Heinegg zum 70. Geburtstag, 2015, S. 135, 139; Mosbacher, NStZ 2014, S. 1 ff.; a.A. Gubitz/Bock, NJW 2008, S. 958; einen differenzierten Überblick zum Streitstand liefern Cirener/Sander, in Löwe/Rosenberg [Begr.], Die Strafprozeßordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz, Band 6, 27. Aufl. 2019, § 250 Rn. 17 ff.). Inzwischen wurde mit dem 1. Justizmodernisierungsgesetz vom 24.8.2004 (BGBl I, S. 2198) in § 256 Abs. 1 Nr. 5 StPO die Möglichkeit geschaffen, Erklärungen der Strafverfolgungsbehörden über Ermittlungshandlungen (mit Ausnahme von Vernehmungen) zu verlesen.

[12] Die Inaugenscheinnahme gehört zu den zulässigen Beweismitteln im sog. Strengbeweisverfahren, welches zum Beweis von Tatsachen Anwendung findet, die die Straf- und Schuldfrage betreffen, d.h. den Tathergang, die Schuld des Täters/der Täterin sowie die Höhe der Strafe. Sie erfolgt durch eine unmittelbare sinnliche Wahrnehmung. Anders als der Wortlaut vermuten lässt, ist diese nicht auf die Wahrnehmung durch Sehen beschränkt, sondern umfasst mit den Wahrnehmungen durch Hören, Riechen, Schmecken und Fühlen auch alle anderen Sinneswahrnehmungen (BGH, Urt. v. 28.9.1962 - Az.: 4 StR 301/62, BGHSt 18, S. 51, 53).

[13] Ein Beweisstück kann Gegenstand sowohl des Augenscheins-, als auch des Urkundenbeweises sein. Beide Beweisarten zielen auf unterschiedliche Erkenntnisse. Während mittels Inaugenscheinnahme Merkmale wie das Vorhandensein an sich, die äußere Beschaffenheit o.ä. festgestellt werden können, dient der Urkundenbeweis der Kenntnisnahme des (durch Schriftzeichen verkörperten) Inhalts einer Erklärung (Meyer-Goßner, in Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung, 63. Aufl. 2020, § 249 Rn. 7).

[14] Da die Beiordnung als Pflichtverteidiger/in (Fn. 2) dem öffentlichen Interesse dient, dafür zu sorgen, dass Beschuldigte in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhalten und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet wird (BVerfG, Beschl. v. 8.4.1975 - Az.: 2 BvR 207/75, BVerfGE 39, S. 238, 242), gehen mit ihr besondere Pflichten einher. Darunter fällt auch die Anwesenheitspflicht während der Hauptverhandlung, und zwar unabhängig davon, ob weitere (Pflicht-)Verteidiger/innen anwesend sind (OLG Stuttgart, Beschl. v. 14.12.2015 - Az: 2 Ws 203/15, NStZ 2017, S. 436, 437 f.).

[15] CID steht als Abkürzung für Criminal Investigation Division. Die Einheit untersteht organisatorisch dem United States Army Criminal Investigation Command - der us-amerikanischen Militärstrafverfolgungsbehörde (nähere Informationen finden sich auf https://www.cid.army.mil/index.html (zuletzt abgerufen am: 27.9.2021).

[16] § 3 Abs. 1 BKAG in der Fassung vom 8. März 1951 lautete: „Zur Sicherung der Zusammenarbeit des Bundes und der Länder sind die Länder verpflichtet, für ihren Bereich zentrale Dienststellen der Kriminalpolizei (Landeskriminalämter) zu unterhalten. Diese haben dem Bundeskriminalamt die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Nachrichten und Unterlagen zu übermitteln.“ Im Hinblick auf die Verteilung der Zuständigkeiten bestimmte § 4 Abs. 1 BKAG a.F., dass die vorbeugende Verbrechensbekämpfung und die Verfolgung strafbarer Handlungen Sache der Länder sei; nach § 4 Abs. 2 BKAG a.F. nahm allerdings das Bundeskriminalamt die polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung selbst wahr, wenn es durch eine zuständige Landesbehörde darum ersucht wurde oder der Bundesminister des Inneren es aus schwerwiegenden Gründen anordnete (heute: § 4 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BKAG).

[17] Anlage 1 zum Protokoll vom 11. Februar 1976: Aussagegenehmigung für KHK Tietgen.


[a] Handschriftlich eingefügt: Dr.

[b] Maschinell eingefügt: KHK

[c] Maschinell eingefügt: ob oder

[d] Handschriftlich ersetzt: Thermologie durch Terminologie

[e] Maschinell ersetzt: im durch auf dem

[f] Handschriftlich eingefügt: einen

[g] Handschriftlich ersetzt: wurde durch wird

[h] Maschinell durchgestrichen: womöglich einen Halter

[i] Maschinell durchgestrichen: die

[j] Maschinell durchgestrichen: geht

[k] Handschriftlich ersetzt: Haben durch Hatten

[l] Handschriftlich eingefügt: vorher

[m] Maschinell durchgestrichen: über

[n] Maschinell durchgestrichen: Zeugen

[o] Maschinell durchgestrichen: jeweils

[p] Maschinell durchgestrichen: merkte

[q] Maschinell eingefügt: dann

[r] Maschinell eingefügt: der Bilder

[s] Handschriftlich ersetzt: Text unleserlich durch O.

[t] Maschinell eingefügt: sich

[u] Maschinell eingefügt: „Usareur“

[v] Maschinell ergänzt: Bilder

[w] Maschinell ersetzt: nichts durch mich

[x] Handschriftlich ergänzt: Detonationen

[y] Maschinell eingefügt: gekommen

[z] Handschriftlich ergänzt: wären

[aa] Maschinell eingefügt: im Umkreis

[bb] Handschriftlich ersetzt: um durch von

[cc] Handschriftlich ersetzt: Text unleserlich durch 100

[dd] Maschinell eingefügt: Zg.Hö.: Jawohl

[ee] Maschinell durchgestrichen: nicht

[ff] Maschinell eingefügt: also

[gg] Handschriftlich ergänzt: USAREUR

[hh] Handschriftlich durchgestrichen: es

[ii] Handschriftlich ergänzt: Toten

[jj] Handschriftlich ersetzt: Text unleserlich durch mit

[kk] Handschriftlich eingefügt: auch

[ll] Maschinell durchgestrichen: um

[mm] Handschriftlich ersetzt: intern alles durch Internas

[nn] Maschinell ersetzt: Ihr durch Ja der

[oo] Maschinell ersetzt: entspreche durch widerspreche

[pp] Maschinell eingefügt: KK Gomille

[qq] Maschinell eingefügt: verheiratet,

[rr] Handschriftlich ersetzt: des durch vom

[ss] Maschinell eingefügt: und

[tt] Handschriftlich ergänzt: offensichtlich

[uu] Maschinell eingefügt: in

[vv] Maschinell eingefügt: einen Teil des

[ww] Handschriftlich ersetzt: man durch wir

[xx] Handschriftlich ergänzt: konnten

[yy] Maschinell durchgestrichen: V

[zz] Maschinell durchgestrichen: drin

[aaa] Maschinell durchgestrichen: lediglich gefragt

[bbb] Maschinell eingefügt: - glaube ich -

[ccc] Maschinell ergänzt: vorgefunden

[ddd] Maschinell ersetzt: in den durch der

[eee] Maschinell durchgestrichen: eine

[fff] Maschinell eingefügt: sich

[ggg] Maschinell eingefügt: Heidelberg

[hhh] Maschinell ersetzt: werden durch können

[iii] Maschinell eingefügt: die

[jjj] Maschinell ersetzt: ... durch sagen

[kkk] Maschinell durchgestrichen: RA

[lll] Maschinell eingefügt: Zg.Bu.:

[mmm] Maschinell eingefügt: auch

[nnn] Maschinell ersetzt: ... durch vorhält,

[ooo] Maschinell eingefügt: -Fernschreiben-

[ppp] Maschinell eingefügt: dies nur von außen zu besichtigen

[qqq] Handschriftlich ergänzt: waren

[rrr] Handschriftlich durchgestrichen: Z

[sss] Handschriftlich ergänzt: AGS

[ttt] Handschriftlich ergänzt: AGS

[uuu] Maschinell ersetzt: 14.02 durch 14.04

[vvv] Maschinell eingefügt: mehr

[www] Handschriftlich durchgestrichen: mitzuteilen

[xxx] Handschriftlich durchgestrichen: so ein

[yyy] Handschriftlich ersetzt: Leute durch Leutchen

[zzz] Maschinell ersetzt: ... durch reinspielen

[aaaa] Maschinell eingefügt: wieder

[bbbb] Handschriftlich ersetzt: es durch jetzt

[cccc] Maschinell ergänzt: Hauptuntersuchungsergebnis

[dddd] Maschinell durchgestrichen: wenn

[eeee] Handschriftlich durchgestrichen: Beides

[ffff] Handschriftlich eingefügt: das

[gggg] Handschriftlich eingefügt: hier

[hhhh] Maschinell ersetzt: Ein Anruf von einem Zeugen durch zu einer anderen Überzeugung

[iiii] Maschinell eingefügt: Aber an die Maße

[jjjj] Maschinell eingefügt: erinnern

[kkkk] Handschriftlich ergänzt: 100%ig

[llll] Handschriftlich eingefügt: 1

[mmmm] Handschriftlich durchgestrichen: haben

[nnnn] Handschriftlich ersetzt: Sie durch ich

[oooo] Handschriftlich eingefügt: Ja.

[pppp] Handschriftlich eingefügt: das ist

[qqqq] Maschinell durchgestrichen: ebenfalls

[rrrr] Handschriftlich ersetzt: um durch wo man

[ssss] Maschinell eingefügt: Uhr

[tttt] Handschriftlich ersetzt: er durch es

[uuuu] Handschriftlich ersetzt: kommt durch kam

[vvvv] Handschriftlich ersetzt: wäre durch würde

[wwww] Maschinell eingefügt: dabei

[xxxx] Handschriftlich eingefügt: gesehen

[yyyy] Handschriftlich eingefügt: dazu

[zzzz] Handschriftlich ersetzt: der durch die

[aaaaa] Handschriftlich eingefügt: V:

[bbbbb] Handschriftlich ersetzt: es durch er

[ccccc] Handschriftlich ersetzt: das durch die