Editorischer Bericht

Die vorliegend präsentierte Gesamtedition bildet den wesentlichen Ertrag des Forschungs- und Dokumentationsprojektes „Der Stammheim-Prozess“. Ziel des Projektes war es, die Prozessmaterialien, bestehend aus dem Wortprotokoll mit Anlagen sowie dem Urteil und der Anklageschrift, wissenschaftlich zu erschließen und ergänzt um einen umfangreichen Apparat juristischer Erläuterungen und historischer Anmerkungen einem breiten Publikum zugänglich zu machen, nicht zuletzt als Grundlage für weitere Forschungen.

Digitalisierung der Aktenbestände

Grundlage des Projektes bilden die Aktenbestände des Bundesarchivs B 362/3377-3378, B 362/3441-3460, B 362/3476-3477.Die Original-Dokumente wurden eingescannt und mittels automatischer OCR-Erkennung in (unformatierte) Textdateien umgewandelt. Das Ergebnis wurde anschließend manuell korrigiert. Ausgeführt wurden diese Arbeitsschritte durch die Bundesdruckerei GmbH bzw. ihr Tochterunternehmen, den Scandienstleister iNCO. In Textdateien umgewandelt wurden auf diese Weise das Protokoll, das Urteil und die Anklageschrift, nicht jedoch beigefügte Anlagen. Diese stehen als Bilddateien zur Verfügung.

Bearbeitung der Textdateien

Leitend für die Bearbeitung der Texte war der Anspruch, so nah wie möglich am Original zu bleiben, nicht nur, was die Abbildung des tatsächlichen Geschehens in der Hauptverhandlung betrifft, sondern auch im Blick auf den Vorgang der Protokollierung selbst. Eingriffe in den Text wurden deshalb grundsätzlich nur vorgenommen, wenn und soweit sie erheblich zur Verständlichkeit oder zur Lesbarkeit des Textes beitrugen.

Beibehalten wurde danach grundsätzlich die Originalschreibweise (nach sog. alter Rechtschreibung). Auch unvollständige und grammatikalisch fehlerhafte Sätze wurden nicht vervollständigt. Übernommen haben wir auch die im Original verwendeten Satzzeichen, Hervorhebungen im Text (durch Unterstreichungen, Sperrschrift oder einfachen Zeilenabstand) und  Zeilenumbrüche.

Handschriftliche oder maschinenschriftliche Eingriffe in das Protokoll, die durch das Gericht vorgenommen wurden, sind übernommen und (mit Ausnahme von Korrekturen offensichtlicher Rechtschreibfehler) durch Endnoten (kleine arabische Buchstaben) kenntlich gemacht.

Offensichtliche Rechtschreib- oder Protokollierungsfehler wurden stillschweigend korrigiert.

Vereinheitlicht wurden die Bezeichnungen der Redner*innen, Einrückungen des gesprochenen Textes und die Absatzabstände. Weitere Einrückungen aus dem Original wurden übernommen, soweit diese zu einer Verbesserung der Lesbarkeit beitrugen. Dies ist in der Regel nur im Rahmen der weiteren Hervorhebung innerhalb des (bereits einfach eingerückten) gesprochenen Textes der Fall. Vereinheitlicht haben wir ferner die Anzahl von gehäuft auftretenden Satzzeichen, etwa mehrere Auslassungspunkte oder Striche auf die Anzahl drei.

Eckige Klammern, mit denen im Original ganze Textpassagen gekennzeichnet wurden (z.B. bei Zurückspulen des Tonbandes und Abspielen der gekennzeichneten Passage), wurden durch Spitzklammern ersetzt, um eine Verwechslung mit den von uns eingesetzten eckigen Klammern (s.u.) zu vermeiden.

Ergänzungen haben wir nur zurückhaltend vorgenommen und jeweils durch eckige Klammern gekennzeichnet. Ergänzt und in den Text eingefügt wurden etwa die durchlaufenden Seitenzahlen des Originalprotokolls, im Original abgekürzte Namen und die Bezeichnung von Gesetzen; ebenfalls ergänzt (und entsprechend hervorgehoben) wurden mitunter Paragraphen-Zeichen.

Nichtlesbare Passagen sind ausgelassen. In eckigen Klammern findet sich an diesen Stellen der Hinweis auf nichtlesbaren Text.

Entfernt haben wir solche personenbezogenen Daten, an deren Veröffentlichung unter Abwägung aller relevanten Gesichtspunkte kein begründetes Interesse besteht. Hinweise auf die Art der entfernten Information haben wir in eckigen Klammern ergänzt.

In Fußnoten (arabische Ziffern) finden sich Erläuterungen zu den historischen und rechtlichen Hintergründen und Zusammenhängen. Die Nummerierungen der Erläuterungen beginnen für jeden Verhandlungstag sowie für Urteil und Anklageschrift jeweils neu.

Bearbeitung der Bilddateien

Die Bilddateien wurden lediglich im Hinblick auf die zu löschenden personenbezogenen Daten (s.o.) bearbeitet. Entsprechende Informationen wurden geschwärzt.